Samstagsarbeit
was ist wenn gesagt wird der Samstag wäre ein Werktag .Die letzte Frage war Samstags arbeiten wenn ( MO-FREI ) im Arbeitsvertrag drin steht.
Community-Antworten (6)
29.12.2015 um 14:39 Uhr
Wenn mo-Fr im AV steht, sind das die vereinbarten Tage. Da ist unerheblich, was als Werktag definiert ist. Wenn im AV Di-Sa steht, besteht auch keine Pflicht, am Montag zu arbeiten.
29.12.2015 um 14:42 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht ja (lt. Deinen Angaben) nicht "werktags", sondern "Montag bis Freitag". Das ist eindeutig, eindeutiger kann man's nicht formulieren. Heißt: Der Mitarbeiter schuldet und vollbringt vertragsgemäß seine Arbeitsleistung Mo-Fr. Wenn der Arbeitgeber was anderes will, muss er verhandeln. Mit dem BR oder, falls es keinen gibt, mit dem betroffenen MA. Erzwingen kann er nichts.
29.12.2015 um 21:49 Uhr
Wenn gesagt wird, der Samstag sei ein Werktag, so ist dies richtig. Montag bis Samstag gelten als Werktage, denen die Sonn- und Feiertage gegenüberstehen. Der Begriff Werktag wird weniger im Arbeitsrecht, als in anderen Rechtsgebieten verwendet, wie zB im Verkehrsrecht. Etwas anderes ist der Begriff des 'Arbeitstags' aus dem Arbeitsrecht. Meist sind das heutzutage die Werktage Montag bis Freitag, das kann aber gesetzlich, tariflich und/oder individuell auch anders vereinbart werden - in gewissen Grenzen.
29.12.2015 um 22:30 Uhr
Hartmut: Werktage im Arbeitsrecht sind immer die Tage von MONTAG bis SAMSTAG. Bitte nicht an Legenden stricken, die nicht stimmen.
Und ausserdem: Zu welchem Rechtsgebiet ordnest Du den Urlaubsanspruch eines AN nach dem BUrlG zu, der 24 WERKTAGE laut § 3 BUrlG beträgt? Gleiches gilt für die maximale AZ nach dem ArbZG. Wo gehört denn dieses Gesetz hin?
Stimmt. Verkehrsrecht...
30.12.2015 um 07:04 Uhr
Kölner, Werktage sind Montag bis Samstag, das ist korrekt und keine Legende. Das Arbeitszeitgesetz gehört nicht zum Verkehrsrecht, auch richtig.
31.12.2015 um 12:44 Uhr
Hartmut,
ich denke dass Kölner Dir näher bringen wollte, dass der Gesetzgeber im BUrlG genau den Begriff des Werktages definiert und benutzt der Deiner Meinung nach nicht Bestandteil des Arbeitsrechtes, sondern eher des Verkehrsrechtes ist.
Kölner hätte aber auch viel deutlicher schreiben können: "Hartmut, das ist unsäglicher Unsinn den Du da schreibst!"
Verwandte Themen
Samstagsarbeit (mal wieder)
ÄlterHallo zusammen, und mal wieder eine Frage zur Samstagsarbeit. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestimmt, da es sich ja um Mehrarbeit handelt (regelmäßige Arbeit ist bei uns Mo-Fr). Jetzt
Samstagsarbeit Zustimmungspflichtig?
ÄlterIn unserem Betrieb wird regemäßig nicht am Samstag gearbeitet. Der BR hat nun einen Antrag auf Samstagsarbeit erhalten, wobei es sich um freiwillige Samstagsarbeit handelt. Der MA hat bei uns (aus f
Samstagsarbeit soll nicht vergütet werden
ÄlterHallo Zusammen, ich nehme nochmal Bezug auf meine Anfragen vom 19.04. und 03.05.2010. Inzwischen hat der AG unsere Zustimmung zur Samstagsarbeit eingeholt. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestim
Samstagsarbeit trotz verweigerter Zustimmung der BR
ÄlterGuten Tag liebe BR Kollegen(innen), am Freitag haben wir einen Antrag auf Samstagsarbeit rein bekommen. Die Abteilung hat die ganze Woche jeden Mitarbeiter 10 Stunden täglich arbeiten lassen. I
Samstagsarbeit & Notwendigkeit
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich von sogenannter "Samstagsarbeit": Unsere Firma ist oft der Meinung, Samstags im Produktionsbereich arbeiten zu lassen, obwohl aus Sicht der AN nicht zwi