Erstellt am 19.01.2016 um 12:21 Uhr von Erbsenzähler
Auch wenn es sich blöd anhört:
Ein anderes Programm. Bei uns werden verschiedene "Zeit-Arten" erfasst und im Zeitnachweis aufgeführt. Es werden auch die tatsächlichen "Stempelzeiten" aufgeführt. Jedoch das Stempeln außerhalb der Gleitzonen gekappt. Dieses kann nach Absprache mit der Personalabteilung gutgeschrieben werden.
Erstellt am 19.01.2016 um 12:34 Uhr von seebrise
Hallo Erbsenzähler,
;O) ok anders formuliert. Welche Software kann das? Es gibt tausende von Herstellern. Aber das Thema Zeiterfassung wird bei den wenigsten ausführlich beschrieben. Wie findet man genau die, die das kann?
Gruß
seebrise
Erstellt am 19.01.2016 um 12:36 Uhr von galaxy
Bei uns sind die unterschiedlichen Arbeitszeiten der einzelnen MA als Arbeitszeitmodell "hinterlegt", d.h. die "Buchungszeiten" werden minutengenau erfasst und mit dem individuellen Arbeitszeitmuster des einzelnen MA abgeglichen.
In der dazugehörigen software kann dann der MA ersehen, z.b. Dienstbeginn AZM :06:15 - 14:15 seine eigene Zeiterfassung von 06:07 - 14:22 ergibt bei seinem AZM
Rüstzeit : 06:10
Beginn AZ : 06:15
Ende AZ : 14:15
Rüstzeit : 14:20
Sollzeiten erbracht, alles i.O.
Genauso wird die Pause ausgestempelt und dokumentiert, Mehr- oder Überstunden sowie Minusstunden ebenfalls. Das ganze ist auch noch in einzelnen Bereichen mit einem Gleitzeitmodell gekoppelt auch Bereitschaftsdienstzeiten werden erfasst.
Wir haben über 500 Arbeitszeitmodelle im ganzen Betrieb die so erfasst und abgedeckt werden und es funktioniert, als BR haben wir kompletten Lesezugriff auf das System.
So wie du es beschreibst sollte vielleicht ein neues Zeitwirtschaftssystem, angepasst an euren Betrieb mit euren Bedürfnissen angeschafft und implementiert werden.
Erstellt am 19.01.2016 um 12:41 Uhr von galaxy
Stellt doch mal zusammen was ihr benötigt und macht eine Ausschreibung, fragt bei Betriebsräten in eurer Branche nach, was sie so im Betrieb haben wäre eine möglichkeit, die "Eier legende Wollmilchsau" unter den Anbietern wird es nicht geben das siehst du schon richtig.
Wir haben Kontakte zu anderen BR hergestellt, haben uns das System im Vorfeld von den damit arbeitenden BR erklären lassen und haben uns das in Echtzeit dort angeschaut, das war eine große Entscheidungshilfe.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 19.01.2016 um 13:07 Uhr von Pickel
Galaxy. All das ist nicht Aufgabe des Betriebsrats
Erstellt am 19.01.2016 um 13:08 Uhr von celestro
"als BR haben wir kompletten Lesezugriff auf das System"
Und daran stört sich der Datenschutzbeauftragte in keinster Weise ?
Erstellt am 19.01.2016 um 13:12 Uhr von Mattes
Oder einfach mal euren Hersteller Fragen was noch möglich ist...
Wir hattet auch Ergänzungswünsche.
Softwareänderung im Auftrag geben bezahlen und bekommen was man möchte.
Ist natürlich eine Frage des Geldes und was die Firma ausgeben möchte.
Aber ein System das ab 10 Std automatisch alles beendet ist auch nicht schlecht...
Da braucht der AG auch keine Angst vor einer Prüfung haben°-°....
Erstellt am 19.01.2016 um 13:15 Uhr von seebrise
Wir arbeiten gerade zusammen mit unserer neuen HR (bisher keine vorhanden gewesen)
an den veralteten BV's und versuchen die zu vereinheitlichen und aktualisieren. Dabei stoßen wir halt immer wieder an die Grenzen unseres Systemes. Das "wir" bezieht sich hier auf eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und machen hier Arbeitsteilung da wir das gemeinsam glatt ziehe wollen.
Aber ohne der Person, die für die Zeiterfassung verantwortlich ist, eine extrem an zusätzliche Arbeit aufzubürden.
Gruß
seebrise
Erstellt am 19.01.2016 um 14:17 Uhr von galaxy
@celestro
ist es möglich das du "Personalakte" mit "Zeiterfassungssystem" verwechselst?
Info von unserem Datenschutzbeauftragten:
Der BR darf auf die Zeitkonten zugreifen, dieses muss aber über die Verfahrensregeln, die sich aus dem BDSG ergeben, definiert sein. Durch den definierten Zugriff hat der BR die Möglichkeiten zu prüfen, ob z.B. eine Verletzung des ArbZG vorliegen könnte. Deshalb auch nur "Leserechte", wie ich bereits schrieb.
@Pickel
Das dies nicht "Originäre" Aufgaben eines BR sind ist schon klar, aber informieren hat noch nie geschadet und wenn die GF ein neues Zeiterfassungssystem einführen möchte kann "über den Tellerrand schauen" nicht das verkehrteste sein.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 19.01.2016 um 14:29 Uhr von gironimo
Es gibt da Software wie Sand am Meer. Vielleicht (wenn Ihr wollt) könnt Ihr Euch an einen BR-Berater für IT- Systeme wenden (Technologieberatung des DGB oder andere). Einen Vorschlag könnt Ihr ja machen.
Ansonsten würde ich nur gegenüber dem AG Eure Informationsansprüche geltend machen (§ 80 BetrVG) und ihm genau sagen, was Ihr im Zuge Eurer Aufgaben für Zeiten benötigt. Er kann sich nicht damit herausreden, dass Euer System so eingestellt ist, dass es Zeiten kappt usw.
Dann kommt vielleicht auch dem AG der Gedanke, dass Eure Zeiterfassung nicht ausreichend ist.
Erstellt am 19.01.2016 um 15:40 Uhr von celestro
@ galaxy
Nein, habe ich nicht verwechselt. Hatte nur gedacht, daß ein ständiger Vollzugriff "über das Ziel hinaus schießt". Aber wenn das abgesprochen ist und "definiert", dann ist es ja gut.
Erstellt am 19.01.2016 um 16:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (seebrise):
"Es lässt sich auch nicht zwischen Zeiten des Gleitzeitkontos, erbrachter Mehrarbeit und Reisezeit unterscheiden. Das ist ein einziger Zeitklumpen."
Habt Ihr Euren Arbeitgeber eigentlich mal gefragt, wozu er dieses System betreibt? Und wonach er die Arbeitsentgelte berechnet?
Erstellt am 19.01.2016 um 16:57 Uhr von seebrise
Wir sind darüber gestolpert, als wir in den BV's andere Regelgungen zur Erfassung z. B. von Reisezeiten aufnehmen wollten. Da haben wir festgestellt, das das nicht nur einfach nicht gemacht wurde, weil keiner daran gedacht hat, sondern das das System es schlichtweg nicht kann (wie so vieles...)
Wenn wir unsere BV's jetzt aber so abschließen muss es ja auch "technisch" irgendwie darstellbar sein. Im Moment bleibt uns aber nichts anderes übrig, als das separat in Excell-Listen mitzuführen. (Denn bis wir ein neues System bekommen.....)
@Pjöööng - alles Gehaltsempfänger darum ist das für die Arbeitsentgelte nicht relevant. Aber am Jahresende haben wir dadurch eine völlig undurchsichtige Stundenanzahl. Und wir sind alle der Meinung, dass reine Arbeitszeit etwas anderes ist wie Reisezeit (wird bei uns voll gezählt). Einfach auch die Belastung einzelner Mitarbeiter darzustellen.
Gruß
seebrise
Erstellt am 19.01.2016 um 18:34 Uhr von gironimo
>Und wir sind alle der Meinung, dass reine Arbeitszeit etwas anderes ist wie Reisezeit (wird bei uns voll gezählt).< Was ja vielleicht doch nicht so falsch ist. Reisezeit kann ja durchaus Arbeitszeit sein.
Die Zeitnachweise die der AG liefert, müssen so aussagekräftig sein, dass der BR (gemäß § 80 BetrVG) seine Überwachungsaufgaben (Einhaltung von Gesetze, Tarife und BVs) wahrnehmen kann. Ist denn der AG einsichtig, dass es mit dem bisherigen System nicht gehen kann?