Erstellt am 09.12.2010 um 07:37 Uhr von wölfchen
. . . Du meinst wahrscheinlich die kleinen Geschenke bis 35 €, die man für betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde ansetzen kann. Das ist aber eine rein steuerrechtliche Angelegenheit. Die kannst du nachlesen unter: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/geschenke.html
Für die Geschenke des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter gelten wieder andere steuerrechtliche Grenzen und diese findest Du wiederum unter: http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/8527.html
Wie arbeitsrechtlich mit Geschenken bei Euch umgegangen wird, müsste entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Es gibt Bereiche und Betriebe, in denen die Annahme von Geschenken den Mitarbeitern generell untersagt ist . . .
Erstellt am 09.12.2010 um 09:07 Uhr von Ulrik
Als BRm würde ich persönlich allerdings peinlichst darauf achten, was der AG vor allem mir schenkt. Es ist immer die Wahrnehmung der Kollegen, die eine Situation letztendlich bestimmt.
Wenn der AG kommt, und mir als BRM eine Flasche Champagner mit nem Gutschein für ein Ski-WE wegen toller Arbeit schenken möchte, dann würde ich dankend ablehnen!!!!
Erstellt am 09.12.2010 um 21:33 Uhr von alterBrummbär
lancelot,
hier kann Dir geholfen werden:
http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1291650558.39