Erstellt am 08.01.2016 um 07:12 Uhr von Hartmut
'Geregelt haben wir da (bisher) noch nichts.' Ich fürchte, das werdet ihr ändern müssen, am besten in Form einer Betriebsvereinbarung. Es ist ja gerade der Sinn einer BV, klare Spielregeln zu schaffen, und Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Erstellt am 08.01.2016 um 08:25 Uhr von Tulpe
Hallo HeldvomFeld,
wir haben eine BV und innerhalb von 4 Wochen Überstunden abzubauen.
Es geht auch nur im Beidseitigen einvernehmen und dem MA können erst nach 3 maliger aufforderungen einen Termin zu nennen, Termine vorgegeben werden.
Habt ihr eine BV für die Überstunden? Wan sie gemacht werden oder so? Oder wie habt ihr das geregelt? Wen es immer Bestimmte MA betrifft würde ich die einfach besser schützen.
Gruß
Erstellt am 08.01.2016 um 09:43 Uhr von Alaskahase
Eine BV ist da das Mittel der Wahl und da habt Ihr die volle Gestaltungsfreiheit möglichst gute Bedingungen für die Kollegen herauszuholen. Du schreibst ja "bei uns fallen Überstunden an, das ist soweit okay" Hier kann man sich mit dem Arbeitgeber ja über sehr vieles einigen und dann hätten alle Seiten etwas davon. Wenn z.B. Überstunden langfristig angesammelt werden dürften (6 Monate) und die Mitarbeiter dann ganze Tage abfeiern können - wäre ja auch nicht schlecht. Dann auch vor und nach dem Urlaub, so könnte man den dann verlängern. Nutzt die Möglichkeiten und Eure Phantasie.
Wenn es bei einzelnen Mitarbeiter oder in bestimmten Bereichen zu Schwierigkeiten kommt, kurzfristig im nächsten Monatsgespräch ansprechen, parallel dazu mit BV beginnen.
Erstellt am 08.01.2016 um 09:58 Uhr von Hoppel
@ HeldvomFeld
"bei uns fallen Überstunden an, das ist soweit okay. Geregelt haben wir da (bisher) noch nichts."
Heißt das, jeder kann Überstunden machen wie er will oder Überstunden werden angeordnet, ohne dass der BR im Vorfeld angehört wird?
"Nun geht es darum, dass einige MA immer sofort angesprochen werden, die Überstunden nicht zu sammeln (1 Woche - 6 Überstunden), sondern abzubauen. "
Das spricht eher nicht dafür, dass diese Überstunden tatsächlich erforderlich sind und durch eine bessere Verteilung der Arbeitszeit etc. vermieden werden könnten.
"Zur eigentlichen Frage, in welchem Zeitraum müssen Überstunden abgebaut werden?"
Wie wäre es denn mit dem ArbZG? Führen Ü´stunden dazu, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird, gibt § 3 ArbZG den Ausgleichszeitraum klar und deutlich vor. Falls ein TV greift, sind dessen Regelungen zu beachten!