Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?
Hallo an Alle!
nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten.
Es geht um folgendes: Wir haben einen Tarifvertrag der im Februar 1996 gekündigt wurde und seit dem nachwirkt. In diesem Tarifvertrag ist u.a. geregelt, dass Mitarbeiter ab dem 30. Lebensjahr 31 Tage und ab dem 50. Lebensjahr 32 Tage Urlaub bekommen. Nun sprach mich heute eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung an, dass ihr der 32. Tag nicht mehr gegeben werden soll, da Sie nicht unter den Tarifvertrag fällt. Zur kurzen Info, ich habe im März 1995, die Sachbearbeiterin hat im Herbst 1995 Ihre Tätigkeit begonnen. Wir beide hatten für eine gewisse Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag. Bei uns beiden wurde im Mai 1996 der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag gewandelt. Ich unterliege dem damals bereits gekündigten Tarifvertrag (steht auch in meinem Arbeitsvertrag). Bei der Mitarbeiterin steht davon nichts in Ihrem Vertrag und unsere neue Geschäftsleitung ist nun der Meinung, dass Ihr der 32. Tag nicht zustehe, obwohl der bereits seit mehreren Jahren gewährt wurde.
Meine Frage nun, muss im Arbeitsvertrag nun explicit aufgeführt sein, dass Sie dem hauseigenen Tarifvertrag unterliegt oder reicht es aus, dass Sie zu einem Zeitpunkt mit der Arbeit begonnen hat, wenn auch zunächst als Probezeit mit einen befristeten Arbeitsvertrag, als der Tarifvertrag noch nicht gekündigt war. Oder kann man sich sogar darauf berufen, dass Sie in der Vergangenheit alle Vorzüge, wie auch diesen Urlaubstag, aus dem Tarifvertrag genießen durfte.
Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich, was ich geschrieben habe und hoffe auf viele konstruktive Antworten.
Danke schon mal, Kasimir
Community-Antworten (2)
04.05.2010 um 09:36 Uhr
Hallo Kasimir,
wie du von der Zeit her siehst - weil noch keiner geantwortet hat - ist die Frage sehr sehr schwer zu beantworten. Alle warten auf den ersten Antworter um dann zu korrigieren. Mein Konstrukt zu diesem Fall sieht so aus:
- Es ist kein hauseigener Tarifvertrag. Der alte wirkt nur über eine sehr sehr lange Zeit nach.
- Bei dir steht im Vertrag ein Bezug. Bei Ihr nicht. Also gilt für deine Kollegin der nachwirkende Tarifvertrag nicht. Ein Tarifvertrag gilt nur unter folgenden Umständen: a) AG und AN sind Mitglieder der Tarifparteien - Hier nicht der Fall! b) Es wurde im Arbeitsvertrag auf den (nachwirkenden) Tarifvertrag hingewiesen. Bei dir der Fall - jedoch wohl nicht bei deiner Kollegin. c) Der Tarifvertrag wurde für allemeingültig erklärt. Ist ja bei eurer Branche auch nicht der Fall.
- Das einzige wäre - worauf ich einen Individuallanspruch ableiten würde - die betriebliche Übung.
Ich hoffe, dass ich ein paar Denkanstöße geben konnte. Vielleicht hat ja jemand einen anderen Vorschlag?
04.05.2010 um 22:28 Uhr
Hallo Forentroll,
danke Dir für die Antwort. Allerdings war ich der Meinung, dass die Mitarbeiterin ja zu einem Zeitpunkt eingestellt wurde, wenn auch zunächst nur wegen der Probezeit befristet, als der Tarifvertrag noch nicht gekündigt war und jeder eingestellte Mitarbeiter diesem unterlag. Somit müsste doch auch der Tarifvertrag und letztendlich der nachwirkende Tarifvertrag, für die Mitarbeiterin gelten, egal ob es explicit in Ihrem Arbeitsvertrag steht oder nicht.
MfG, Kasimir
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