Hallo zusammen,

wir sind mit einigen Leuten immer regelmäßig auf größeren Messen vertreten, neben einigen Führungskräften, Geschäftsleitung und Vertrieb eben auch "normal sterbliche" die als Messepersonal für Besucherbetreuung, Empfang, BackOffice etc. eingesetzt werden.
Diese Mitarbeiter werden mehr oder weniger freiwillig rekrutiert, wobei es dem einen oder anderen auch sicherlich schwer fällt nein zu sagen.

Diese Mitarbeiter erfassen (im Gegensatz zu Vertrieb, GL ...) normalerweise ihre Arbeitszeiten per Zeiterfassungssystem, an den Messetagen aber wird ihnen nur zugestanden max. 8 Stunden (zzgl. Pausen) zu erfassen, auch wenn die Arbeitszeit auf der Messe darüber hinaus geht (inkl. An- und Abfahrt)

Begründet wird das damit, das man ja schliesslich froh sein dürfe zur Messe mitfahren zu können.

Letztendlich muss jeder Mitarbeiter wissen was er tut und auf was er sich einlässt, ich habe als BR aber trotzdem Bauchschmerzen damit, was können wir dem AG rechtssicher dagegen halten?

Geht das schon in die Richtung SV-Abgaben-Unterschlagung, da Mehrarbeit nicht vergütet wird?

Viele Grüße

Marcus