Hallo Forum,

wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grund für die Kündigung ist die Differenz zwischen der Stelle die die Kollegin im Arbeitsvertrag stehen hat und die Stelle die sich Personalleitung und GF vorstellen. Aber kurz ausgeholt:

- die Kollegin hat sich vor Weihnachten auf die Stelle als "Mitarbeiterin Verwaltung" beworben
- im ersten Vorstellungsgespräch wurden Ihre Aufgaben durchgesprochen (Bereich Controlling, Rechnungsprüfung). Im Gespräch wurde angedeutet, dass man für diese Bereich + Personalwesen auch eine Abteilungsleitung aufbauen möchte
- im zweiten Gespräch wurden die Aufgaben nur noch knapp angesprochen, auf die Frage der Bewerberin ob Sie erweiterte Aufgaben oder Leitungsaufgaben machen soll, wurde nur geantwortet dass alle Kollegen in dem Bereich gleichberechtigt sind
- die Berwerberin hat dann sehr kurzfristig noch vor Weihnachten gekündigt um am 01.02. beginnen zu können
- dem BR wurde die Anhörung zur Einstellung mit der Funktion "Leiterin Verwaltung" übergeben, bereits damals haben wir uns eine Stellenbeschreibung geben lassen da wir kurz zuvor auch einer anderen Einstellung als "Mitarbeiterin Verwaltung" zugestimmt hatten wofür wir auch die Stellenbeschreibung erhalten haben
- im Arbeitsvertrag der Kollegin wurde als Berufsbezeichnung abweichend zur Anhörung die Stelle als "Mitarbeiterin Verwaltung" vereinbart
- nachdem die Kollegin nun am 01.02. angefangen hat, wurde Sie in der Firma als Leiterin der oben genannten Bereiche vorgestellt, was Sie bereits irtiierte und Sie veranlasste über eine Kollegin Ihre Stellenbeschreibung inoffiziell zeigen zu lassen -> in diesem Fall die auch dem BR vorliegende Beschreibung als "Leiterin Verwaltung"
- daraufhin hat Sie der Personalleiterin eröffnet, dass Sie nicht die Aufgabe als Leiterin für die 3 Bereiche übernehmen will, sondern nur die im Arbeitsvertrag stehende Stelle als "Mitarbeiterin Verwaltung" auf die Sie sich auch beworben hatte.
- diese Woche (also kurz darauf) ging dem BR die Unterrichtung bezgl. der Kündigung der Kollegin zu, weil diese die Aufgabe nicht wie vereinbart wahrnehmen möchte.
- die Stellenbeschreibung wurde Ihr nach Ihrer Aussage nicht gezeigt, nicht unterschrieben und ist auch nicht Teil des Arbeitsvertrags. Unsere Personalleiterin hat auf Anfrage des BR mitgeteilt dass Sie die Stellenbeschreibung mündlich vorgestellt bekommen hat, aber diese nicht unterschrieben wurde da ja nur mündlich kommuniziert wurde

Wir haben seitens BR zunächst über direkte Gespräche mit Personalleitung und GF versucht die beabsichtigte Kündigung nochmal zurückzuziehen bzw. die Aufgabe mit der Kollegin nochmal zu klären - leider ohne Erfolg, an der Kündigung wird festgehalten. Es folgten dann auch Aussagen dass die Leistung der Kollegen schlecht bewertet wurde, Sie unflexibel ist und nur Dienst nach Vorschrift machen will. Seltsam ist auch, dass im gleichen Atemzug eine neue Bewerbering dem BR vorgestellt wurde, die kurzfristig beginnen kann und die Aufgabe wahrnimmt (bei geringer Eingruppierung).

Daher nun die Frage an euch, wir vom BR wollen der Kündigung zumindest widersprechen, da wir die Kündigung ja nicht stoppen können. Nun die Frage, wie seht Ihr den Fall, wie würdet Ihr den Widerspruch begründen oder fallen euch noch andere Gründe ein die gegen die Kündigung sprechen?

Die Kollegin fühlt sich natürlich absolut hintergangen und betrogen, wir vom BR haben Ihr im Gespräch auch noch nicht eröffnet dass die Kündigung bereits beabsichtigt ist.

Danke für eure Hilfe, ist leider unser erster Widerspruch bzw. Kündigung zu der wir gehört werden.

Gruß Andi