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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub bei Umzug, Heirat etc.

H
Hottelotte
Jan 2018 bearbeitet

Unser Tarifvertrag (Metall BW) regelt bezahlte Freistellung bei Umzug, Heirat oder Todesfall in der Familie. Sind diese Tage termingebunden? Muss ich den Urlaubstag nehmen wenn ich heirate? Oder geht das auch noch vier Wochen später, wenn ich dann auf Hochzeitsreise gehe?

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

16.09.2008 um 10:27 Uhr

Hallo Der tarifliche Sonderurlaub ist zweckgebunden und wird im zeitnahem Ereigniszusammenhang gewährt. Der Grundgedanke ist, dass an solchen Tagen viele organisatorische Dinge zu erledigen sind und keine Urlaubserholung. 4 Wochen später und zur Hochzeitsreise ist mehr zeitnah ist dann "Verhandlungssache".

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