Erstellt am 07.01.2016 um 19:42 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.01.2016 um 20:51 Uhr von demonio
Nein nur nach AVR ASB welcher aber auch gekündigt wurde
Erstellt am 08.01.2016 um 01:01 Uhr von Helpmeplease
Sind möglich aber nur, wenn nicht körperlich all zu schwer gearbeitet wird... Danach mind. 11h Ruhezeit!
Erstellt am 08.01.2016 um 06:58 Uhr von nicoline
*Sind möglich aber nur, wenn nicht körperlich all zu schwer gearbeitet wird... *
Steht wo, sagt wer?
Erstellt am 10.01.2016 um 03:41 Uhr von Helpmeplease
@nicoline
Ich muss dir diese Antwort schuldig bleiben!
Wir hatten auch eine 2x Wöchentliche, Regelmäßige 12h Schicht zu klären (schon bissl her) und da musste das gegeben sein... ( ist bei uns auch so) Ich würde sagen das es dazu mal ein Urteil vom Arbeitsgericht gab... Im ArbZG gibt diese Passage so nicht! Sorry
Erstellt am 10.01.2016 um 10:43 Uhr von nicoline
@Helpmeplease
*Ich würde sagen*
Du bist dir also nicht einmal sicher ?!
*das es dazu mal ein Urteil vom Arbeitsgericht gab...*
Möglich, lässt sich aber nicht grundsätzlich auf andere Situationen übertragen.
*Im ArbZG gibt diese Passage so nicht! Sorry*
Eben, und deswegen sollte man das so pauschal wie du hier es hier gemacht hast einfach nicht äußern. Alle Ausnahmen von den Bestimmungen des ArbZG sind in § 7 desselben festgeschrieben und in der Regel nur durch Bestimmungen in einem TV oder BV aufgrund Öffnungsklausel in einem TV möglich.
Erstellt am 10.01.2016 um 22:34 Uhr von EightBall
Also, wenn das keine BV gibt und keinen Tarifvertrag, ja, dann gilt nur das ArbZG. Und das erlaubt ja nicht mehr als 10 Stunden. Aber auch Ausnahmen, zB in Krankenhäusern oder Feuerwehr oder so. 'Soziale Leitstelle' sagt mir leider so gar nichts.