Sonderurlaub bei Umzug, Heirat etc.
Unser Tarifvertrag (Metall BW) regelt bezahlte Freistellung bei Umzug, Heirat oder Todesfall in der Familie. Sind diese Tage termingebunden? Muss ich den Urlaubstag nehmen wenn ich heirate? Oder geht das auch noch vier Wochen später, wenn ich dann auf Hochzeitsreise gehe?
Community-Antworten (1)
16.09.2008 um 10:27 Uhr
Hallo Der tarifliche Sonderurlaub ist zweckgebunden und wird im zeitnahem Ereigniszusammenhang gewährt. Der Grundgedanke ist, dass an solchen Tagen viele organisatorische Dinge zu erledigen sind und keine Urlaubserholung. 4 Wochen später und zur Hochzeitsreise ist mehr zeitnah ist dann "Verhandlungssache".
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