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Können Übernachtungen angeordnet werden?

S
stottowollo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Serviceaussendienst, bei dem sehr viele Überstunden angefallen sind. Nun will der AG Überstunden vermeiden, indem er Übernachtungen anordnet. Es steht nichts im Arbeitsvertrag dazu und auch so kann ich nichts finden. Können Übernachutngen nun angeordnet werden?

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Community-Antworten (4)

H
Hoppel

02.09.2013 um 23:42 Uhr

@ stottowollo

Ohne arbeitsvertragliche Regelung kann der AG keine Übernachtungen anordnen.

Aber ... es könnte im Interesse der Service-ADM sein, Übernachtungen einzulegen. Sollte man nicht vergessen, dass ggf. Übermüdung im Straßenverkehr eine Gefahr darstellt.

Auch könnte der AG u.U. die Diskussion eröffnen, wo die Arbeitszeit beginnt. An der Haustür, im Betrieb oder beim ersten Kunden?!

Insgesamt ein sehr komplexes Thema, welches man ohne anwaltliche Beratung nicht vernünftig regeln kann.

S
stottowollo

02.09.2013 um 23:58 Uhr

naja nach rücksprache könnte evtl. das direktionsrecht des ag greifen und damit auch eine Übernachtung angeordent werden können. zumindest gibt es urteil das dienstreisen angeordenet werden können.

C
Charlys

02.09.2013 um 23:58 Uhr

Der AG kann mehrtätige DR gem § 106 GewO anordnen. Diese beinhalten dann zwangsweise Übernachtungen am jeweiligen Dienstort.

G
gironimo

03.09.2013 um 11:12 Uhr

Ich denke, dass die Art der Tätigkeit auch die Möglichkeit von Übernachtungstouren beinhaltet. Der AG muss (neben den Überstunden) ja auch das ArbZG und die darin enthaltenen Höchstarbeitsgrenzen und Ruhezeiten im Blick haben.

Über die Details solltet Ihr Euch dennoch mit dem Arbeitgeber unterhalten.

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