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12stunden Dienste

D
demonio
Jan 2018 bearbeitet

12 Stunden Dienste in der sozialen Leitstelle, also fast nur Telefon und Computer. Bereitschaftszeit für uns noch unklar und vom Arbeitgeber nicht benannt. Geht das und in welchen Rahmen ?

Kein Tarifvertrag, Arbeitsvertrag nach AVR ASB welche bereits durch den Arbeitgeber gekündigt wurden.

"Sind möglich falls nicht so schwer gearbeitet wird " ist doch Käse, bitte nur Infos mit Ahnung

Vielen Dank für die Hilfe bis bald mal-

Sozia.Leitstelle ist die Vermittlung von Hausbesuchen, Hausnotruf und ähnliches

1.40307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

07.01.2016 um 20:42 Uhr

Tarifvertrag?

D
demonio

07.01.2016 um 21:51 Uhr

Nein nur nach AVR ASB welcher aber auch gekündigt wurde

H
Helpmeplease

08.01.2016 um 02:01 Uhr

Sind möglich aber nur, wenn nicht körperlich all zu schwer gearbeitet wird... Danach mind. 11h Ruhezeit!

N
nicoline

08.01.2016 um 07:58 Uhr

*Sind möglich aber nur, wenn nicht körperlich all zu schwer gearbeitet wird... * Steht wo, sagt wer?

H
Helpmeplease

10.01.2016 um 04:41 Uhr

@nicoline Ich muss dir diese Antwort schuldig bleiben!

Wir hatten auch eine 2x Wöchentliche, Regelmäßige 12h Schicht zu klären (schon bissl her) und da musste das gegeben sein... ( ist bei uns auch so) Ich würde sagen das es dazu mal ein Urteil vom Arbeitsgericht gab... Im ArbZG gibt diese Passage so nicht! Sorry

N
nicoline

10.01.2016 um 11:43 Uhr

@Helpmeplease Ich würde sagen Du bist dir also nicht einmal sicher ?!

das es dazu mal ein Urteil vom Arbeitsgericht gab... Möglich, lässt sich aber nicht grundsätzlich auf andere Situationen übertragen.

Im ArbZG gibt diese Passage so nicht! Sorry Eben, und deswegen sollte man das so pauschal wie du hier es hier gemacht hast einfach nicht äußern. Alle Ausnahmen von den Bestimmungen des ArbZG sind in § 7 desselben festgeschrieben und in der Regel nur durch Bestimmungen in einem TV oder BV aufgrund Öffnungsklausel in einem TV möglich.

E
EightBall

10.01.2016 um 23:34 Uhr

Also, wenn das keine BV gibt und keinen Tarifvertrag, ja, dann gilt nur das ArbZG. Und das erlaubt ja nicht mehr als 10 Stunden. Aber auch Ausnahmen, zB in Krankenhäusern oder Feuerwehr oder so. 'Soziale Leitstelle' sagt mir leider so gar nichts.

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