Erstellt am 21.12.2015 um 10:56 Uhr von Pjöööng
Es ist ein GleichBEHANDLUNGSgrundsatz und kein GleichMACHEREIgrundsatz.
In dem von Dir genannten Link steht dazu "Es ist unzulässig, Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen".
So wäre es z.B. unzulässig, Männern die Regelung mit einem halben Tag Gleitzeit-Entnahme zuzugestehen, Frauen hingene nicht. Diese Unterscheidung wäre sachfremd.
Für eine Differenzierung zwischen AT und tariflioch kann es aber durchaus zulässige Gründe geben. Diese müsste man also beim Arbeitgeber erfragen.
Erstellt am 21.12.2015 um 11:05 Uhr von woelfchen
Der Arbeitgeber sagt natürlich, dass die AT-Mitarbeiter genügend Geld bekommen und sich nicht beschweren sollen.
Und wenn man diesen halben Tag auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 30 Arbeitstage umlegt, dann sei das ja gar nicht so viel mehr.
Deshalb ja meine Frage. Ich sehe es nämlich nicht so, dass hier die unterschiedliche Entlohnung genug Grund für die Ungleichbehandlung ist. Das höhere Gehalt bekommt der AT-Mitarbeiter ja für eine andere Arbeitsleistung als der Tarifmitarbeiter.
Erstellt am 21.12.2015 um 12:05 Uhr von Pjöööng
"... genügend Geld bekommen und sich nicht beschweren sollen" ist wohl sachfremd und willkürlich (zumindest in dieser Formulierung).
Da müsste der AG sich zumindest mehr Mühe bei der Formulierung geben. ;0)
Erstellt am 21.12.2015 um 13:32 Uhr von woelfchen
Aber genau da sind wir ja wieder bei meiner Fragestellung.
Wird hier gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, oder muss der AT-Angestellt damit "leben"?.
Ist die höhere Bezahlung und damit die Einstufung als AT ausreichend, um hier unterschiedlich handeln zu dürfen? Reicht es aus, dass es für Tarifmitarbeiter in der Betriebsvereinbarung geregelt ist und damit die ATler hinten runter fallen?
Erstellt am 21.12.2015 um 13:39 Uhr von Pjöööng
woelfchen,
wenn das die ganze Begründung des Arbeitgebers ist, dann halte ich das für nicht ausreichend.
Ich halte es aber auch durchaus für denkbar, dass in bestimmten Fällen eine solche unterschiedliche Behandlung begründbar ist. Wenn z.B. ingesamt unterschiedliche Regelungen zwischen AT und Tariflern bezüglich der Arbeitszeiten gelten, dann könnte das durchaus begründbar sein.
Erstellt am 21.12.2015 um 13:58 Uhr von gironimo
>das Tarifmitarbeiter für Weihnachten und Silvester jeweils einen halben Tag Gleitzeit nehmen dürfen<
Da bekommt doch niemand was geschenkt. Oder sehe ich das falsch?
Und: >Der Arbeitgeber hat in einer Betriebsvereinbarung geregelt das< das hat er mit Sicherheit nicht. Er hat es mit dem BR gemeinsam gemacht. Der BR muss der BV ja zugestimmt haben.
Die Frage ist, warum Ihr in Eurer BV Arbeitszeit überhaupt Unterschiede macht. Es sind alles AN und unterliegen Eurer Mitbestimmung. Es gibt keinen Anlass, bei einer Gleitzeitregelung Unterschiede zu machen.
Wie dem auch sei. Wenn es in der BV gar keine Aussage darüber gibt, wie Weihnachten und Silvester bei AT-Angestellten geregelt wird, kann das jedenfalls der AG nicht von sich aus regeln. Und der BR braucht auf windigen Argumentationen des AG, wie z.B. " ... die verdienen gut", mit Gesetzen antworten. Gut verdienen ist relativ und Familie und Beruf sind eben auch wichtig.
Vertraut Eurer Verhandlungsstärke-
Erstellt am 21.12.2015 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Da bekommt doch niemand was geschenkt. Oder sehe ich das falsch?"
Ich denke dass Du das falsch siehst.
Wenn die tarfilichen AN einen halben Gleittag einsetzen müssen um einen ganzen Tag frei zu bekommen, die AT hingegen einen ganzen Gleittag, dann bekommen die tariflichen jeweils einen halben Tag geschenkt.
Erstellt am 21.12.2015 um 16:00 Uhr von woelfchen
Mir ist schon klar, dass die Betriebsvereinbarung vom BR und Arbeitgeber zusammen ausgearbeitet wurde.
Warum die ATler dort keine Regelung haben, kann ich nicht sagen.
Der Arbeitgeber beruft sich nun darauf, dass Weihnachten und Silvester normale Arbeitstage sind, und somit auch als ganze Arbeitstage gearbeitet/freigenommen gelten. Das steht so im Gesetzt und daran lässt sich ja auch nichts rütteln.
Als Ersatzmitglied habe ich kein gutes Standbein im BR. Meine Nachfrage bezüglich dieses Themas wurde von den regulären BR-Mitgliedern genauso beantwortet, wie vom Arbeitgeber.
Das hier vielleicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird, ist mein Gedankengang. Da ich aber vom BR keine Unterstützung bekommen, wollte ich es wenigstens für mich klären.
Aber wie ich sehe, ist das alles nicht so einfach.
Mir wäre es auch lieber, es würde alles geregelt und aufgeschrieben sein. Aber das ist es eben nicht.
Erstellt am 22.12.2015 um 09:02 Uhr von rtjum
Wir haben eine ähnliche Regelung, nur unsere AT-ler stemplen die Arbeitszeit nicht. Unser AG sagt, die werden wohl im Laufe des Jahres genügend Stunden angesammelt haben und daher können die auch frei machen.
Erstellt am 22.12.2015 um 09:52 Uhr von woelfchen
Zitat (rtjum)
"...die werden wohl im Laufe des Jahres genügend Stunden angesammelt haben und daher können die auch frei machen."
Genau sowas höre ich immer wieder. Aber mal ehrlich, dass ist ja nicht das Argument.
Das ist einer der Gründe, warum mich das immer so aufregt. Nur weil ein ATler mehr Stunden anhäuft, muss er doch nicht auch noch an anderer Stelle mehr Stunden für das gleiche Ergebnis aufwenden.
Und dann rechnen wir mal das Gehalt eines ATlers auf die Stunde runter und siehe da, der Tarifler hat unterm Strich mehr.
Irgendwas ist doch immer faul.
Aber wie ich das aus der Diskussion so raus lese, stehen die ATler hier wirklich auf dem verlorenen Posten. Ist alles Auslegungssache und wenn ich der BR nicht auf die Hinterfüße stellt, dann tut sich sowieso nichts.
Erstellt am 22.12.2015 um 10:51 Uhr von Pjöööng
woelfchen,
als erstes müsste man mal verstehen, warum die ATler damals nicht in die Regelung aufgenommen wurden. Fehler oder Absicht? Ausgutem Grund oder grundlos?
Erstellt am 22.12.2015 um 11:34 Uhr von woelfchen
@Pjöööng
Das ist zwar eine gute Frage, aber da es eine GBV ist wird unser lokaler BR nichts dazu sagen können. Aber da vieles in der Vereinbarung sehr genau ausformuliert ist und auch viele Kleinigkeiten geregelt sind, gehe ich davon aus, dass man schon wusste, was man tut. Verstehen muss ich es deshalb ja noch lange nicht ;)
Ich denke auch mal, dass man daran nichts mehr ändern kann.
Ich lande eben immer wieder bei meiner Ausgangsfrage, ob das Ganze überhaupt so umgesetzt werden darf.
Erstellt am 22.12.2015 um 20:32 Uhr von rtjum
ein At-ler der immens Stunden macht ist doch selbst Schuld, zumindest meine Meinung, er stempelt bei uns ja nicht und wer kann dann die Zeiten überprüfen: niemand!
Erstellt am 22.12.2015 um 20:34 Uhr von rtjum
und da die AT-ler bei Euch ja stempeln, so habe ich das Ganze hier bisher zumindest verstanden kommt es natürlich auf die BV an, ob da was zu machen ist.
Erstellt am 22.12.2015 um 22:27 Uhr von woelfchen
ATler stempeln nicht, müssen aber ihre Zeiten erfassen. Der Arbeitgeber muss ja auch die Arbeitszeiten dokumentieren.
Erstellt am 23.12.2015 um 10:30 Uhr von gironimo
>Aber wie ich das aus der Diskussion so raus lese, stehen die ATler hier wirklich auf dem verlorenen Posten. <
Das sehe ich nicht so. Wir achten jedenfalls bei uns darauf, dass bei Arbeitszeitfragen alle AN gleich behandelt werden. Wir sehen da aber auch keinerlei Veranlassung nach Gleichbehandlungsparagraphen zu suchen. Argumente, die auf Neidfaktoren aufbauen (darauf zielt ja hintergründig der AG; er will erreichen, dass der BR denkt: "Die können auch mal bluten.....") ziehen nicht.
Für uns ist in Arbeitszeitfragen immer klar: Im Geltungsbereich der BV muss stehen, dass die BV für alle AN (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) gilt. Bis zur E-Stelle wird es der AG da kaum wagen - und er hat es auch bei uns noch nie ansatzweise versucht.