Erstellt am 04.01.2016 um 10:53 Uhr von Pjöööng
Welche Regelungen gibt es denn dazu bei Euch?
Erstellt am 04.01.2016 um 11:04 Uhr von Belveda
Was sagt eure BV Arbeitszeit denn dazu (sofern ihr eine habt)? Hat sich die Kollegin auf den "Vorschlag" ihrer Vorgesetzten eingelassen oder ist sie erst nach 8 Stunden gegangen?
Erstellt am 04.01.2016 um 11:36 Uhr von ickederdicke
Sie ist dann wohl doch geblieben ?
Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ?
Oder hatte die Koll. es vor dem 23.12. angekündigt ?
Erstellt am 04.01.2016 um 11:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke):
"Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ?"
Ganz offensichtlich "Ja!"...
Es gibt Fragen die kann man sich in der Tat selber beantworten.
Erstellt am 04.01.2016 um 12:45 Uhr von gironimo
Wenn es keine BV Arbeitszeit gibt, die auch die Frage des Zeitausgleichs regelt, ist der BR in jedem Einzelfall in der Mitbestimmung (Vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - und - Urlaubsgrundsätze; beides § 87 BetrVG)
Erstellt am 04.01.2016 um 13:13 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Eine Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG kommt hier sicher NICHT in Betracht ...
Erstellt am 05.01.2016 um 08:28 Uhr von Kölner
Blöde Frage:
Gibt es halbe Urlaubstage?