W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schweigepflicht

T
Toninoel
Nov 2016 bearbeitet

DIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK?

BITTE UM RAT

Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über den Umfang meiner Verschwiegenheitsverpflichtung, die mir als Mitglied bzw. Ersatzmitglied des Betriebsrates obliegt, belehrt worden. Mir sind die gesetzlichen Vorschriften zur Verschwiegenheitsverpflichtung ausgehändigt und bekannt gegeben worden. Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass meine Verschwiegenheitsverpflichtungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz neben meiner arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht, die mir als Arbeitnehmer gegenüber meinem Arbeitgeber obliegt, bestehen. Mir ist bekannt, dass deshalb ein Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen zugleich ein Verstoß gegen meine arbeitsvertragliche Pflichten darstellen kann, der unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche auslöst. Mir ist bekannt, dass

  1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers geheimhaltspflichtig sind und unbefugten Dritten gegenüber nicht offenbart werden dürfen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, Erkenntnisse und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb oder der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, also nicht offenkundig sind, nach dem bekundeten Willen des Arbeitgebers geheim gehalten werden sollen und deren Geheimhaltung für den Betrieb oder das Unternehmen wichtig ist. Dies sind insbesondere o Kalkulationsunterlagen, o Preis- und Lieferantenlisten, o unveröffentlichte Jahresabschlüsse, o Unterlagen über die wirtschaftliche Lage und Liquidität des Unternehmens, o Verträge oder Vertragsverhandlungen und damit im Zusammenhang stehende Tatsachen, o Lohn- und Gehaltslisten;
  2. ich über die mir im Rahmen der Wahrnehmung meiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben zur Kenntnis gelangten persönlichen Angelegenheiten, Geheimnisse und Verhältnisse der Arbeitnehmer Stillschweigen zu bewahren habe;
  3. es mir neben den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz verboten ist, geschützte personenbezogene Daten anderweitig als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu nutzen;
  4. die Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann besteht, so auch o gegenüber Familienangehörigen, o gegenüber Arbeitnehmern, o gegenüber jedermann, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hat; S. die Verschwiegenheitsverpflichtung über die Dauer meines Amtes als Betriebsratsmitglied bzw. Ersatzmitglied hinaus und auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses fortbesteht;
  5. ich bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden kann
1.83906

Community-Antworten (6)

B
BRMler

28.01.2013 um 18:48 Uhr

Das BetrVG sieht ein solches Schreiben nicht vor. Verpflichtet also das BRM nicht aus Gründen des Mandates eon solches Schreiben zu unterschreiben.

Das BR muss den § 79 und das Datenschutzgesetz aber beachten.

Also, ganz einfach den AG auffordern, er möge die Rechstgrundlage dafür, dass man als BRM ein solches Schreiben unterzeichnen sollte/müsste bitte schriftl. geben, auch damit man dieses rechtlich prüfen lassen könne. Prüfen auch, ob hier der AG ggf rechtswidrig sich in die Mandatswahrnahme einbringt.

Selbstverständlich kenne man seine Pflichten als BR und beabsichtige diese zu beachten

G
gironimo

28.01.2013 um 19:03 Uhr

Haben denn Deine BR-Kollegen so etwas auch bekommen?

Ich würde das Schreiben schon aus Prinzip nicht unterschreiben sondern den AG darauf hinweisen, dass Du bereits BR-Intern über Deine Rechte und Pflichten informiert wurdest und zudem BR-Seminare vertiefendes Wissen vermitteln.

T
Toninoel

28.01.2013 um 19:23 Uhr

Ja dieses Schreiben haben jetzt alle sowie die ganzen erszatzmitglieder erhalten...Also sollen wir das am besten alle nicht unterschreiben...Was passiert wenn es welche doch unterschreiben kann der AG was tun gegen das schreiben.....

A
AlterMann

28.01.2013 um 22:19 Uhr

Also, ich bin kein Jurist und will es auch nicht werden, aber in dem Text stehen eigentlich nur die Dinge drin, die Ihr sowieso beachten müsst. Deine Frage, ob Dir das das Genick bricht, kann man also getrost mit Nein beantworten. Die andere Frage ist, ob man mit einer solchen Unterschrift eine Geste der Unterwerfung zelebriert, die von der anderen Seite als Schwäche ausgelegt werden kann und vielleicht sogar BR-intern so ähnlich wirkt. Eine andere Reaktionsmöglichkeit wäre z.B. der Hinweis, dass sich die BR-Mitglieder ihrer Aufgaben und Pflichten bewusst sind und es dazu keiner weiteren Erklärungen bedarf, man das Schreiben der GL aber als zusätzliche Erinnerungsstütze zur Kenntnis genommen hat. Was die bessere Reaktion ist (weitere sind natürlich denkbar), liegt u.a. auch daran, in welcher Art Betrieb Ihr arbeitet und wie Euer Verhältnis zur GL ist.

W
Watschenbaum

29.01.2013 um 00:35 Uhr

wie würde wohl der AG reagieren, wenn der BR ein Schreiben aufsetzt, dem AG seine Pflichten aus dem BetrVG auflistet , die Konsequenzen bei Nichtbeachtung anführt und eine Unterschrift verlangt ?

das Vorgehen des AG hat nichts mit vertrauensvoller Zusammenarbeit und Verhandeln auf Augenhöhe zu tun, sondern signalisiert "ich bin der Chef"

bin da ganz bei gironimo : schon aus Prinzip nicht unterschreiben

K
Kulum

29.01.2013 um 09:05 Uhr

Na der is ja knuffig ;-)

Wobei ich ja denke, man könnten den ersten Satz von Watschenbaum, ruhig ein wenig überspitzt, in die Tat umsetzen.

Heute bin ich von meinen Pflichten aus dem BetrVG unterrichtet worden und gelobe deren Einhaltung. Als da wären: Umgehende Information an den BR bei geplanten Investitionen, sobald diese auch nur in Gedankenspielen stattfinden, Jede Versetzung, Einstellung, Umgruppierung, .... niemals ohne die Zustimmung des BR durchführen usw usf

Lasst ordentlich was vom Stapel. Ich sehe das wie Watschenbaum, da will euch einer zeigen, wer die Hosen an hat

Ihre Antwort