Sonderurlaub bei Heirat
Hallo zusammen,
unser Betriebsrat wurde heute gefragt, wir viele Tage Sonderurlaub man bei der eigenen Heirat bekommt? Da der bestellte Tarifvertrag anscheinend erst in einigen Tagen kommt und es online keine Versionen gibt, kann uns evt. von Euch jemand weiterhelfen? (Tarifvertrag NGG - Obst und Gemüse verarbeitende Industrie)
Vielen Dank!!!
Maxi
Community-Antworten (21)
11.04.2007 um 21:41 Uhr
Hallo,
waere es hier nicht sinnvoll Deine Gewerkschaft als Tarifvertragspartei zu fragen?
Gruss JoK
11.04.2007 um 21:56 Uhr
Von denen haben wir mit Mühe einen Tarifvertrag bekommen, wobei sie uns gleich sagte, dass es ein paar Tage in Anspruch nehmen wird, da viele Kollegen im Urlaub seien. Unser AG hält leider auch keinen vorrätig... um die Frage vorweg zu nehmen.
Hat ihn evt. jemand zur Hand und kann es mal kurz nachschlagen?
Gruß Maxi
11.04.2007 um 22:33 Uhr
Hallo Maxi,
jetzt bin ich ein wenig ueberfragt.
Ihr habt einen Tarifvertrag (die Anzahl der Exemplare duerfte unerheblich sein) und da steht ueber die Sonderurlaubsreglung nichts drin? Oder bekommt ihr noch ein Vertragsexemplar, weil die Gewerkschaft derzeit ueberfordert ist?
Falls die zweite Frage zutrifft, bin ich raus, da sich mein Aufgabengebiet im oeffentlichen Dienst bewegt. Gleichwohl finde ich es verwunderlich, das die Gewerkschaft zu solchen tarivvertraglichen Regelungen nicht einfach Auskunft erteilen kann. Die haben das Teil doch wohl mit unterschrieben :-/
Gruss JoK
11.04.2007 um 22:35 Uhr
@JoK ...und Du kannst BR-Fragen als PR beantworten? Cool...
11.04.2007 um 23:02 Uhr
@JoK Das Zweite trifft zu - wir haben leider (noch) kein Exemplar und die Dame von der Gerwerkschaft war... sagen wir mal, unkooperativ.
11.04.2007 um 23:09 Uhr
@Maxi, ich an deiner Stelle würde da mal ein Gespräch mit dem 1. Bevollmächtigten der Verwaltungsstelle führen!
11.04.2007 um 23:17 Uhr
@ Koelner
..und Du kannst BR-Fragen als PR beantworten? Cool...
Das werde ich mir nicht herausnehmen. Ich werde auch immer dann, wenn ich absolut keine Ahnung habe, einfach die Klappe halten ;-)
Allerdings gibt es auch im OeD Tarifvertraege und dort sind solche Regeleungen durchaus getroffen. Wenn mir der Tarifvertrag vorliegt, dann lese ich ihn und ansonsten bohre ich bei ver.di nach, bis ich eine Antwort erhalte :-P
Hier duerften sich Betriebsrats- und Personalratsarbeit nicht sonderlich unterscheiden, wuerde ich vermuten ...
Mit kollegialen Gruessen JoK
11.04.2007 um 23:20 Uhr
@JoK Sehe ich ähnlich...dennoch: Man nehme nur einige Beispiele: Schulungen des PR, Budgets des PR, Neueinstellungen und Abmahnungen von AN. Welten...sage ich Dir.
11.04.2007 um 23:42 Uhr
@ Kölner
Die Unterschiede sehe ich durchaus. Alleine die Differenzen zwischen (bei mir) HPVG und Eurem BetrVG sind gewaltig! Die PR haben - immer dann wenn ein Verwaltungsgericht pro PR entscheidet - danach weniger Rechte, weil der "uebergeordnete Arbeitgeber" das Personalvertretungsgesetz alsbald auf seine Beduerfnisse anpasst :-(
Weil mir unbestritten die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen fehlen werde ich mich bemuehen, mich in Euren Diskussionen nicht zu weit aus dem Fenster herauszulehnen und nur dann, wenn ich die Auffassung vertrete, einen sachlichen Beitrag leisten zu koennen (oder auch etwas lernen zu koennen) mich in die Diskussionen einbringen.
Ihr glaubt gar nicht, wieviel ich hier schon fuer meine Arbeit gelernt habe und da ich (nicht nur) noch kein Personalratsforum gefunden habe, wuerde ich eine weitere konstruktive Zusammenarbeit schaetzen.
Mit kollegialen Gruessen JoK
11.04.2007 um 23:47 Uhr
@JoK Ein netter Zeitgenosse wird sich immer und überall wohlfühlen. Demnach - sieh' zu, dass Du Dich immer beteiligst! :-)))
11.04.2007 um 23:52 Uhr
JoK, nur nicht einschüchtern lassen! Schön dass Du Dich wohl fühlst ;-)
12.04.2007 um 00:04 Uhr
@ Koelner und Lotte
Danke fuer den Zuspruch ;-
Ich werde mich an den Diskussionen beteiligen und Ihr werdet mir einen Daempfer versetzen, wenn ich total daneben liege, okay?
Mit kollegialen Gruessen JoK
12.04.2007 um 00:42 Uhr
...hat ihn evt. jemand zur Hand und kann es mal kurz nachschlagen? (Tarifvertrag NGG - Obst und Gemüse verarbeitende Industrie)
Vielen Dank! :)
12.04.2007 um 01:49 Uhr
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht; der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren. Ein Anspruch besteht nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Dem Arbeitgeber obliegt es aber nach § 616 BGB dem vorübergehend verhinderten Arbeitnehmer Sonderurlaub unter fortlaufender Zahlung der Vergütung zu gewähren
12.04.2007 um 10:21 Uhr
Hallo Maxi, es ist schon verwunderlich, dass du von der Gewerkschaft keine Auskunft bekommst und ebenso, dass dein Arbeitgeber keinenTarifvertrag hat. Stellt sich die Frage, seid ihr überhaupt tarifgebunden ? Wenn nicht, interessiert es auch nicht, was im Tarifvertrag steht. Gesetzlich gibt es keinen Sonderurlaub für`s heiraten. Ich hoffe aber doch, dass der/die Kollege/in ihre Heiratsabsichten nicht vom Sonderurlaub abhängig macht.
12.04.2007 um 11:01 Uhr
hope,
der § 616 BGB sagt doch genau das Gegenteil.
Der folgende Link gibt eine gute Übersicht:
12.04.2007 um 11:04 Uhr
Hi, Zhelatin.CQ email worm started spreading late on April 8th, 2007. The worm spreads in e-mails with war-related subjects and several different attachment names.
12.04.2007 um 15:19 Uhr
@ Catwaezle Wo liest du aus dem § 616 BGB das raus, da gehört aber schon eine Menge Fantasie dazu ?
20.04.2007 um 01:09 Uhr
Hallo zusammen,
es gibt einen Tag, für die eigene Hochzeit, falls es jemanden interessiert.
Gruß Maxi
20.04.2007 um 08:32 Uhr
Ich bekam den Tag--weil Tarifgebunden und meine Frau nicht--weil kein Tarif/AV anwendung findet !!
@ Maxi ,
Beweise für deine Behauptung ????
Der Gesetzgeber sagt es soll Sonderurlaub geben aber wenn nichts festgeschrieben ist, obliegt es den AG diese zu gewähren !!!!
21.04.2007 um 00:31 Uhr
Hallo Bergmann,
Beweise... reicht Dir mein ehrliches Gesicht denn nicht ;)
Es steht im Manteltarifvertrag unter: "Lohn- und Gehaltszahlungen bei Arbeitsausfall und Arbeitsversäumnis"
Satz 2: "Der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin ist in folgenden Fällen unter Fortzahlung seines/ihres Gehaltes bzw. Lohnes von der Arbeit freizustellen"
{...}
b) für die Dauer von 1 Arbeitstag:
- bei eigener Eheschließung
{...}
Manteltarifvertrag NGG - Obst & Gemüse...
Gruß Maxi
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