Urlaubsanspruch im Kalenderjahr des Übergangs in die Passivphase der ATZ
Ein Kollege geht in Altersteilzeit, Blockmodel. Beginn der passiv Phase ist der 01.07.2016. Wie errechnet sich nun sein Jahresurlaubsanspruch, wenn der AG im ATZ Vertrag den Kollegen in der passiv Phase als TeilzeitAN bezeichnet? Hier rechnet der AG mit Arbeitstagen im Verhältnis aktiv Phase und passiv Phase, also keine 12telung.
Community-Antworten (1)
15.01.2016 um 11:55 Uhr
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaubsregelung
ÄlterEs soll Betriebsurlaub über den Jahreswechsel genommen werden. Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr 30 Tage Urlaubsanspruch. Es sollen vom aktuellen Urlaub drei Tage mit in das neue Jahr genommen wer
Wahlhelfer - dürfen MA in der Passivphase der Altersteilzeit als Wahlhelfer fungieren?
ÄlterDürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
Betriebsratsmitglied in der Altersteilzeit-Passivphase?
ÄlterKann ein Betriebsratsmitglied sein Mandat behalten wenn die Passivphase der Altersteilzeit beginnt?
Wahlberechtigt in der Altersteilzeit - Passivphase
ÄlterViele unserer AN befinden sich in einem ATZ-Blockmodell in ihrer Passivphase. Sie kehren bis zum Ende ihrer Altersteilzeit nicht wieder in den Arbeitsprozess zurück. Sind sie wahlberechtigt und müsse