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Halber Urlaubstag für 2 Stunden

S
sittingbull
Jan 2018 bearbeitet

guten Morgen werte Kolleginnen und Kollegen. eine Kollegin kommt gerade zum BR und berichtet, dass sie am 23. 12 zwei Stunden früher gehen wollte. sie hat genug zewitguthaben und wollte einfach früher nach Hause. Ihre Chefin meinte, sie solle sich dafür einen halben Tag Urlaub abziehen. Bei einem 8 Stunden Arbeitstag wären das ja aber 4 Stunden. wie reagieren wir jetzt richtig, Wor würden das Ganze der Personalabteilung übergeben wollen. wie ist Eure Meinung dazu. Danke

1.97607

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

04.01.2016 um 11:53 Uhr

Welche Regelungen gibt es denn dazu bei Euch?

B
Belveda

04.01.2016 um 12:04 Uhr

Was sagt eure BV Arbeitszeit denn dazu (sofern ihr eine habt)? Hat sich die Kollegin auf den "Vorschlag" ihrer Vorgesetzten eingelassen oder ist sie erst nach 8 Stunden gegangen?

I
ickederdicke

04.01.2016 um 12:36 Uhr

Sie ist dann wohl doch geblieben ? Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ? Oder hatte die Koll. es vor dem 23.12. angekündigt ?

P
Pjöööng

04.01.2016 um 12:39 Uhr

Zitat (ickederdicke): "Sind so kurzfristige Wünsche bei euch überhaupt realisierbar ?"

Ganz offensichtlich "Ja!"...

Es gibt Fragen die kann man sich in der Tat selber beantworten.

G
gironimo

04.01.2016 um 13:45 Uhr

Wenn es keine BV Arbeitszeit gibt, die auch die Frage des Zeitausgleichs regelt, ist der BR in jedem Einzelfall in der Mitbestimmung (Vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - und - Urlaubsgrundsätze; beides § 87 BetrVG)

H
Hoppel

04.01.2016 um 14:13 Uhr

@ gironimo

Eine Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG kommt hier sicher NICHT in Betracht ...

K
Kölner

05.01.2016 um 09:28 Uhr

Blöde Frage: Gibt es halbe Urlaubstage?

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