DIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK?

BITTE UM RAT

Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über den Umfang meiner Verschwiegenheitsverpflichtung,
die mir als Mitglied bzw. Ersatzmitglied des Betriebsrates obliegt, belehrt worden. Mir sind die gesetzlichen
Vorschriften zur Verschwiegenheitsverpflichtung ausgehändigt und bekannt gegeben
worden.
Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass meine Verschwiegenheitsverpflichtungen nach dem
Betriebsverfassungsgesetz neben meiner arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht, die mir als Arbeitnehmer gegenüber meinem Arbeitgeber obliegt, bestehen. Mir ist bekannt, dass deshalb ein
Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen zugleich ein Verstoß gegen meine arbeitsvertragliche Pflichten darstellen kann, der unter Umständen arbeitsrechtliche
Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt
und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche auslöst.
Mir ist bekannt, dass
1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers geheimhaltspflichtig sind und unbefugten Dritten gegenüber nicht offenbart werden dürfen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, Erkenntnisse und Unterlagen, die im Zusammenhang
mit dem technischen Betrieb oder der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, also nicht
offenkundig sind, nach dem bekundeten Willen des Arbeitgebers geheim gehalten
werden sollen und deren Geheimhaltung für den Betrieb oder das Unternehmen wichtig ist. Dies sind insbesondere
o Kalkulationsunterlagen,
o Preis- und Lieferantenlisten,
o unveröffentlichte Jahresabschlüsse,
o Unterlagen über die wirtschaftliche Lage und Liquidität des Unternehmens,
o Verträge oder Vertragsverhandlungen und damit im Zusammenhang stehende
Tatsachen,
o Lohn- und Gehaltslisten;
2. ich über die mir im Rahmen der Wahrnehmung meiner betriebsverfassungsrechtlichen
Aufgaben zur Kenntnis gelangten persönlichen Angelegenheiten, Geheimnisse
und Verhältnisse der Arbeitnehmer Stillschweigen zu bewahren habe;
3. es mir neben den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch nach dem
Bundesdatenschutzgesetz verboten ist, geschützte personenbezogene Daten anderweitig
als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden
Zweck zu nutzen;
4. die Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann besteht, so auch
o gegenüber Familienangehörigen,
o gegenüber Arbeitnehmern,
o gegenüber jedermann, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt
hat;
S. die Verschwiegenheitsverpflichtung über die Dauer meines Amtes als Betriebsratsmitglied
bzw. Ersatzmitglied hinaus und auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses
fortbesteht;
6. ich bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz
aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden kann