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Mitarbeiterbefragung

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Bei uns soll eine Befragung durchgeführt werden zwecks Mitarbeiterzufriedenheit.Ich weiß ,das der BR damit drin ist. Nun meine Frage. Kann der AG nur in einem Wohnbereich diese Befragung durchführen, was dazu führen könnte dass diese Mitarbeiter im Nachhinein Nachteile haben könnten würde die Befragung negativ für die Wohnbereichsleitung ausfallen. Leider hat diese Wohnbereichsleitung ANGEBLICH ein beendetes Verhältnis zu unserem Heimleiter und dadurch immer wieder Vorteile. Die Mitarbeiterzufriedenheit in diesem Wohnbereich ist entsprechend schlecht. Ich denke wenn Befragung, dann nur in allen Wohnbereichen anonym um zu verhindern dass Rückschlüsse auf einzellne Mitarbeiter auszuschließen sind. Was meint ihr dazu.

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Community-Antworten (11)

RW
rainer w

28.02.2009 um 01:24 Uhr

Jepp alles was auf die zu befragende Person (z.B. Bertiebszugehörigkeit, Wohnbereich ect.) streichen lassen. Manch einer hier im Forum mag da vielleicht anderer Meinung sein, aber wenn ein schlechtes Betriebsklima oder eine mangelnde Kommunikation im Btrieb herscht kann so eine Befragung durchaus Sinn machen.

P
Peanuts

28.02.2009 um 12:33 Uhr

Wie viele MA sollen denn in welchem Befragungszeitraum über welches Medium befragt werden?

B
Biggy

28.02.2009 um 12:47 Uhr

Genau das möchten wir ja noch beeinflussen. Wir sind dagegen, dass nur ein Wohnbereich befragt wird. Es wären ca. 70 Mitarbeiterinnen in der Pflege alle zusammen genommen und ca. 20 in dem einen Wohnbereich. Mit Fragebogen über Mitarbeiterzufriedenheit. Siehe oben. Was hat der Befragungszeitraum damit zu tun peanuts. Die Kriterien müssen erst noch festgelegt werden. Ich wollte nur von euch mal wissen ob ihr auch denkt, dass die Befragung in nur einem Wohnbereich nicht anonym ist da man meiner Meinung nach Rückschlüsse ziehen kann. Das würde nur noch mehr Unfrieden bringen wenn dann gerätselt wird wer hat denn nun unzufrieden angekreuzt und wer nicht. Bei ca. 20 Kolleginnen wäre das ja einfach nach zu vollziehen. Entweder alle oder kein Wohnbereich ist unsere Meinung.

RW
rainer w

28.02.2009 um 12:50 Uhr

Richtig Biggy, entweder alle oder keiner. Aus der Befragung darf auch nicht zu ersehen sein aus welchem Wohnbereich der Fragebogen kommt.

B
Biggy

28.02.2009 um 12:54 Uhr

Kann der Betriebsrat darauf bestehen dass er die Fragebogen austeilt und wieder einsammelt. Habe leider damit überhaupt keine Erfahrung da wir sowas noch nie gemacht haben.

RW
rainer w

28.02.2009 um 13:00 Uhr

Wenn JEDER MA einen Fragebogen erhält ist es unerheblich wer diese Fragebögen verteilt. Falls Du aber auch hier wegen der Annonümität zweifelt, könnte man diese Fragebögen ja auch mit derLohnabrechnung zu sammmen verteilen. Ansonsten müsstihr es dem AG einfach mal vorschlagen.

B
Biggy

28.02.2009 um 13:12 Uhr

Das verteilen macht mir weniger Gedanken als das einsammeln. Wie kann man beim einsammeln vorgehen um zu gewährleisten, dass niemand Rückschlüsse ziehen kann auf den Ausfüller. Wird Wohnbereichsintern eingesammelt könnten wieder Rückschlüsse gezogen werden.

RW
rainer w

28.02.2009 um 13:20 Uhr

Da gebe ich Dir recht. Versucht den BR da mit ins Boot zu kriegen. Sagt dem AG das ihr als Vorderung zu der Befragung auch auf das einsammeln der Bögen besteht. Ansonsten gibt es keine MA befragung.

B
Biggy

28.02.2009 um 13:32 Uhr

Meine Überlegung wäre einen großen verschlossenen Behälter zu nehmen und ihn an eine bestimmte Stelle zu stellen und den Mitarbeitern bis zu einem bestimmten Termin die Möglichkeit zu geben ihren Fragebogen einzuwerfen. Öffnen und auswerten nur mit BR.So könnte man nicht wirklich nachvollziehen wer welchen Fragebogen eingeworfen hat.

P
Peanuts

28.02.2009 um 13:52 Uhr

"Was hat der Befragungszeitraum damit zu tun peanuts."

Ganz einfach! Je enger das Zeitfenster, dester eher besteht die Möglichkeit, Rückschluss auf die AntwortgeberInnen zu ziehen. Es werden ja nicht alle 20 KollegInnen zeitgleich tätig sein ...

Eine Gruppe von 20 MA ist groß genug, um anonym auswerten zu können. Erst bei einer Personenzahl unter 10 wird´s kritisch.

Wichtig sind die Anmerkungen: Verzicht auf die Erhebung von Sekundärdaten "Betriebszugehörigkeit etc." und "Abgabe der Bögen beim BR, in einem verschlossenen Umschlag" , der die Bögen am Stichtag X gesammelt dem AG aushändigt.

B
Biggy

28.02.2009 um 13:55 Uhr

Ja du hast recht mit dem Zeitraum, daran hab ich nicht gedacht. Vielen Dank für deine Hilfe. Schönes Wochenende

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