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Urlaubsanspruch im Kalenderjahr des Übergangs in die Passivphase der ATZ

G
GRENZHAUSEN
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege geht in Altersteilzeit, Blockmodel. Beginn der passiv Phase ist der 01.07.2016. Wie errechnet sich nun sein Jahresurlaubsanspruch, wenn der AG im ATZ Vertrag den Kollegen in der passiv Phase als TeilzeitAN bezeichnet? Hier rechnet der AG mit Arbeitstagen im Verhältnis aktiv Phase und passiv Phase, also keine 12telung.

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