Erstellt am 15.01.2016 um 08:25 Uhr von gironimo
Das die GL es weiß, ist alles andere als ok.
Und wenn der Mitarbeiter nicht will, dass es andere erfahren, ist es so. Ihr könnt doch den AN ggf. selber fragen.
>Ansonsten können wir das alles ja gar nicht richtig beurteilen<
Aus welchen Anlass müsst Ihr das Ganze beurteilen?
Erstellt am 15.01.2016 um 08:28 Uhr von Pickel
""Das die GL es weiß, ist alles andere als ok""
Sorry, aber was ist das für ein Blödsinn! In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass der AG über die Situation bescheid weiß, damit er entsprechend darauf Rücksicht nehmen kann und keine weiteren Probleme entstehen, die durch ein offenes Gespräch vermeidbar sind.
Das liegt natürlich immer auch an der Unternehmenskultur und dem gegenseitigen Umgang. Aus der Frage lässt sich aber mit keinem Wort ableiten, dass die GL hier nicht sehr vertrauensvoll damit umgeht. Eine so pauschale Antwort ist daher wirklich blind.
Erstellt am 15.01.2016 um 08:29 Uhr von ickederdicke
Das geht den BR erst einmal garnichts an, was der MA für eine Erkrankung hat.
Selbst wenn es nach seiner Rückkehr zu einem BEM kommt werdet ihr solches nur dann erfahren, wenn etwas bei euch im Betrieb/am Arbeitsolatz die Krankheit verursacht hat.
Dies wäre unter 4 Augen mit dem MA und - wenn vorhanden - dem Betriebsarzt offen zu besprechen, damit der Be´triebsarzt seine Empfehlungen auf dieser Basis ohne ins Detail der Erkrankung zu gehen einbringt.
Ansonsten Datenschutz / Schweigepflicht ( um die der MA hier auch noch gebeten hat ) toppen die Neugier des BR .
Ansonsten könnte der BR ja mal n Blumenstrauss in die Hand nehmen und schauen, ob der MA überhaupt Kontakt zu euch will.
Erstellt am 15.01.2016 um 08:33 Uhr von gironimo
Ich bleibe dabei Pickel. Bestenfalls sollte man dem AG mitteilen, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf den Arbeitsplatz hat - nicht aber die Krankheit selbst. Das nutzt dem AG auch wenig. Der Personalchef ist ja nicht Arzt. Aber der Personalchef kann die Information über die Krankheit selbst gut für eine negative Zukunftsprognose nutzen.
Erstellt am 15.01.2016 um 08:44 Uhr von eddytheeagle
...ich versuche mal die Sache genauer zu erklären......
ich würde mal vermuten der Mitarbeiter hatte eine psychische Krankheit...
er ist an seinen sehr anspruchsvollen Arbeitsplatz zurückgekehrt und hat wohl
seither viele Fehler gemacht...Schaden 1 Milionen Euro.
Die GL sagt, der BR kann das nur verstehen, wenn wir die Krankheitsursache kennen würden. Ich habe den MA gefragt, ob er mit mir sprechen möchte. Er will nicht.
Was sollen wir tun. Die GL sagt, sie würden alle Möglichkeiten prüfen den MA
los zu werden. Das ist aber wohl schwierig. Ich kann das alles nicht so Recht verstehen ohne Hintergrundwissen. Meiner Meinung nach muss der BR in diesem Falle alle Fakten auf den Tisch bekommen um angemessen mit der Sache um zu gehen.
Erstellt am 15.01.2016 um 09:17 Uhr von Mattes
Sorry....
Nein musst du nicht!
Der AN will nicht das einer weis was er hat! PUNKT!
Er vermasselt eine MIO... Sache des AG abzumahnen oder auf eine Kündigung hin zu wirken...
Egal welches Scenario ich mir ausdenke muss keiner wissen was die Diagnose betrifft.
Erstellt am 15.01.2016 um 09:55 Uhr von moreno
,,Was sollen wir tun?'' Nichts :-)
Erstellt am 15.01.2016 um 10:31 Uhr von eddytheeagle
Wo bin ich hier.....ist das ein Arbeitgeber Forum.
Wenn in meiner Firma ein MA aufgrund von Krankheit oder sonstiger
Fehlverhaltenm entfernt werden soll, fühle ich mich als BR schon
mit im Boot.
Und das zwar ganz deutlich.
Die letzte Antwort:Was sollen wir tun? " Nichts" kann ich sonicht stehen lassen.
Ich weiß nicht ob du/sie ein BR seid/ist,. Wenn ja, dann aber kein Guter!!
Sorry
Gruß
Erstellt am 15.01.2016 um 10:47 Uhr von WeHaveTheSalad
Das hat nichts mit Arbeitgeberkonformität zutun. Eine Abmahnung aus welchen Gründen auch immer ist eine individualvertragliche Maßnahme, bei der der BR nur insofern eingebunden wird, wenn der Arbeitnehmer die Teilnahme am Gespräch wünscht.
Deine Hände sind diesbezüglich gebunden und der Arbeitgeber hat eine starke Position, wenn er dich in deine Schranken zurückweisen will.
Dir könnte schlimmstenfalls sogar eine Pflichtverletzung durch den AN vorgeworfen werden, weil du versuchst, Daten zu erheben, die nicht für deine BR-Arbeit relevant sind.
nachträgliche Ergänzung um 10:48 Uhr:
Ob du dich im Boot fühlst, ist völlig egal, wenn dir das BetrVG dabei einen Strich durch die Rechnung macht. Das musst du als BRV zu differenzieren wissen, und dass man sich in diesen Fällen nicht über das Gesetz hinausbewegt, hat auch nichts mit mangelndem Engagement zutun.
Erstellt am 15.01.2016 um 10:50 Uhr von Pjöööng
Mein lieber Adler Eduard!
Zuersteinmal sehe ich einen ziemlichen Widerspruch in Deiner Darstellung:
"Die GL sagt, der BR kann das nur verstehen, wenn wir die Krankheitsursache kennen würden." passt meines Erachtens nicht zu "Die GL sagt, sie würden alle Möglichkeiten prüfen den MA los zu werden."
Ich lese da einerseits Verständnis für die Situation auf Seiten des Arbeitgebers, andererseits aber sein Betreveb, den AN loszuwerden.
Was ich nicht verstehe ist, warum der BR hier meint nur dann tätig werden zu können, wenn er die Krankheit kennt. Was spricht denn dagegen, mit dem Arbeitgeber zu erörtern, ob und welche anderen Einsatzmöglichkeiten es für diesen Kollegen geben könnte?
Erstellt am 15.01.2016 um 12:20 Uhr von moreno
Nein Eddy hat Recht der BR sollte vor die Einigungsstelle gehen, dort den AG zwingen die Krankheit des Kollegen preis zu geben und der BR entscheidet dann ob der Kollege entlassen wird oder nicht!!!!! :-) gefällt es Dir so besser eddytheeagle? Hat zwar nichts mit Gesetzen zu tun aber wir sind dann wenigstens kein AG Forum mehr ;-).
Erstellt am 15.01.2016 um 13:11 Uhr von jorojo
Hallo Eddy
Der MA ist und war Krank.
Die GL kennt die Krankheit.
Der BRV möchte gern mehr über die Krankheit wissen.
Ist die GL bis jetzt an den BR (nicht BRV) herangetreten ?
Wenn nein kann und braucht der BR nichts unternehmen.
Habt ihr einen Betriebsarzt ?
Dieser oder der SBV könnte einmal mit ihm sprechen, das er einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt.
Wenn dem BR natürlich eine Kündigung vorliegt, muss er nach meiner Ansicht über die Gründe umfassend unterrichtet werden.
Gruß
Erstellt am 15.01.2016 um 13:38 Uhr von Mattes
Klar müssen bei einer Anhörung des BR alle Gründe
angegeben werden. Aber auch da hat die Diagnose nichts drin verloren.
Selbst wenn er aufgrund einer Negativprognose krankheitsbedingt gekündigt
werden sollte, braucht der BR keine Diagnose kennen um einen Wiederspruch
zu formulieren.
Erstellt am 15.01.2016 um 15:31 Uhr von gironimo
>Die GL sagt, sie würden alle Möglichkeiten prüfen den MA
los zu werden.<
Da hat er ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder er versucht es mit einem Aufhebungsvertrag - dann warnt den Kollegen davor nichts voreilig zu unterschreiben und bietet ihn Unterstützung bei Personalgesprächen an - oder - er kündigt - da muss der AG dann schon echte Informationen herausrücken, wenn er eine ordnungsgemäße Anhörung des BR hinbekommen will.
Also wartet ab - oder sucht noch einmal das Gespräch mit dem Betroffenen und schildert Eure Eindrücke. Wenn er sich aber nicht helfen lassen will .....
Erstellt am 15.01.2016 um 15:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wenn er sich aber nicht helfen lassen will ....."
Du vertrittst also die Meinung dass der AN seine Erkrankung offenbaren muss, damit er sich helfen lassen kann?
Erstellt am 16.01.2016 um 00:09 Uhr von AlterMann
Pjööng, wie kommst Du zu diesem Schluss?
Der AN muss keine Erkrankung offenbaren. Er kann sich auch anders helfen lassen. Er könnte zB. eine ärztliche Einschätzung besorgen, wie ein leidensgerechter Arbeitsplatz aussehen könnte. Dafür braucht es keine Diagnose.
Er könnte auch das Gespräch mit der SBV suchen und diese Diskussion mit dem Integrationsamt zusammen führen. Das hätte evtl. den Vorteil, dass vom Integratinsamt finanzielle Unterstützng an den AG fließen kann.
Erstellt am 16.01.2016 um 00:11 Uhr von Pjöööng
AlterMann, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ich hatte eine Frage gestellt und keinen Schluss gezogen!
Erstellt am 16.01.2016 um 09:55 Uhr von Hoppel
@ gironimo
" ... da muss der AG dann schon echte Informationen herausrücken, wenn er eine ordnungsgemäße Anhörung des BR hinbekommen will."
Damit meinst Du doch wohl nicht, dass der AG dem BR (gegen den ausdrücklich erklärten Willen des AN) offenbaren muss, woran der Kollege denn erkrankt ist!!!
@ Eddytheeagle
Es ist vollkommen egal, ob Du als BRV oder sonstwer vom AG erfahren möchtest, woran der Kollege erkrankt ist oder war. Der AG darf diese Info NICHT weitergeben!!!
"er ist an seinen sehr anspruchsvollen Arbeitsplatz zurückgekehrt und hat wohl
seither viele Fehler gemacht...Schaden 1 Milionen Euro."
Halten wir doch mal fest, dass man sich mit einer solchen Aussage lediglich im Bereich von Vermutungen bewegt. Also überhaupt nicht bewiesen ist, dass dieser Schaden tatsächlich allein diesem Kollegen zuzuschreiben ist!
Sorry, aber selbst wenn das so sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen, dass ein AG nicht in der Lage ist, eine effektive Schadensbegrenzung betreiben zu können. Da läuft doch schon etwas völlig verkehrt!
"Es passieren immer wieder Ungereimtheiten in Verbindung mit diseem MA.
Das wird von der GL auf die Krankheit geschoben, deshalb muss der Betriebsrat doch über die Krankheit informiert werden, oder? Ansonsten können wir das alles ja gar nicht richtig beurteilen."
Als BR würde mir zu denken geben, dass der AG es sich offensichtlich leisten kann, Fehler in Millionenhöhe hinzunehmen .... weil an der Position dieses Kollegen nebst seinen Zuständigkeiten und etwaigen Zeichnungsberechtigungen scheint sich ja bislang nichts geändert zu haben ...
Erstellt am 16.01.2016 um 11:48 Uhr von jorojo
Hallo
Bis jetzt ist für mich noch nicht klar, ob der AG wegen der Erkrankung an den BR (nicht an den BRV) herangetreten ist ?
Wenn nein ist alles klar (Geht den BRV nichts an)
Wenn ja.
Steht eine Kündigung im Raum ?
Wurde eine Stellungnahme vom Betriebsarzt, (SBV, Integrationsamt BR wenn Schwb.) abgegeben ?
Wenn keine Stellungnahme erforderlich ist, kann der BR die Kündigung ablehen, mit der Begründung das er nicht ausreichend informiert wurde.
Der Mitarbeiter kann also einer Bekanntgabe der Erkrankung nur dadurch entgehen. das er gegen die Kündigung nichts unternimmt, oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Das ist meine Sicht der Dinge muss aber nicht richtig sein.
Gruß jorojo
Erstellt am 17.01.2016 um 01:24 Uhr von moreno
Meinst Du so he Chef sag uns welche Krankheit der Kollege hat sonst sind wir nicht richtig angehört worden? :-)
Erstellt am 17.01.2016 um 21:04 Uhr von Vishnya
Du bist keine richtige BR-Vorsitzende. Wer hat dich überhaupt gewählt? Das ist doch lächerlich! GL beschützt der AN von BR? Überleg mal, ob du BR-Vorsitzender bleiben darf!
Erstellt am 18.01.2016 um 08:23 Uhr von Mattes
@Vishnya....
völlig daneben und am Ziel vorbei. Aber in der Anonymität ja leider möglich.
Der eine Vorgang sagt doch nichts über die komplette Arbeit einer Person aus.
Hier hat mit Sicherheit jeder schon Fragen/Antworten aufgrund von falschen Wissen/Annahmen eingestellt.
Ich überlege mir jetzt was dein Tread über dich aussagt....