Hallo,

Gibt es nach einer ausgesprochenen Abmahnung so etwas wie eine Schweigeplicht?

Zur Erklärung kurz die Vorgeschichte. Der Leiter einer unserer Einrichtungen beantragte bei der GF eine Abmahnung wegen Pflichtverletzung seitens eines MA. Die GF gab dem MA die Möglichkeit seine Sichtweise der Sache darzulegen.Das erfolgte im Rahmen eines Personalgespräches mit GF und den beteiligten Parteien. Der BR wurde zur" Rückenstärkung" vom MA hinzugebeten. Nach Klärung der Sache wurde ( berechtigterweise ) eine Abmahnung ausgesprochen. Der MA zeigte sich einsichtig und versprach Besserung.
Soweit so gut und eigentlich erledigt sollte man meinen.
Allerdings hat der Leiter jener Einrichtung bei der letzten Dienstberatung vor versammelter Mannschaft das Ergebnis dieses Personalgespräches vorgetragen und seinen "Triumph" wohl sichtlich genossen.
Die MA dieses Bereiches fühlen sich jetzt indirekt unter Druck gesetzt, zumal ihnen jetzt auch öfter mit Abmahnung seitens des Leiters gedroht wird.

Die betroffenen MA sind erstmal inoffiziell, mit einer mündlichen Beschwerde hierzu, an den BR herangetreten.

Kann man dem Leiter sein Verhalten zum Vorwurf machen oder hat er sich vielleicht sogar einer Schweigepflichtsverletzung schuldig gemacht?