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Gesundheitsschutz offene Küche auf Wohnbereich in Pflegeeinrichtung (Geronto)

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wurmpover
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Einrichtung haben wir auf jedem Wohnbereich eine offene Küche wo das Frühstück und Abendessen vom Pflegepersonal hergerichtet wird. Da sich Bewohner (Demenz,Geronto) immer wieder verändern finden diese irgendwann auch nicht mehr die Toilette. Seit einiger Zeit häufen sich sogenannte Fäkalienunfälle wo Bewohner in der Küchenzeile (Urin und Stuhlgang) verichten. Dieses geschieht meist wenn wir wieder in der Pflege sind und es nicht mit bekommen. Die Küchenzeile ist nicht abschließbar und für jeden Bewohner frei zugänglich.

Gespäche mit der Hausleitung das wir für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner zu sorgen haben bleiben bis zum heutigen Tag ohne Erfolg. Auch das Gesundheitsamt wurde um Hilfe gebeten aber außer einen Anruf im Betrieb hat es nicht gegeben. Wie sagt man so schön: ,,es läuft ja".

Wir als BR haben jetzt vorgeschlagen den angrenzenden Friseur Raum um zu bauen in eine Küchenzeile was natürlich mit Kosten verbunden ist. Um nun die Geschäftsleitung zu überzeugen wird ein Buch geführt welche Fäkalienunfälle sich dort fast täglich ereignen. Zu dem kommt noch das wir nach dem Pflegemodell ,,Böhm" arbeiten. Wir als BR denken alles schön und gut aber Gesundheit geht vor jedem Pflegemodell!!!

Was können wir als BR jetzt noch machen? Sind für Eure Hilfe schon jetzt dankbar.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

21.01.2016 um 15:02 Uhr

Der BR ist in erster Linie für die Arbeitnehmer (nicht für die Kunden; Bewohner) da. Die Frage ist also, welche Auswirkungen die Zwischenfälle auf die Arbeitnehmer haben.

Da könntet Ihr dann den Ansatz über den Gesundheitsschutz (§ 87 BetrVG) nutzen.

P
paula

21.01.2016 um 15:55 Uhr

vielleicht auch ein Thema für eine Gefährdungsbeurteilung. Ist aber natürlich eine Frage was ihr da (hoffentlich) vereinbart habt

Aber egal wie, den hier von euch angedachten Umbau werdet ihr gegen den Willen des AGs nicht durchsetzen können

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wurmpover

21.01.2016 um 16:32 Uhr

Danke für Eure Antworten gironimo und paula. Grade jetzt in der letzten Woche haben wir den Norovirus bei uns gehabt und die Bewohner haben flüssigen Stuhlgang im Küchenbereich verteilt. Da geht es auch um die Gesundheit der Mitarbeiter (Pflegepersonal) die dort ohne Schutzkleidung (Mundschutz,Kittel) am arbeiten sind.

Eine Gefährdungsbeurteilung wie von paula vorgeschlagen wäre eine gute Möglichkeit die Risiken einmal aufzuspüren. In Verbindnung mit § 87 BetrVG Gesundheitsschutz ist das ein sehr guter Ansatz.

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