W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstlich angeordnete Seminare - ganz oder teilweise nicht vergütet?

K
Kaktusblüte
Jan 2018 bearbeitet

Können dienstlich angeordnete Seminare ganz oder teilweise nicht vergütet werden?Wenn ja mit was für einer Berechtigung oder gibt es gesetzliche Regelungen dafür?

4.86302

Community-Antworten (2)

S
SSGG

22.11.2007 um 22:47 Uhr

Der AG hat keine Berechtigung , siehe §611 BGB....

K
Kaktusblüte

22.11.2007 um 23:34 Uhr

Eine Vergütung wurde in diesem Fall nicht vereinbart; es wurde lediglich eine e-mail verschickt, das ein Teil der Mitarbeiter an 2 Tagen (Freitag/Samstag) an einem Seminar teilnehmen. Der Arbeitgeber teilte dem BR auf Anfrage mit, dass der Freitag normal vergütet wird, der Samstag vom Mitarbeiter auf eigene Rechnung erfolgt. Gibt es irgendwo ein Präzedenzfall ?? der reine Gesetzestext ist mir da ein bisschen zu dünn, vielleicht kann mir jemand weiter helfen, für die erste Antwort schon mal recht herzlichen Dank.

Ihre Antwort