Ein frohes neues Jahr !

Ein Kollege hat angefragt bzgl. Sonderurlaub / bezahlte Freistellung zu seiner standesamtlichen Hochzeit. In unserer Betriebsvereinbarung ist dazu nichts geregelt, im Tarifvertrag auch nicht. Gilt dann §616 BGB ? Unsere Personalabteilung meint nein, der §616 würde nicht greifen da es ja die Vereinbarung und den Tarifvertrag geben würde...

Wir können uns nicht vorstellen, dass eine Schlechterstellung möglich ist. Oder doch ?