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Versetzung

H
hasenbecker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen brauche mal eure Hilfe.

Wir haben in unseren Haus einen Wohnbereichsleiter gesucht per Stellenauschreibung, den gesuchten Wohnbereichsleiter ( war zuvor Praxisanleiter auf dem WB 4) laut Stellenausschreibung haben wir gefunden und der BR hat sie abgesegnet, jetzt sollen aber dadurch 2 weitere Versetzungen folgen, da der gefundene Wohnbreichsleiter den Wohnbereich wechseln muss von 4 auf 1, es sind 2 Fachkräfte 40 h, die 1 Fachkraft Praxisanleiter (soll von 1 auf 4), die andere Fachkraft Qualitätsbeauftragter( soll von 4 auf 1) nun sollen die beiden den Wohnbereich tauschen 1 mit 4. Jetzt das Problem, die eine Fachkraft hat darauf den Praxisanleiter niedergelegt und dies dem BR mitgeteilt, wir finden das diese Versetzung nun hinfällig wäre, weil der WB 4 einen Praxisanleiter benötigt und Sie ja nun keiner mehr ist, wie können wir dies nun wiedersprechen. Nach welchen Paragraph 99 oder welche Idee habt ihr vielleicht noch.

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

20.05.2014 um 16:44 Uhr

. . . im § 95 (3) BetrVG ist definiert, was eine Versetzung ist, damit Ihr nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht habt. Darüber hinaus hat das BAG mit Beschluß vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 festgestellt, dass Versetzungen in Seniorenheimen mitbestimmungspflichtig sind. Ihr könnt also genau mit der (bitte etwas übersichtlicheren) Darstellung, genau wie hier in der Fragestellung argumentieren und aus diesem Grunde widersprechen. Dem Arbeitgeber bleibt dann nur der Gang zum Arbeitsgericht . . .

G
gironimo

20.05.2014 um 23:49 Uhr

Wie soll man das verstehen. Haben denn die Versetzungen bereits stattgefunden oder ist die Wochenfrist vortbei, bevor die neue Situation eingetreten ist?

Wenn noch nicht, kann ja eigentlich das, was der AG bei der Anhörung für Informationen geliefert wurden, nicht mehr zutreffen.

Ist es so?

H
hasenbecker

20.05.2014 um 23:58 Uhr

Hallo Gironimo,

die oben genannten Versetzungen sollen zum 01.06.2014 stattfinden und die Wochenfrist läuft am 23.05.2014 ab.

Anhörung gab es keine uns wurde nur die Unterrichtung der Versetzung ins Postfach gelegt zum Unterschreiben. Was schlägst du vor.

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