Hallo Ihr Wissenden,

wir haben folgenden Fall:
Am Feiertag nächste Woche wurde vom BR der Feiertagsarbeit auf freiwilliger Basis zugestimmt und dies wurde auch so an das zuständige Amt gemeldet. Der GL waren dies jedoch aufgrund sehr hoher Auftragslage nicht genügend Mitarbeiter, die am Feiertag arbeiten wollten. Jetzt wurden die Leiharbeitnehmer im Betrieb aufgefordert, sich noch "freiwillig" zu melden, ansonsten werden die Leihfirmen aufgefordert, dafür zu sorgen, das genügend Leiharbeiter an diesem Feiertag bereitstehen und arbeiten.
Der BR ist natürlich der Ansicht, das diese angeordnete Feiertagsarbeit nicht rechtens ist, da nur der freiwilligen Arbeit zugestimmt wurde. Ein Antrag auf angeordnete Feiertagsarbeit ist bisher nicht eingegangen und wird wohl auch nicht vom BR zugestimmt werden, sollte dieser Antrag noch kommen.
Frage: Die GL denkt, sie wäre im Recht und kann für diesen Tag Leiharbeitnehmer verpflichten, zu arbeiten. Der BR ist der Meinung, die LAN müssen nicht der Anordnung folgen, da nur freiwillig gearbeitet werden darf. Wie soll sich der BR verhalten, sollten doch LAN zwangsverpflichtet werden? Gibt es dazu schon Urteile?
Danke im voraus für Eure Antworten und Meinungen.

Schlappe