Halber Urlaubstag für 2 Stunden
guten Morgen werte Kolleginnen und Kollegen. eine Kollegin kommt gerade zum BR und berichtet, dass sie am 23. 12 zwei Stunden früher gehen wollte. sie hat genug zewitguthaben und wollte einfach früher nach Hause. Ihre Chefin meinte, sie solle sich dafür einen halben Tag Urlaub abziehen. Bei einem 8 Stunden Arbeitstag wären das ja aber 4 Stunden. wie reagieren wir jetzt richtig, Wor würden das Ganze der Personalabteilung übergeben wollen. wie ist Eure Meinung dazu. Danke
Community-Antworten (7)
04.01.2016 um 11:53 Uhr
Welche Regelungen gibt es denn dazu bei Euch?
04.01.2016 um 12:04 Uhr
Was sagt eure BV Arbeitszeit denn dazu (sofern ihr eine habt)? Hat sich die Kollegin auf den "Vorschlag" ihrer Vorgesetzten eingelassen oder ist sie erst nach 8 Stunden gegangen?
04.01.2016 um 12:36 Uhr
Sie ist dann wohl doch geblieben ? Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ? Oder hatte die Koll. es vor dem 23.12. angekündigt ?
04.01.2016 um 12:39 Uhr
Zitat (ickederdicke): "Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ?"
Ganz offensichtlich "Ja!"...
Es gibt Fragen die kann man sich in der Tat selber beantworten.
04.01.2016 um 13:45 Uhr
Wenn es keine BV Arbeitszeit gibt, die auch die Frage des Zeitausgleichs regelt, ist der BR in jedem Einzelfall in der Mitbestimmung (Vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - und - Urlaubsgrundsätze; beides § 87 BetrVG)
04.01.2016 um 14:13 Uhr
@ gironimo
Eine Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG kommt hier sicher NICHT in Betracht ...
05.01.2016 um 09:28 Uhr
Blöde Frage: Gibt es halbe Urlaubstage?
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