Erstellt am 20.07.2007 um 19:26 Uhr von Kölner
@mino134
Vollkontinuierlicher Schichtplan. "5-Tage-Urlaube" einzureichen ist korrekt!
Erstellt am 20.07.2007 um 19:29 Uhr von Lotte
mino,
ein altbekanntes Thema.
Es ist so:
Variante a: Du beantragst vier Tage Urlaub weil Du noch keinen Schichtplan hast.
Variante b: Du bekommst Deinen Schichtplan und siehst, dass Du eigentlich Dienst hast am Feiertag. Beantragen musst Du dann fünf Tage Urlaub, wenn der Feiertag zur Sollarbeitszeit dazugerechnet wird (beim TVöD nicht). Bekommst aber natürlich alles für den Feiertag an Freizeitausgleich, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest.
Ist wesentlich komplizierter als Variante a.
Kölner,
bekommt man auch Feiertagszulagen (Vergütung), wenn das üblicherweise so wäre?
Erstellt am 20.07.2007 um 19:30 Uhr von Kölner
@Lotte
Das wäre dann korrekt!
Erstellt am 20.07.2007 um 19:31 Uhr von mino134
Das wir alle 5 Schichten pro Woche arbeiten ist mir klar.
Dies ist allerdings auch dem Mitarbeiter im voraus bekannt, der seine Tage und Zeiten immer nur für einen Monat im voraus bekommt. Auch er weis das er bei uns immer 5 Schichten pro Woche arbeiten muss.
Wo genau besteht denn der Unterschied?
Haben wir jetzt einen Nachteil weil wir einen "festen" Schichtplan haben wollten?
Erstellt am 20.07.2007 um 19:36 Uhr von Kölner
@mino134
Das kann man so sehen, oder auch anders.
Frage:
- Freischichten?
- Zusatzurlaub?
- Habt Ihr einen TV?
- Betriebsvereinbarung?
Erstellt am 20.07.2007 um 19:36 Uhr von mino134
Hallo Lotte,
Variante B habe ich nicht so ganz verstanden......was für´n Freizeitausgleich wenn ich Urlaub genommen habe?
Wir bekommen für einen gearbeiteten Feiertag Schichtzuschlag, aber keinen zusätzlich Freizeitausgleich, da wir ja eh 2 Tage in der KW Frei haben.
Erstellt am 20.07.2007 um 19:39 Uhr von mino134
Wir sind gerade dabei einen BV zum Thema zu schrieben.
Freischichten - Fehlanzeige!
Zusatzurlaub - Fehlanzeige 27 Tage wie alle Mitarbeiter bei uns egal ob Schichtarbeit oder nicht.
TV - Nein......für uns gibt´s bis jetzt sonst noch gar nichts
Erstellt am 20.07.2007 um 19:41 Uhr von Kölner
@mino134
Ohne Dir näher treten zu wollen...aber da müssen ein paar Profis ran. Das ist recht aufwändig mit einer BV zu diesem Thema. Bis dato hat der AG alle Vorteile auf seiner Seite. Es wird schwer, ihn vom Gegenteil zu überzeugen.
Erstellt am 20.07.2007 um 19:43 Uhr von Lotte
mino,
dann bekommt Ihr den Schichtzuschlag für den Urlaubstag, da dieser U-Tag so gewertet wird, als ob Du gearbeitet hättest.
Erstellt am 20.07.2007 um 19:46 Uhr von mino134
Hallo Kölner,
ich denke genau das gleiche und versuche gerade unser Gremium und vor allem unseren Vorsitzenden davon zu überzeugen. Der will am liebsten von dem Thema gar nichts hören :o(
Danke Euch für Eure Hilfe.......werde Eure Antworten mal ausdrucken und mal mit zur nächsten Sitzung nehmen....
DANKE
Erstellt am 25.07.2007 um 20:26 Uhr von Elvis
möcht zu diesem Artikel gerne nochmals nachhacken ...
ich arbeite im vollkontinuierlichem Schichtbetrieb ... muss also für Sonn- und Feiertage - an denen ich lt. Schichtplan arbeiten muss - Urlaub nehmen (sofern ich da frei haben möchte ;-).
Nun meine Frage ...
Laut Arbeitsvertrag habe ich 25 Arbeitstage (nicht Werktage) Urlaubsanspruch im Jahr.
Wir haben hier in unserem Bundesland so um die 10 gesetzliche Feiertage. Wenn der Schichtplan schlecht liegt und ich müßt an jedem dieser Tage arbeiten (möcht aber freihaben) .. gehen mir 10 Tage von meinen 25 Tagen Urlaubsanspruch flöten (von Sonntagen ganz zu schweigen) .. falle ich somit nicht unter den Mindesturlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz (24 WERKtage) und falls ja, was kenn ich dagegen tun, gibt es da irgendwelche Gerichtsurteile bzw. Veröffentlichungen???
Vielen Dank im Voraus
Erstellt am 18.09.2007 um 15:46 Uhr von Elvis