Urlaubsregelung
Es soll Betriebsurlaub über den Jahreswechsel genommen werden.
Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr 30 Tage Urlaubsanspruch. Es sollen vom aktuellen Urlaub drei Tage mit in das neue Jahr genommen werden. So kann der Arbeitnehmer im aktuellen Kalenderjahr nur 27 Tage Urlaub planen. Wie sieht der Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer dann im neuen Kalenderjahr aus? 30 Tage Urlaub oder 33 Tage Urlaubsanspruch?
Community-Antworten (4)
19.03.2019 um 05:17 Uhr
Wer sagt den das 3 Tage mit ins neue Jahr genommen werden müssen. Nach dem Gesetz ist der Erholungsurlaub im Jahr in dem der Anspruch entstehet zu nehemen und zugenehmigen. Also hier in beiden Jahren 30 Tage. Wenn der Arbeitgeber Betriebsferien machen möchte und der BR zustimmt sind dann 3 Tage schon verplant und die Mitarbeiter können noch jeweils 27 Tage frei planen.
19.03.2019 um 08:57 Uhr
Im neuen Jahr sind es dann 33 Tage - es sei denn, der AN soll nicht wieder drei Tage ins übernächste Jahr mitnehmen.
Also einfach eine unsinnige Überlegungen des Arbeitgebers. Der BR muss ja nicht zu allem ja sagen.
19.03.2019 um 11:14 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht ...
Ist der Sachverhalt wie folgt?
- Über den Jahreswechsel 2019/20 werden Betriebsferien vereinbart.
- Für den in das Jahr 2010 fallenden Teil möchte der Arbeitgeber dass dafür zwingend drei Urlaubstage aus 2019 verwendet werden.
Falls dem so ist, dann ist ganz klar dass der Arbeitgeber das nicht verlangen kann.
Da Betriebsferien mitbestimmt sind, sollte auch der BR hier seinen Job machen.
19.03.2019 um 16:04 Uhr
Betriebsferien hin Betriebsferien her. Mir ist bisher noch kein Fall und noch kein Urteil bekannt in dem ein BR oder auch eine Vereinbarung zwischen BR und AG einen AN dazu Verpflichten kann Uhrlaub mit ins Folgejahr hinein zu nehmen. Ich könnte mir gut vorstellen das jeder AN der dagegen klagen würde auch Recht bekommen würde.
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