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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtarbeit - Urlaub - Feiertage

M
mino134
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind in Verhandlungen zum Thema Urlaubsregelung und es stellt sich ein Frage, auf die ich bis jetzt noch keine wirklich eindeutige Antwort finden konnte. Wir arbeiten 5 Schichten/Tage pro Woche (Montag - Sonntag). Zum Glück haben wir mittlerweile einen festen Schichtplan, so das man über das ganze Jahr weis wie man arbeiten muss. Jetzt möchte ich Urlaub beantragen in einer Woche in der ein Feiertag auf einen Wochentag fällt. Nach normalem Vertand muss ich in dieser Woche aufgrund des Feietrags 4 Urlaubstage verwenden. Richtig?

Die Aussage unseres Arbeitgebers sieht folgender maßen aus: Hast Du für diese KW schon deinen Schichtplan, mußt Du 5 Tage beantragen. Hast Du noch keinen Schichtplan brauchst Du nur 4 Urlaubstag nehmen.

Für mich ist das absolut unverständlich, zumal Kollegen die keine Schicht arbeiten für diese KW generell nur 4 Urlaubstage verwenden müssen.

Weis jemand von Euch wo genau ich hierzu was nachlesen kann? Oder wer hat eíne fundierte Antwort parat?

10.552012

Community-Antworten (12)

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Kölner

20.07.2007 um 21:26 Uhr

@mino134 Vollkontinuierlicher Schichtplan. "5-Tage-Urlaube" einzureichen ist korrekt!

L
Lotte

20.07.2007 um 21:29 Uhr

mino, ein altbekanntes Thema. Es ist so: Variante a: Du beantragst vier Tage Urlaub weil Du noch keinen Schichtplan hast. Variante b: Du bekommst Deinen Schichtplan und siehst, dass Du eigentlich Dienst hast am Feiertag. Beantragen musst Du dann fünf Tage Urlaub, wenn der Feiertag zur Sollarbeitszeit dazugerechnet wird (beim TVöD nicht). Bekommst aber natürlich alles für den Feiertag an Freizeitausgleich, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Ist wesentlich komplizierter als Variante a.

Kölner, bekommt man auch Feiertagszulagen (Vergütung), wenn das üblicherweise so wäre?

K
Kölner

20.07.2007 um 21:30 Uhr

@Lotte Das wäre dann korrekt!

M
mino134

20.07.2007 um 21:31 Uhr

Das wir alle 5 Schichten pro Woche arbeiten ist mir klar.

Dies ist allerdings auch dem Mitarbeiter im voraus bekannt, der seine Tage und Zeiten immer nur für einen Monat im voraus bekommt. Auch er weis das er bei uns immer 5 Schichten pro Woche arbeiten muss.

Wo genau besteht denn der Unterschied? Haben wir jetzt einen Nachteil weil wir einen "festen" Schichtplan haben wollten?

K
Kölner

20.07.2007 um 21:36 Uhr

@mino134 Das kann man so sehen, oder auch anders.

Frage:

  • Freischichten?
  • Zusatzurlaub?
  • Habt Ihr einen TV?
  • Betriebsvereinbarung?
M
mino134

20.07.2007 um 21:36 Uhr

Hallo Lotte,

Variante B habe ich nicht so ganz verstanden......was für´n Freizeitausgleich wenn ich Urlaub genommen habe?

Wir bekommen für einen gearbeiteten Feiertag Schichtzuschlag, aber keinen zusätzlich Freizeitausgleich, da wir ja eh 2 Tage in der KW Frei haben.

M
mino134

20.07.2007 um 21:39 Uhr

Wir sind gerade dabei einen BV zum Thema zu schrieben. Freischichten - Fehlanzeige! Zusatzurlaub - Fehlanzeige 27 Tage wie alle Mitarbeiter bei uns egal ob Schichtarbeit oder nicht. TV - Nein......für uns gibt´s bis jetzt sonst noch gar nichts

K
Kölner

20.07.2007 um 21:41 Uhr

@mino134 Ohne Dir näher treten zu wollen...aber da müssen ein paar Profis ran. Das ist recht aufwändig mit einer BV zu diesem Thema. Bis dato hat der AG alle Vorteile auf seiner Seite. Es wird schwer, ihn vom Gegenteil zu überzeugen.

L
Lotte

20.07.2007 um 21:43 Uhr

mino, dann bekommt Ihr den Schichtzuschlag für den Urlaubstag, da dieser U-Tag so gewertet wird, als ob Du gearbeitet hättest.

M
mino134

20.07.2007 um 21:46 Uhr

Hallo Kölner,

ich denke genau das gleiche und versuche gerade unser Gremium und vor allem unseren Vorsitzenden davon zu überzeugen. Der will am liebsten von dem Thema gar nichts hören :o(

Danke Euch für Eure Hilfe.......werde Eure Antworten mal ausdrucken und mal mit zur nächsten Sitzung nehmen....

DANKE

E
Elvis

25.07.2007 um 22:26 Uhr

möcht zu diesem Artikel gerne nochmals nachhacken ... ich arbeite im vollkontinuierlichem Schichtbetrieb ... muss also für Sonn- und Feiertage - an denen ich lt. Schichtplan arbeiten muss - Urlaub nehmen (sofern ich da frei haben möchte ;-). Nun meine Frage ... Laut Arbeitsvertrag habe ich 25 Arbeitstage (nicht Werktage) Urlaubsanspruch im Jahr. Wir haben hier in unserem Bundesland so um die 10 gesetzliche Feiertage. Wenn der Schichtplan schlecht liegt und ich müßt an jedem dieser Tage arbeiten (möcht aber freihaben) .. gehen mir 10 Tage von meinen 25 Tagen Urlaubsanspruch flöten (von Sonntagen ganz zu schweigen) .. falle ich somit nicht unter den Mindesturlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz (24 WERKtage) und falls ja, was kenn ich dagegen tun, gibt es da irgendwelche Gerichtsurteile bzw. Veröffentlichungen??? Vielen Dank im Voraus

E
Elvis

18.09.2007 um 17:46 Uhr

Hochschieb

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