Ich habe eine Frage ,die mir sehr am Herzen liegt. Auf Rücksichtsnahme auf den Betriebsablauf finden unsere BR - Sitzungen nach der Dienstzeit statt. Das heißt,die Kollegen arbeiten von 6.30 Uhr - 14.45 Uhr. Wenn man nun 30 min Pause abzieht sind es 7:45 Std. Arbeitszeit.
Ich bin als BRV freigestellt. Um 14.45 Uhr fangen also unsere BR - Sitzungen an. Wenn man nun das ArbZG zugrunde legen würde,dürften wir noch 2:15 Std unsere BR - Sitzung abhalten. Leider schaffen wir es aber nicht immer in dieser Zeit,oft wird es dann 19.00 Uhr.Der AR drängt darauf das wir innerhalb des ArbZG bleiben. Ich finde das er uns in unserer BR Arbeit damit behindert.
Nun meine Frage : Unterliegen wir mit unserer BR Arbeit dem ArbZG.
Ich denke da an den Paragraph 37 des BetrVG Absatz 1 und 2. Es ist doch ein Ehrenamt, und da sind wir doch freigestellt,oder sehe ich das falsch ???
Und da unterliegen wir doch nicht dem ArbZG.
Ich brauche dringend Eure Hilfe und auch gerne Gesetzestexte oder Urteile wo dieses raus hervorgeht.
Wer kann mir da bitte helfen ???????
Wir würden auch ungern die BR Sitzungen in die Dienstzeit verlegen,ich weiß das wir das Recht dazu hätten.