Ich habe da eine Frage zum Gleichbehandlungsgrundsatz (https:www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz).
Was genau ist mit den "Gruppen" gemeint?

Konkret:
Der Arbeitgeber hat in einer Betriebsvereinbarung geregelt das Tarifmitarbeiter für Weihnachten und Silvester jeweils einen halben Tag Gleitzeit nehmen dürfen um einen ganzen Tag frei zu bekommen.
Für AT-Mitarbeiter gibt es keine Regelung und somit wird die gesetzliche Regelung als Grundlage genommen und diese müssen einen ganzen Tag Gleitzeit/Urlaub investieren.

Greift an dieser Stelle der Gleichbehandlungsgrundsatz oder nicht?

Ich sehe es so, dass es sich hier ja um eine Sonderleistung zu besonderen Tagen handelt. Und nur weil AT-Mitarbeiter mehr Geld bekommen, kann das ja kein Grund sein ihnen diese Vergünstigung nicht zuzustehen.

Sehe ich das richtig oder würde das nur so sein, wenn es sich um die Gruppen z.B. Männer und Frauen handeln würde.