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Wahlberechtigt in der Altersteilzeit - Passivphase

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rumpelstilzchen
Apr 2018 bearbeitet

Viele unserer AN befinden sich in einem ATZ-Blockmodell in ihrer Passivphase. Sie kehren bis zum Ende ihrer Altersteilzeit nicht wieder in den Arbeitsprozess zurück. Sind sie wahlberechtigt und müssen demzufolge 2006 ín der Wählerliste erscheinen?

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Community-Antworten (3)

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paula

29.12.2005 um 17:19 Uhr

Sie sind nicht wahlberechtigt, weil sie nicht mehr aktiv mit dem Firmengeschehen verbunden sind. In die Wählerliste brauchen sie demnach auch nicht aufgeführt werden.

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rumpelstilzchen

30.12.2005 um 09:34 Uhr

Würde das bedeuten, wenn AN in ATZ nicht mehr in der Wählerliste erscheinen - also die Zahl der Wahlberechtigten sinkt, dass sich u.U. die Zahl der BR-Mitglieder entsprechend reduziert? Dieser Effekt wäre dann wiederum aus Sicht des Wahlvorstandes nicht erwünscht.

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paula

30.12.2005 um 11:35 Uhr

Dieser Effekt tritt aber ein. Die AN , die sich bei einem Blockmodell in der Freistellungphase befinden, und nur diese, verlieren das aktive und passive Wahlrecht. Betr.VG § 8 Wählbarkeit, Absatz 2, Satz 1

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