Erstellt am 19.03.2019 um 04:17 Uhr von BRHamburg
Wer sagt den das 3 Tage mit ins neue Jahr genommen werden müssen. Nach dem Gesetz ist der Erholungsurlaub im Jahr in dem der Anspruch entstehet zu nehemen und zugenehmigen. Also hier in beiden Jahren 30 Tage. Wenn der Arbeitgeber Betriebsferien machen möchte und der BR zustimmt sind dann 3 Tage schon verplant und die Mitarbeiter können noch jeweils 27 Tage frei planen.
Erstellt am 19.03.2019 um 07:57 Uhr von Kratzbürste
Im neuen Jahr sind es dann 33 Tage - es sei denn, der AN soll nicht wieder drei Tage ins übernächste Jahr mitnehmen.
Also einfach eine unsinnige Überlegungen des Arbeitgebers. Der BR muss ja nicht zu allem ja sagen.
Erstellt am 19.03.2019 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Ich verstehe die Frage nicht ...
Ist der Sachverhalt wie folgt?
- Über den Jahreswechsel 2019/20 werden Betriebsferien vereinbart.
- Für den in das Jahr 2010 fallenden Teil möchte der Arbeitgeber dass dafür zwingend drei Urlaubstage aus 2019 verwendet werden.
Falls dem so ist, dann ist ganz klar dass der Arbeitgeber das nicht verlangen kann.
Da Betriebsferien mitbestimmt sind, sollte auch der BR hier seinen Job machen.
Erstellt am 19.03.2019 um 15:04 Uhr von DummerHund
Betriebsferien hin Betriebsferien her. Mir ist bisher noch kein Fall und noch kein Urteil bekannt in dem ein BR oder auch eine Vereinbarung zwischen BR und AG einen AN dazu Verpflichten kann Uhrlaub mit ins Folgejahr hinein zu nehmen. Ich könnte mir gut vorstellen das jeder AN der dagegen klagen würde auch Recht bekommen würde.