Erstellt am 29.12.2015 um 13:39 Uhr von Pickel
Wenn mo-Fr im AV steht, sind das die vereinbarten Tage. Da ist unerheblich, was als Werktag definiert ist. Wenn im AV Di-Sa steht, besteht auch keine Pflicht, am Montag zu arbeiten.
Erstellt am 29.12.2015 um 13:42 Uhr von brsieben
Im Arbeitsvertrag steht ja (lt. Deinen Angaben) nicht "werktags", sondern "Montag bis Freitag". Das ist eindeutig, eindeutiger kann man's nicht formulieren. Heißt: Der Mitarbeiter schuldet und vollbringt vertragsgemäß seine Arbeitsleistung Mo-Fr.
Wenn der Arbeitgeber was anderes will, muss er verhandeln. Mit dem BR oder, falls es keinen gibt, mit dem betroffenen MA. Erzwingen kann er nichts.
Erstellt am 29.12.2015 um 20:49 Uhr von Hartmut
Wenn gesagt wird, der Samstag sei ein Werktag, so ist dies richtig. Montag bis Samstag gelten als Werktage, denen die Sonn- und Feiertage gegenüberstehen. Der Begriff Werktag wird weniger im Arbeitsrecht, als in anderen Rechtsgebieten verwendet, wie zB im Verkehrsrecht. Etwas anderes ist der Begriff des 'Arbeitstags' aus dem Arbeitsrecht. Meist sind das heutzutage die Werktage Montag bis Freitag, das kann aber gesetzlich, tariflich und/oder individuell auch anders vereinbart werden - in gewissen Grenzen.
Erstellt am 29.12.2015 um 21:30 Uhr von Kölner
Hartmut: Werktage im Arbeitsrecht sind immer die Tage von MONTAG bis SAMSTAG.
Bitte nicht an Legenden stricken, die nicht stimmen.
Und ausserdem:
Zu welchem Rechtsgebiet ordnest Du den Urlaubsanspruch eines AN nach dem BUrlG zu, der 24 WERKTAGE laut § 3 BUrlG beträgt?
Gleiches gilt für die maximale AZ nach dem ArbZG. Wo gehört denn dieses Gesetz hin?
Stimmt. Verkehrsrecht...
Erstellt am 30.12.2015 um 06:04 Uhr von Hartmut
Kölner, Werktage sind Montag bis Samstag, das ist korrekt und keine Legende. Das Arbeitszeitgesetz gehört nicht zum Verkehrsrecht, auch richtig.
Erstellt am 31.12.2015 um 11:44 Uhr von Pjöööng
Hartmut,
ich denke dass Kölner Dir näher bringen wollte, dass der Gesetzgeber im BUrlG genau den Begriff des Werktages definiert und benutzt der Deiner Meinung nach nicht Bestandteil des Arbeitsrechtes, sondern eher des Verkehrsrechtes ist.
Kölner hätte aber auch viel deutlicher schreiben können: "Hartmut, das ist unsäglicher Unsinn den Du da schreibst!"