Elektonische Zeiterfassung - wer hat Erfahrung?
In unserem Unternehmen (Träger für Kitas) soll ein elektronisches Zeiterfassungssystem installiert werden. Da der Großteil des Personals, aufgrund der Betreungszeiten, keine Gleitzeit sondern feste Dienstpläne hat, soll durch "stempeln" zu Dienstbeginn und bei Dienstende lediglich die Anwesenheit erfasst werden. Ein einmaliges Erfassen der Anwesenheit ist bei diesem System wohl technisch nicht möglich. Geleistete Mehrarbeit wird erfasst, aber die Mitarbeiter müssen hier doppelt buchführen, da das System offiziell keine Mehrarbeit erfassen soll. Ich als BR - Mitglied finde dass weder logisch noch sinnvoll, zumal nicht unerhebliche Kosten entstehen. Ich würde dem Arbeitgeber raten, ein einfacheres System zu installieren, dass nur die Anwesenheit erfasst und somit auch zur Reduzierung von Arbeitsaufwand für die Verwaltung beiträgt (hauptargument des Arbeitgebers). Da ich aber keine Ahnung von Zeiterfassungssystemen habe, bin ich sehr an einem Feedback interessiert.
Community-Antworten (7)
03.09.2009 um 15:08 Uhr
mcfly ich gehe mal davon aus, dass du im BR bist; geht doch den formalen Weg über eure Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff 6 BetrVG; Verhandlung einer BV über das einzuführende Zeiterfassungssystem; da ihr offensichtlich keine Ahnung hinsichtlich des Systems habt, dass der AG einführen will, solltet ihr die Hinzuziehung eines Sachverständigen beschließen nach § 80 Abs. 3 BetrVG (SV zu finden z.B. bei Technologieberatungsstellen des DGB oder IMU-Institut);
03.09.2009 um 15:10 Uhr
bei diesem System wohl technisch nicht möglich
Dann ist das System wohl ungeeignet und sollte durch ein anderes ersetzt werden. Andererseits: Warum soll das System keine Mehrarbeit erfassen?
03.09.2009 um 15:33 Uhr
@Petrus: gute Frage, zumal der AG verpflichtet ist, Mehrarbeit aufzuzeichnen...
@ mcfly: siehe bitte ArbZG §16 (2): "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren." Das Thema Arbeitszeit und deren (elektronische) Erfassung ist dermaßen komplex, dass ich UUUhu zustimme und empfehle, auf jeden Fall jemanden hinzuzuziehen, der sich auskennt. Schließlich gibt das BetrVG das her, nutzt es!
03.09.2009 um 15:38 Uhr
@mcfly Du solltest Dich ernsthaft und dringend mit einer Schulungsmaßnahme zum § 87 BetrVG auseinandersetzen...
03.09.2009 um 19:07 Uhr
@mcfly Du solltest Dich ernsthaft und dringend mit einer Schulungsmaßnahme zum § 87 BetrVG auseinandersetzen...
Übersetzung:
Es scheint mir, dass Ihr euch nicht wirklich im Klaren darüber seit, welche Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der BR hat. Deswegen solltet Ihr Euch dringend um Schulungen bemühen. Denn: 1.könntet/solltet Ihr den Antrag ablehnen. Die Zustimmungsverweigerung des BR ist im Rahmen von § 87 nicht an bestimmte Gründe gebunden! Und es ist auch nicht Eure Aufgabe, sich um etwas Besseres zu bemühen, sondern Aufgabe des AG Euch dann etwas Besseres vorzulegen.
2.will der AG es dann trotzdem durchsetzen, müßte er dann die Einigungsstelle anrufen, was ziemlich Geld kostet.
Alles das lernt man in Schulungen und, indem man sich intensiv mit den Kommentaren zum BetrVG auseinandersetzt.
Kölner: Dolmetscherkosten pro Zeile 0,95 €. Ich warte;-)))
11.09.2009 um 14:33 Uhr
@ all ...erstmal danke fürs Feedback! Über unsere Handlungsmöglichkeiten sind wir uns sehr wohl im Klaren. Das ein SV zum Thema hinzugezogen wird, haben wir bereits in Erwägung gezogen. Eine Schulung zum Thema Zeiterfassung und Datenschutz ist genehmigt und findet in Kürze statt. Auch, dass wir oder der AG die Einigungsstelle anrufen können, wissen wir. Was ich wollte, ist ein Meinungsbild zur Situation, um meine Einschätzung und meine Meinung bez. weiterer Vorgehensweise bestätigen zu lassen, was mir dank Eurer Beiträge auch gelungen ist.
11.09.2009 um 14:36 Uhr
@mcfly *Eine Schulung zum Thema Zeiterfassung und Datenschutz ist genehmigt *
Von wem denn genehmigt???
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