Erstellt am 16.09.2008 um 08:27 Uhr von Konrad
Hallo
Der tarifliche Sonderurlaub ist zweckgebunden und wird im zeitnahem Ereigniszusammenhang gewährt. Der Grundgedanke ist, dass an solchen Tagen viele organisatorische Dinge zu erledigen sind und keine Urlaubserholung.
4 Wochen später und zur Hochzeitsreise ist mehr zeitnah ist dann "Verhandlungssache".