Aushang GL "Zwischen Weihnachten und Neujahr wird wie folgt gearbeitet " - muß der BR da nicht mit einbezogen werden?
Hallo zusammen, heute kam ein Aushang von der GL "Zwischen Weihnachten und Neujahr wird wie folgt gearbeitet " u.s.w. muß der Betriebsrat da nicht mit einbezogen werden? es gibt bei uns keine Regelung oder Betriebsvereinbarung. Kann die GL dies so anweisen?
Community-Antworten (2)
08.12.2006 um 11:24 Uhr
Hallo stecker, wenn ihr wie Du sagst keine BV über Betriebsruhe habt, sind das normale Arbeitstage. Sollten aber die Arbeitszeiten von den Normalen (AZ)abweichen wäre da ein MBR.
08.12.2006 um 11:24 Uhr
nein, urlaub ist mitbestimmungspflichtig !
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