Doppelte Zeiterfassung
Hallo,
In unserer Firma haben wir 2 Zeiterfassungsvorgaben. Einmal haben wir die normale "Stechuhr" am Eingang und desweiteren müssen wir jeden Arbeitsschritt in einem Onlinetool erfassen.
Wir haben morgens 7 Minuten Rüstzeit und nachmittags 3 Minuten Abrüstzeit. Das wird mit der Stechuhr erfasst.
Jeden Arbeitsschritt den wir machen, müssen wir zusätzlich mit dem Onlinetool erfassen und angeben ob wir zum Beispiel gerade tatsächlich arbeiten, eine bezahlte Pause (Toilette, Bildschirmpause etc.) nehmen oder auf sogenannte Arbeitszuteilung warten.
Es kann vorkommen das morgens keine Arbeit vorhanden ist und wir dann warten müssen bis uns Arbeit zugeteilt wird. Diese Zeit erfassen wir mit dem Onlinetool als entsprechenden Grund. Sollte ich jetzt aber mal vergessen das Onlinetool rechtzeitig zu starten, wird mir diese Arbeitszeit nicht anerkannt.
Das kann doch nicht im Sinne der Arbeitszeiterfassung und der Regelungen und Gesetze sein, oder?
Was können wir tun damit u s diese Zeit auch an erkannt wird?
Community-Antworten (3)
05.06.2020 um 14:56 Uhr
ihr habt doch sicher eine Betriebsvereinbarung zu dem Online-Tool. Ich vermute das hat eine andere Zielsetzung als eine Arbeitszeiterfassung im Sinne des ArbZG.
05.06.2020 um 15:29 Uhr
Normal beginnt deine Arbeitszeit bein Einstechen an der Stechuhr. Das Onlinetool ist doch nur da um eure Produktivität zu überwachen. Oder? Und wenn morgens keine Arbeit da ist und ihr nicht gleich anfangen könnt, ist es doch nicht eure Schuld. Denn du hast doch einen Arbeitsvertrag und du bietest deine Arbeitskraft an. Dein AG hat also dafür Sorge zu tragen, dass ihr Arbeit habt.
05.06.2020 um 16:07 Uhr
Technisch gibt es da immer die Möglichkeit etwas nachzutragen. Weil jeder mal etwas vergisst ist das notwendig. Wie die Modalitäten sind sollte in einer BV geregelt sein.
Verwandte Themen
Berfreiung Zeiterfassung
ÄlterHallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
Widerspruch zwischen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag - zur Zeiterfassung?
ÄlterHallo unser AG macht sich Gedanken eine Zeiterfassung einzuführen. Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Zeiterfassung (ohne BR, daher Einzelvertraglich geregelt) diese wurde abgeschafft und bei den
Zeiterfassung per Fingerabdruck
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tageba
GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems
ÄlterHallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassun
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
ÄlterHallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist