Urlaubsanspruch im Kalenderjahr des Übergangs in die Passivphase der ATZ
Ein Kollege geht in Altersteilzeit, Blockmodel. Beginn der passiv Phase ist der 01.07.2016. Wie errechnet sich nun sein Jahresurlaubsanspruch, wenn der AG im ATZ Vertrag den Kollegen in der passiv Phase als TeilzeitAN bezeichnet? Hier rechnet der AG mit Arbeitstagen im Verhältnis aktiv Phase und passiv Phase, also keine 12telung.
Community-Antworten (1)
15.01.2016 um 11:55 Uhr
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. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
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