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Aushang GL "Zwischen Weihnachten und Neujahr wird wie folgt gearbeitet " - muß der BR da nicht mit einbezogen werden?

S
stecker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, heute kam ein Aushang von der GL "Zwischen Weihnachten und Neujahr wird wie folgt gearbeitet " u.s.w. muß der Betriebsrat da nicht mit einbezogen werden? es gibt bei uns keine Regelung oder Betriebsvereinbarung. Kann die GL dies so anweisen?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

08.12.2006 um 11:24 Uhr

Hallo stecker, wenn ihr wie Du sagst keine BV über Betriebsruhe habt, sind das normale Arbeitstage. Sollten aber die Arbeitszeiten von den Normalen (AZ)abweichen wäre da ein MBR.

D
danielruss

08.12.2006 um 11:24 Uhr

nein, urlaub ist mitbestimmungspflichtig !

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