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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub für Umzug?

K
KurtL
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch für Sonderurlaub für einen privaten Umzug?

1.83506

Community-Antworten (6)

J
Jakarta Akzeptiert

09.01.2016 um 18:24 Uhr

Naja, ob sich @Xantippe beim 616er-BGB hier zu weit aus dem Fenster lehnt, kommt auf den Einzelfall und dessen Ablauf an.

Dass hier aber kein genereller Zeitraum von einem Tag für einen Umzug abgeleitet werden kann, sollte sich aber schon an dem Gesetzestext erkennen lassen.

Was aber nichts daran ändert, dass der 616er-BGB auch dann greifen kann, wenn genau dieser Zeitrahmen vorher bekannt oder sogar länger ist.

Eine persönliche Verhinderung des AN liegt ja nicht nur dann vor, wenn ihm die Arbeitsaufnahme unmöglich ist (§ 275 BGB), sondern bereits dann, wenn ihm unter Berücksichtigung seiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht die Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann.

Allerdings ist bei allen außergewöhnlichen Situationen natürlich Voraussetzung, dass sie nur dann zu einem Leistungshindernis und damit zum Lohnfortzahlungsanspruch führt, wenn der AN diese Termine nicht selbst außerhalb der Arbeitszeit durchführen oder gegebenenfalls andere Personen mit der Erledigung betrauen kann.

Ein Beispiel: Da ein Umzug in der Regel ja vorher geplant wird, ist es erst einmal ein objektives Leistungshindernis mit der Folge, dass der betroffene AN keine Ansprüche gegen seinen AG hat und hierfür selbst einstehen und Urlaub nehmen müsste. Ob normaler oder unbezahlter, ist hier erst einmal relativ nebensächlich.

Gewährt ihm der AG diesen nicht und der Termin rückt näher, ohne dass der AN hier die Möglichkeit von Alternativen hat, wird es zu einem vom 616er-BGB vorausgesetzten subjektiven Leistungshindernis und eine Lohnfortzahlung setzt ein. Wie lange das dann der Fall ist, kann nicht generell gesagt werden, sondern hängt immer vom Einzelfall und den dann herrschenden Umständen ab.

B
Belveda

07.01.2016 um 16:36 Uhr

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, aber bei uns ist das Thema Sonderurlaub (Umzug, Beerdigung, Heirat etc.) in einer BV geregelt (Arbeitsszeit). Auch im Arbeitsvertrag kann man so was festlegen...

C
celestro

07.01.2016 um 16:37 Uhr

Nein, aber wenn man bei Google "Urlaub und Umzug" eingibt, hättest Du die Antwort auch schneller gehabt, als hier die Frage zu stellen.

G
gironimo

07.01.2016 um 18:49 Uhr

Umzugstage werden häufig in Tarifverträgen geregelt - falls es einen bei Euch gibt.

X
Xantippe

09.01.2016 um 13:33 Uhr

Hallo KurtL, in § 616 BGB ist der Sonderurlaub auch für Umzug geregelt. Mindestens 1 Tag.

H
Hoppel

09.01.2016 um 15:19 Uhr

@ Xantippe

Bezogen auf einen privaten Umzug, lehnst Du Dich mit Deiner Antwort gefährlich weit aus dem Fenster; da wirst Du doch sicherlich eine belastbare Rechtsquelle benennen können?

Aber nicht vergessen, es geht NICHT um einen dienstlich/betrieblich veranlassten Umzug ...

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