Erstellt am 25.11.2010 um 13:28 Uhr von HermineZander
Diese Angestellten sind, wie du schreibst, Dienstleister eines anderen Unternehmens. Für diese seid ihr nicht zuständig - das wäre nur der Fall, wenn es sich um Leiharbeitskräfte handeln würde. Um dieses Thema müsste sich der Betriebsrat des Dienstleisters kümmern.
Erstellt am 25.11.2010 um 17:38 Uhr von Saxonia
Hallo,
Eure Zuständigkeit könnte sich auch im Rahmen der Feststellung eines einheitlichen Betriebs ergeben. Aber das ist ein absolut schwieriges Thema.
Habt Ihr Euch schon mal an die zuständige Gewerkschaft gewandt? Die müßte m.E. tätig werden, wenn ein Mindestlohn durchzusetzen ist. Das kommt aber auf die Formulierung des Tarifvertrags an.
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 26.11.2010 um 14:57 Uhr von DerAlteHeini
bostonbulls
Vielleicht hilft ein Anruf beim Zoll?
Denn wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird, heißt das auch, dass Lohnsteuer und Sozialabgaben hinter zogen werden.
Erstellt am 15.03.2011 um 10:57 Uhr von bostonbulls
vielen Dank für die schnellen Antworten,wir wissen, dass wir nicht zuständig sind für diese Leute.Anruf beim Zoll efolgte schon von außerhalb im Dezember, bisher keine Reaktion.Betriebsrat haben die nicht und Gewerkschaftlich sind die sowieso nicht.Die Leute haben Angst etwas zu sagen.
Das mit dem einheitlichen Betrieb würde gehen, aber nur wenn wir alle aus dem BR zurücktreten, und noch einmal Neuwahlen machen würden.Wir dachten nur irgendjemand hat vielleicht eine Tip wie wir sozusagen anonym helfen können.