Erstellt am 22.11.2007 um 21:47 Uhr von SSGG
Der AG hat keine Berechtigung , siehe §611 BGB....
Erstellt am 22.11.2007 um 22:34 Uhr von Kaktusblüte
Eine Vergütung wurde in diesem Fall nicht vereinbart; es wurde lediglich eine e-mail verschickt, das ein Teil der Mitarbeiter an 2 Tagen (Freitag/Samstag) an einem Seminar teilnehmen.
Der Arbeitgeber teilte dem BR auf Anfrage mit, dass der Freitag normal vergütet wird, der Samstag vom Mitarbeiter auf eigene Rechnung erfolgt.
Gibt es irgendwo ein Präzedenzfall ?? der reine Gesetzestext ist mir da ein bisschen zu dünn, vielleicht kann mir jemand weiter helfen, für die erste Antwort schon mal recht herzlichen Dank.