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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doppelte Zeiterfassung

K
Knechtruprecht
Jun 2020 bearbeitet

Hallo,

In unserer Firma haben wir 2 Zeiterfassungsvorgaben. Einmal haben wir die normale "Stechuhr" am Eingang und desweiteren müssen wir jeden Arbeitsschritt in einem Onlinetool erfassen.

Wir haben morgens 7 Minuten Rüstzeit und nachmittags 3 Minuten Abrüstzeit. Das wird mit der Stechuhr erfasst.

Jeden Arbeitsschritt den wir machen, müssen wir zusätzlich mit dem Onlinetool erfassen und angeben ob wir zum Beispiel gerade tatsächlich arbeiten, eine bezahlte Pause (Toilette, Bildschirmpause etc.) nehmen oder auf sogenannte Arbeitszuteilung warten.

Es kann vorkommen das morgens keine Arbeit vorhanden ist und wir dann warten müssen bis uns Arbeit zugeteilt wird. Diese Zeit erfassen wir mit dem Onlinetool als entsprechenden Grund. Sollte ich jetzt aber mal vergessen das Onlinetool rechtzeitig zu starten, wird mir diese Arbeitszeit nicht anerkannt.

Das kann doch nicht im Sinne der Arbeitszeiterfassung und der Regelungen und Gesetze sein, oder?

Was können wir tun damit u s diese Zeit auch an erkannt wird?

95003

Community-Antworten (3)

G
ganther

05.06.2020 um 14:56 Uhr

ihr habt doch sicher eine Betriebsvereinbarung zu dem Online-Tool. Ich vermute das hat eine andere Zielsetzung als eine Arbeitszeiterfassung im Sinne des ArbZG.

L
Linessi

05.06.2020 um 15:29 Uhr

Normal beginnt deine Arbeitszeit bein Einstechen an der Stechuhr. Das Onlinetool ist doch nur da um eure Produktivität zu überwachen. Oder? Und wenn morgens keine Arbeit da ist und ihr nicht gleich anfangen könnt, ist es doch nicht eure Schuld. Denn du hast doch einen Arbeitsvertrag und du bietest deine Arbeitskraft an. Dein AG hat also dafür Sorge zu tragen, dass ihr Arbeit habt.

S
seeehas

05.06.2020 um 16:07 Uhr

Technisch gibt es da immer die Möglichkeit etwas nachzutragen. Weil jeder mal etwas vergisst ist das notwendig. Wie die Modalitäten sind sollte in einer BV geregelt sein.

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