Erstellt am 21.01.2010 um 10:39 Uhr von rolfo
nein kann er nicht, er ist unwiderruflich ausgeschieden
Erstellt am 21.01.2010 um 10:59 Uhr von erwin
kaori
Wenn er so an dem Mandat hängt und als BR gut ist hätte ja nicht ATZ beantragen müssen.
So MUSS er den Weg für andere freimachen. Der Jugend den Vorrang!
Erstellt am 21.01.2010 um 11:05 Uhr von Immie
...ausser er übt eine geringfügige Beschäftigung im Betrieb aus.
Erstellt am 21.01.2010 um 11:07 Uhr von cheetah
@kaori
so eine nette, unterhaltsame ehrenamtliche Tätigkeit ist doch auch in der passiven ATZ-Phase nicht schlecht.
Erstellt am 21.01.2010 um 11:36 Uhr von erwin
Immie
aber auch dann endet das aktive Beschäftigungsverhältnis erst einaml für die entscheidende juristische Sek. und damit das Mandat.
Er wird dann auf Grund eines neu gegründeteten Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung des Themas "Einstellung", also Stellenausschreibung und MB ggf. neu eingestellt.
Es ist kein mit dem Thema "Verringerung der Arbeistzeit" vergleichbarer Rechtsvorgang. Denn es entsteht ein neues Arbeitsverhältnis mit neuem Arbeitsvertrag.
Also, Folge: Er kann sein Mandat nicht behalten er kann sich nur bei der Wahl wieder zur Wahl stellen.
Grundvoraussetzung wäre aber: Dass der AG dieses allen AN ermöglicht, da sonst der § 78 BetrVG dem entgegenstehen würde. Die wenigsten AG ermögliche ALLEN -AN- dieses, denn sie wollen ja so Personal abbauen.
Erstellt am 21.01.2010 um 12:05 Uhr von Immie
@erwin
Und wenn man es vorher abschliesst?
Erstellt am 21.01.2010 um 12:35 Uhr von erwin
Immie
... ändert an den Rechtsfolgen nichts. Es bleibt bei zwei Arbeitsverhältnissen auf Grundlage jeweils eigener ArbV. Auch die "juristische Sekunde" kann man nicht verhindern.
Auch das Thema "Stellenauschreibung/ Einstellung und MB" bleibt.
Gleiches ist, wenn ein AN trotz Regelaltersrente weiterarbeiten möchte. Auch hier ender das Beschäftigungsverhältnis durch Gesetz/ ArbV/TV und ein neues wird begründet.
Erstellt am 21.01.2010 um 15:11 Uhr von erwin
Weiter, ein BR der sich ja im Mandat auch dafür eingesetzt hat/ haben sollte, dass Arbeitsplätze der AN sicher sind/ also für Beschäftigungssicherung und nun in eine versorgte Neue Phase des Lebens (ATZ/ Rente) gehen kann, darin vielleicht nicht auch ein Verpflichtung aus den vorher genannten Gründen sieht.
Also, durch sein Ausscheiden, einen Arbeitpaltz für einen "jungen arbeitssuchenden Menschen" frei macht bzw. einen anderen bestehenden Arbeistplatz sichert, da ja leider viele AG der Meinung sind, zu viel AN an Bord zu haben.
Auch immer daran denken, Niemand ist unersetzbar und wenn Neue BRM es erst lernen mussen, daran denken, dass auch er einmal angefangen hat und somit lernen musste.
Wenn ein AG sich dafür ausspricht, dass ein BRM oder gar ein BRV weiter machen sollte, würde ich mir ganz besondere Gedanken machen, warum der AG diese Menung vertritt. Man könnte zu der Meinung kommen, beide stehen sich "Inhaltlich" sehr nahe. ob dieses immer gut ist???
BR/BRV und AG sollen zwar miteinander § 2 BetrVG, doch jeder für seine Gruppe, also der BR für seine Wähler und deren Wünschen und Sichten auf die Dinge, ja unter Beachtung des BetrVG
Bitte, dass soll jetzt aber nicht gegen gute langgediente BR/ BRV sprechen. Die gibt es und muss es geben!!!!!!!
Erstellt am 21.01.2010 um 16:15 Uhr von Kölner
@erwin
Ich bin mir fast sicher, dass Du im Unrecht bist.