Erstellt am 03.09.2009 um 13:08 Uhr von UUUhu
mcfly
ich gehe mal davon aus, dass du im BR bist; geht doch den formalen Weg über eure Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff 6 BetrVG; Verhandlung einer BV über das einzuführende Zeiterfassungssystem; da ihr offensichtlich keine Ahnung hinsichtlich des Systems habt, dass der AG einführen will, solltet ihr die Hinzuziehung eines Sachverständigen beschließen nach § 80 Abs. 3 BetrVG (SV zu finden z.B. bei Technologieberatungsstellen des DGB oder IMU-Institut);
Erstellt am 03.09.2009 um 13:10 Uhr von Petrus
> bei diesem System wohl technisch nicht möglich
Dann ist das System wohl ungeeignet und sollte durch ein anderes ersetzt werden.
Andererseits: Warum soll das System keine Mehrarbeit erfassen?
Erstellt am 03.09.2009 um 13:33 Uhr von jeremiasnickel
@Petrus: gute Frage, zumal der AG verpflichtet ist, Mehrarbeit aufzuzeichnen...
@ mcfly: siehe bitte ArbZG §16 (2): "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren."
Das Thema Arbeitszeit und deren (elektronische) Erfassung ist dermaßen komplex, dass ich UUUhu zustimme und empfehle, auf jeden Fall jemanden hinzuzuziehen, der sich auskennt. Schließlich gibt das BetrVG das her, nutzt es!
Erstellt am 03.09.2009 um 13:38 Uhr von Kölner
@mcfly
Du solltest Dich ernsthaft und dringend mit einer Schulungsmaßnahme zum § 87 BetrVG auseinandersetzen...
Erstellt am 03.09.2009 um 17:07 Uhr von nicoline
*@mcfly
Du solltest Dich ernsthaft und dringend mit einer Schulungsmaßnahme zum § 87 BetrVG auseinandersetzen...*
Übersetzung:
Es scheint mir, dass Ihr euch nicht wirklich im Klaren darüber seit, welche Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der BR hat. Deswegen solltet Ihr Euch dringend um Schulungen bemühen.
Denn:
1.könntet/solltet Ihr den Antrag ablehnen.
Die Zustimmungsverweigerung des BR ist im Rahmen von § 87 nicht an bestimmte Gründe gebunden!
Und es ist auch nicht Eure Aufgabe, sich um etwas Besseres zu bemühen, sondern Aufgabe des AG Euch dann etwas Besseres vorzulegen.
2.will der AG es dann trotzdem durchsetzen, müßte er dann die Einigungsstelle anrufen, was ziemlich Geld kostet.
Alles das lernt man in Schulungen und, indem man sich intensiv mit den Kommentaren zum BetrVG auseinandersetzt.
Kölner:
Dolmetscherkosten pro Zeile 0,95 €. Ich warte;-)))
Erstellt am 11.09.2009 um 12:33 Uhr von mcfly
@ all
...erstmal danke fürs Feedback!
Über unsere Handlungsmöglichkeiten sind wir uns sehr wohl im Klaren. Das ein SV zum Thema hinzugezogen wird, haben wir bereits in Erwägung gezogen. Eine Schulung zum Thema Zeiterfassung und Datenschutz ist genehmigt und findet in Kürze statt. Auch, dass wir oder der AG die Einigungsstelle anrufen können, wissen wir.
Was ich wollte, ist ein Meinungsbild zur Situation, um meine Einschätzung und meine Meinung bez. weiterer Vorgehensweise bestätigen zu lassen, was mir dank Eurer Beiträge auch gelungen ist.
Erstellt am 11.09.2009 um 12:36 Uhr von DonJohnson
@mcfly
*Eine Schulung zum Thema Zeiterfassung und Datenschutz ist genehmigt *
Von wem denn genehmigt???