Annahme von Geschenken
jetzt ist wieder Weihnachtszeit und es kommen geschenke. ist es richtig, dass es regeln gibt, dass man geschenke nur bis 35 EUR annehmen darf ? Wie ist das bei iener Weihnachtsfeier im Lokal ?? Hier wird mir ja vom AG auch etwas geschenkt. Darf ich das annehmen, wenn es z.B 35 EUR übersteigt ?? Gibt es hier allgemein verbindliche Regelungen, die ich als BR meinen Kollegen mitteilen kann ??
Community-Antworten (3)
09.12.2010 um 08:37 Uhr
. . . Du meinst wahrscheinlich die kleinen Geschenke bis 35 €, die man für betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde ansetzen kann. Das ist aber eine rein steuerrechtliche Angelegenheit. Die kannst du nachlesen unter: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/geschenke.html Für die Geschenke des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter gelten wieder andere steuerrechtliche Grenzen und diese findest Du wiederum unter: http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/8527.html
Wie arbeitsrechtlich mit Geschenken bei Euch umgegangen wird, müsste entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Es gibt Bereiche und Betriebe, in denen die Annahme von Geschenken den Mitarbeitern generell untersagt ist . . .
09.12.2010 um 10:07 Uhr
Als BRm würde ich persönlich allerdings peinlichst darauf achten, was der AG vor allem mir schenkt. Es ist immer die Wahrnehmung der Kollegen, die eine Situation letztendlich bestimmt. Wenn der AG kommt, und mir als BRM eine Flasche Champagner mit nem Gutschein für ein Ski-WE wegen toller Arbeit schenken möchte, dann würde ich dankend ablehnen!!!!
09.12.2010 um 22:33 Uhr
lancelot, hier kann Dir geholfen werden: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1291650558.39
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