Erstellt am 29.12.2005 um 16:19 Uhr von Paula
Sie sind nicht wahlberechtigt, weil sie nicht mehr aktiv mit dem Firmengeschehen verbunden sind. In die Wählerliste
brauchen sie demnach auch nicht aufgeführt werden.
Erstellt am 30.12.2005 um 08:34 Uhr von Rumpelstilzchen
Würde das bedeuten, wenn AN in ATZ nicht mehr in der Wählerliste erscheinen - also die Zahl der Wahlberechtigten sinkt, dass sich u.U. die Zahl der BR-Mitglieder entsprechend reduziert? Dieser Effekt wäre dann wiederum aus Sicht des Wahlvorstandes nicht erwünscht.
Erstellt am 30.12.2005 um 10:35 Uhr von Paula
Dieser Effekt tritt aber ein. Die AN , die sich bei einem Blockmodell in der Freistellungphase befinden, und nur diese, verlieren das aktive und passive Wahlrecht. Betr.VG
§ 8 Wählbarkeit, Absatz 2, Satz 1