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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenabbau in welchem Zeitraum?

H
HeldvomFeld
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns fallen Überstunden an, das ist soweit okay. Geregelt haben wir da (bisher) noch nichts. Nun geht es darum, dass einige MA immer sofort angesprochen werden, die Überstunden nicht zu sammeln (1 Woche - 6 Überstunden), sondern abzubauen. Dafür werden vom Vorgesetzen Zeiten vorgegeben, wann es ihm passen würde. Andere MA können über die Zeit frei verfügen und die Überstunden auch 4 Wochen später nehmen, wann es ihnen paßt. Zur eigentlichen Frage, in welchem Zeitraum müssen Überstunden abgebaut werden? Ich hab auf die schnelle nichts gefunden, nur etwas über eine 3 jährige Verjährungsfrist gelesen. Welche Möglichkeiten hat der Ma hier, die Zeit abzubauen, wenn es ihm paßt (und natürlich auch die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden?)? Vielen Dank im Voraus,

HeldvomFeld

1.41204

Community-Antworten (4)

H
Hartmut

08.01.2016 um 08:12 Uhr

'Geregelt haben wir da (bisher) noch nichts.' Ich fürchte, das werdet ihr ändern müssen, am besten in Form einer Betriebsvereinbarung. Es ist ja gerade der Sinn einer BV, klare Spielregeln zu schaffen, und Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

T
Tulpe

08.01.2016 um 09:25 Uhr

Hallo HeldvomFeld, wir haben eine BV und innerhalb von 4 Wochen Überstunden abzubauen. Es geht auch nur im Beidseitigen einvernehmen und dem MA können erst nach 3 maliger aufforderungen einen Termin zu nennen, Termine vorgegeben werden. Habt ihr eine BV für die Überstunden? Wan sie gemacht werden oder so? Oder wie habt ihr das geregelt? Wen es immer Bestimmte MA betrifft würde ich die einfach besser schützen. Gruß

A
Alaskahase

08.01.2016 um 10:43 Uhr

Eine BV ist da das Mittel der Wahl und da habt Ihr die volle Gestaltungsfreiheit möglichst gute Bedingungen für die Kollegen herauszuholen. Du schreibst ja "bei uns fallen Überstunden an, das ist soweit okay" Hier kann man sich mit dem Arbeitgeber ja über sehr vieles einigen und dann hätten alle Seiten etwas davon. Wenn z.B. Überstunden langfristig angesammelt werden dürften (6 Monate) und die Mitarbeiter dann ganze Tage abfeiern können - wäre ja auch nicht schlecht. Dann auch vor und nach dem Urlaub, so könnte man den dann verlängern. Nutzt die Möglichkeiten und Eure Phantasie.

Wenn es bei einzelnen Mitarbeiter oder in bestimmten Bereichen zu Schwierigkeiten kommt, kurzfristig im nächsten Monatsgespräch ansprechen, parallel dazu mit BV beginnen.

H
Hoppel

08.01.2016 um 10:58 Uhr

@ HeldvomFeld

"bei uns fallen Überstunden an, das ist soweit okay. Geregelt haben wir da (bisher) noch nichts."

Heißt das, jeder kann Überstunden machen wie er will oder Überstunden werden angeordnet, ohne dass der BR im Vorfeld angehört wird?

"Nun geht es darum, dass einige MA immer sofort angesprochen werden, die Überstunden nicht zu sammeln (1 Woche - 6 Überstunden), sondern abzubauen. "

Das spricht eher nicht dafür, dass diese Überstunden tatsächlich erforderlich sind und durch eine bessere Verteilung der Arbeitszeit etc. vermieden werden könnten.

"Zur eigentlichen Frage, in welchem Zeitraum müssen Überstunden abgebaut werden?"

Wie wäre es denn mit dem ArbZG? Führen Ü´stunden dazu, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird, gibt § 3 ArbZG den Ausgleichszeitraum klar und deutlich vor. Falls ein TV greift, sind dessen Regelungen zu beachten!

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