Hallo an Alle!

nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten.

Es geht um folgendes: Wir haben einen Tarifvertrag der im Februar 1996 gekündigt wurde und seit dem nachwirkt. In diesem Tarifvertrag ist u.a. geregelt, dass Mitarbeiter ab dem 30. Lebensjahr 31 Tage und ab dem 50. Lebensjahr 32 Tage Urlaub bekommen. Nun sprach mich heute eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung an, dass ihr der 32. Tag nicht mehr gegeben werden soll, da Sie nicht unter den Tarifvertrag fällt.
Zur kurzen Info, ich habe im März 1995, die Sachbearbeiterin hat im Herbst 1995 Ihre Tätigkeit begonnen. Wir beide hatten für eine gewisse Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag. Bei uns beiden wurde im Mai 1996 der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag gewandelt. Ich unterliege dem damals bereits gekündigten Tarifvertrag (steht auch in meinem Arbeitsvertrag). Bei der Mitarbeiterin steht davon nichts in Ihrem Vertrag und unsere neue Geschäftsleitung ist nun der Meinung, dass Ihr der 32. Tag nicht zustehe, obwohl der bereits seit mehreren Jahren gewährt wurde.

Meine Frage nun, muss im Arbeitsvertrag nun explicit aufgeführt sein, dass Sie dem hauseigenen Tarifvertrag unterliegt oder reicht es aus, dass Sie zu einem Zeitpunkt mit der Arbeit begonnen hat, wenn auch zunächst als Probezeit mit einen befristeten Arbeitsvertrag, als der Tarifvertrag noch nicht gekündigt war. Oder kann man sich sogar darauf berufen, dass Sie in der Vergangenheit alle Vorzüge, wie auch diesen Urlaubstag, aus dem Tarifvertrag genießen durfte.

Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich, was ich geschrieben habe und hoffe auf viele konstruktive Antworten.

Danke schon mal,
Kasimir