24.12. und 31.12. nur ein Urlaubstag??
Guten Abend,
bei uns wurde vor einigen Tagen die Regelung Zwecks Betriebsruhe über Weihnachten ausgehängt, sehr zum Ärger unserer Mitarbeiter.
Bis 2005 wurden die Tage über Weihnachten mit extra dafür angesparten Überstunden abgedeckt, wobei der 24.12 und der 31.12 immer nur als halber Tag gezählt wurde. Seit Mitte 2006 gibt es das nicht mehr und wir müssen unseren Regulären Urlaub dafür nehmen.
Allerdings ist das in der Vergangenheit nirgends Niedergeschrieben wurden, es wurde einfach immer als halber Tag gezählt.
Letztes Jahr gab es da keine Probleme, da die beiden Tage aufs Wochenende fielen. Doch dieses Jahr liegen sie in der Woche und es gibt folgende neue Regelung:
Für den 24.12. und 31.12 muss jeweils 1 voller Tag Urlaub genommen werden. Sollten wir alle gesetzten Firmenziele erreichen, gibt es einen Tag Sonderurlaub.
Die gesetzliche Regelung, das die Tage jeweils ein voller Urlaubstag sind, ist uns bekannt.
Doch in den letzten 10-15 Jahren, haben unsere Mitarbeiter immer nur einen halben Tag berechnet bekommen. Kann unser AG derartige Regelungen einfach ändern? Zählt für sowas Gewohnheitsrecht?
Schon mal Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (5)
30.03.2007 um 21:56 Uhr
@Mediavision Kann er. Aber: Ich würde als BR schon vorher mit ihm ins Rennen gehen. Stichwort "Firmenziele"!
30.03.2007 um 23:48 Uhr
Bin ich anderer Meinung als Kölner. Wenn 10-15 Jahre eine Regel angewandt wurde, ohne dass sie unter Vorbehalt gestellt worden ist (oder ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) spricht sehr viel für Gewohnheitsrecht. Im Zweifelsfall solltet Ihr dies gegenüber dem AG stark bekräftigen, und nach seiner Antwort könnt Ihr dann entscheiden, wie Ihr weiter vorgeht. Auf jeden Fall seid Ihr bei den Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung.
30.03.2007 um 23:59 Uhr
@mokkabohne Aber ist existiert denn in diesem Fall so etwas wie ein Urlaubsgrundsatz?
02.04.2007 um 19:08 Uhr
Also haben wir da gar keine Chance ranzukommen, da es ja in der Vergangenheit über eine Überstundenregelung abgegolten wurde und ab jetzt über Urlaub, oder?
@mokkabohne Wie sollten wir weiter vorgehen wenn unser AG kein Einsehen hat?
02.04.2007 um 23:12 Uhr
Ich glaub ich muss mal noch ein wenig weiter ins Detail gehen, um Missverständnisse zu vermeide.
Wir haben früher 2 Stunden pro Woche mehr gearbeitet. Das sind ca. 10 Tage aufs Jahr gesehen. Die Lage dieser 10 Tage hat unser AG vorgegeben. Meist Brückentage und die Tage über Weihnachten, wobei für 24.12. und 31.12. nur ein halber Tag angerechnet wurde.
Seit Mitte 2006 wurde unsere Arbeitszeit von 40 auf 42 Stunden in der Woche erhöht und die Überstundenregelung außer Kraft gesetzt.
Die Regelung das der 24.12. und der 31.12. als je ein Tag gesehen werden ist erst jetzt getroffen wurden, vorher ist nie drüber gesprochen wurden!!!
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