Erstellt am 02.09.2013 um 21:42 Uhr von Hoppel
@ stottowollo
Ohne arbeitsvertragliche Regelung kann der AG keine Übernachtungen anordnen.
Aber ... es könnte im Interesse der Service-ADM sein, Übernachtungen einzulegen. Sollte man nicht vergessen, dass ggf. Übermüdung im Straßenverkehr eine Gefahr darstellt.
Auch könnte der AG u.U. die Diskussion eröffnen, wo die Arbeitszeit beginnt. An der Haustür, im Betrieb oder beim ersten Kunden?!
Insgesamt ein sehr komplexes Thema, welches man ohne anwaltliche Beratung nicht vernünftig regeln kann.
Erstellt am 02.09.2013 um 21:58 Uhr von stottowollo
naja nach rücksprache könnte evtl. das direktionsrecht des ag greifen und damit auch eine Übernachtung angeordent werden können. zumindest gibt es urteil das dienstreisen angeordenet werden können.
Erstellt am 02.09.2013 um 21:58 Uhr von Charlys
Der AG kann mehrtätige DR gem § 106 GewO anordnen. Diese beinhalten dann zwangsweise Übernachtungen am jeweiligen Dienstort.
Erstellt am 03.09.2013 um 09:12 Uhr von gironimo
Ich denke, dass die Art der Tätigkeit auch die Möglichkeit von Übernachtungstouren beinhaltet. Der AG muss (neben den Überstunden) ja auch das ArbZG und die darin enthaltenen Höchstarbeitsgrenzen und Ruhezeiten im Blick haben.
Über die Details solltet Ihr Euch dennoch mit dem Arbeitgeber unterhalten.