W.A.F. LogoSeminare

Schichtplan über Weihnachten und Neujahr

W
wergona
Jan 2018 bearbeitet

hallo, folgendes problem stellt sich bei uns dar: wir arbeiten im mehrschichtsystem normal 3 und 4 schicht im normalfall würden wir laut schichtplan über weihnachten und neujahr arbeiten der arbeigeber möchte über diese feiertage den betrieb schließen und will den arbeinehmern für den 25 und 26.12. und den 01.01. urlaub berechnen ist dies legitim oder nicht vielen dank für eure antworten

1.27907

Community-Antworten (7)

P
Petrus

10.11.2011 um 10:06 Uhr

Ihr habt einen Betriebsrat? Betriebsferien unterliegen der Mitbestimmung des BR gemäß §87(1) Nr.5 BetrVG.

U
Ulrik

10.11.2011 um 10:16 Uhr

Grundsätzlich: Ja, der AG kann Betriebsferien oder -Ruhen aussprechen und dafür Urlaub berechnen. Es sind hier sogar bis zu 50 % des Jahresurlaubs möglich (oder sogar 60%??).

Aber, wie petrus schon sagt, wenn ein BR da ist, unterliegt dies der Mitbestimmungnach § 87 BetrVG.

N
niemand

10.11.2011 um 10:34 Uhr

Urlaubs Anrechnung für Feiertage?

Da müsste aber schon etwas durch den Tarif geregelt sein, da das Arbeitszeitgesetz dies ansonsten nicht zulässt.

K
Kölner

10.11.2011 um 10:44 Uhr

@Niemand Es gibt auch noch die Vollkonti-Schichtplanung als AZ-Modell. Dann ist die Urlaubsnahme an Feiertagen durchaus üblich...

G
gironimo

10.11.2011 um 11:43 Uhr

und was macht ihr, wenn einer keinen Urlaub mehr hat? Der Zugriff auf den Urlaub im Folgejahr ist nicht zulässig (nur für den 1.1.)

und wie Niemand schon schreibt: Was sagt der Tarif dazu?

N
niemand

10.11.2011 um 11:53 Uhr

@Kölner hast du ja Recht aber nur im Rahmen eines TV oder einer BV.

$12/2 Arbeitszeitgesetz

deshalb auch mein Hinweis auf den Tarif. Ihre BV`s werden sie ja kennen.

K
Kölner

10.11.2011 um 11:56 Uhr

@Niemand Sorry. Überlesen...

Ihre Antwort