"Straf" Überstunden bei Azubis
Hallo zusammen,
ist es erlaubt den Azubis "Straf" Überstunden aufzubrummen? Die Azubis wurden anscheinend öfter mit dem Handy erwischt und diese Nutzung wurde jetzt nur für die Azubis verboten. Bei Verstoß muss eine Überstunde am Freitag Nachmittag abgegolten werden. Bei weiteren Verstoß werden dann andere Maßnahmen ergriffen.
Mein Wissensstand: Das Verbot der Handynutzung ist ja vom Arbeitgeber in Ordnung. Da gibt's ein Urteil
- geleistete Überstunde wird auf ein Zeitkonto gebucht.
Muss der Betriebsrat bei einem Verstoß mit einbezogen werden? z.B. bei angeordneter Überstunde? Ist das überhaupt in Ordnung so etwas anzuordnen?
Danke im Voraus
Community-Antworten (5)
25.10.2014 um 02:03 Uhr
Ähm, ihr seid BR und dann diese Frage ? wo seid ihr gewesen bei der Einweisung der Kollegen in die betrieblichen Abläufe ? Überlasst dem AG das Feld. Ganz nebenbei § 87 BetrVG
25.10.2014 um 08:46 Uhr
darf der arbeitgeber ohne betriebsbußem einführen?
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/tips/betriebsbussen.html
25.10.2014 um 18:14 Uhr
Super Danke, das hilft mir weiter ... Der Betriebsrat wurde erst informiert, nachdem der Geschäftsführer die Einführung zugestimmt hat.
25.10.2014 um 21:47 Uhr
@ Snowstorm
Bei Azubis gilt noch Anderes zu beachten ...
Wird ein Azubi zu Überstunden herangezogen (aus welchem Grund soll an dieser Stelle mal egal sein), muss auch gewährleistet sein, dass während dieser Zeit ein Ausbilder anwesend ist!!!
25.10.2014 um 23:33 Uhr
Das gilt leider nicht durchgängig und ist stark abhängig vom Alter und der jeweiligen Tätigkeit.
Ein Ausbildungsbefugter muss zwar im Betrieb vorhanden, aber nicht permanent vor Ort sein. Hier reicht es aus, wenn eine mit der durchzuführenden Tätigkeit vertraute Person vor Ort ist.
Wäre dieses nicht so, würde es in Betrieben die nur eine Ausbildungsberechtigte Person hat, ja dazu führen, dass bei dessen Abwesenheit die Ausbildung für diesen Zeitraum Ruhen müsste.
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