Schichtplan über Weihnachten und Neujahr
hallo, folgendes problem stellt sich bei uns dar: wir arbeiten im mehrschichtsystem normal 3 und 4 schicht im normalfall würden wir laut schichtplan über weihnachten und neujahr arbeiten der arbeigeber möchte über diese feiertage den betrieb schließen und will den arbeinehmern für den 25 und 26.12. und den 01.01. urlaub berechnen ist dies legitim oder nicht vielen dank für eure antworten
Community-Antworten (7)
10.11.2011 um 10:06 Uhr
Ihr habt einen Betriebsrat? Betriebsferien unterliegen der Mitbestimmung des BR gemäß §87(1) Nr.5 BetrVG.
10.11.2011 um 10:16 Uhr
Grundsätzlich: Ja, der AG kann Betriebsferien oder -Ruhen aussprechen und dafür Urlaub berechnen. Es sind hier sogar bis zu 50 % des Jahresurlaubs möglich (oder sogar 60%??).
Aber, wie petrus schon sagt, wenn ein BR da ist, unterliegt dies der Mitbestimmungnach § 87 BetrVG.
10.11.2011 um 10:34 Uhr
Urlaubs Anrechnung für Feiertage?
Da müsste aber schon etwas durch den Tarif geregelt sein, da das Arbeitszeitgesetz dies ansonsten nicht zulässt.
10.11.2011 um 10:44 Uhr
@Niemand Es gibt auch noch die Vollkonti-Schichtplanung als AZ-Modell. Dann ist die Urlaubsnahme an Feiertagen durchaus üblich...
10.11.2011 um 11:43 Uhr
und was macht ihr, wenn einer keinen Urlaub mehr hat? Der Zugriff auf den Urlaub im Folgejahr ist nicht zulässig (nur für den 1.1.)
und wie Niemand schon schreibt: Was sagt der Tarif dazu?
10.11.2011 um 11:53 Uhr
@Kölner hast du ja Recht aber nur im Rahmen eines TV oder einer BV.
$12/2 Arbeitszeitgesetz
deshalb auch mein Hinweis auf den Tarif. Ihre BV`s werden sie ja kennen.
10.11.2011 um 11:56 Uhr
@Niemand Sorry. Überlesen...
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