Erstellt am 31.12.2015 um 10:20 Uhr von gironimo
Sofern sich niemand "richtig" beschwert, würde ich es dabei bewenden lassen. Höchstens wenn ohnehin - vielleicht in einem Monatsgespräch - die Sprache darauf kommt (so am Rande).
Aber natürlich - man kann auch die Mitbestimmung geltend machen (es handelt sich ja um Entgeltgrundsätze - also 87.1.10 und natürlich auch Beurteilungsgrundsätze - also der 94er....). Ich schätze mal, da hätten selbst die Mehrzahl der AN kein Verständnis für.
Erstellt am 31.12.2015 um 11:15 Uhr von Pjöööng
Die Frage scheint mir weniger zu sein, ob man es anspricht, sondern, wie man es anspricht. Ich würde aber auch ganz bewusst nicht erst darauf warten, dass sich jemand offiziell beschwert, sondern bei nächster Gelegenheit dem Arbeitgeber sagen, dass man viel positive Resonanz bekommen hätte, ebenfalls findet dass das eine ganz tolle Idee gewesen sei, den Mitarbeitern auf diese Art und Weise die Wertschätzung auszudrücken, dass man aber auch von einigen Kollegen gehört habe, dass diese die unterschiedliche Behandlung beklagt hätten. Und schließlich würde ich ihm noch ein paar Tipps zum Whisky Einkauf geben...
Erstellt am 01.01.2016 um 13:05 Uhr von AlterMann
Der Unterschied zwischen Whisky und Sekt: geschenkt :)
Die Essensgutscheine können aber sehr wohl ein echtes Problem sein bzw. deutlich machen: Verwaltungskräfte kommunizieren fast immer mehr mit dem Chef als die anderen Mitarbeiter. Manche schauen oft ziemlich hochnäsig auf die "Kollegen" in der Produktion, selbst wenn das gut ausgebildete Fachkräfte sind.
Sollte das hier so sein, wirkt so eine Ungleichbehandlung bei Geschenken weiter zersetzend, und das würde ich im Monatsgespräch auch so mitteilen.