Erstellt am 10.11.2011 um 09:06 Uhr von petrus
Ihr habt einen Betriebsrat?
Betriebsferien unterliegen der Mitbestimmung des BR gemäß §87(1) Nr.5 BetrVG.
Erstellt am 10.11.2011 um 09:16 Uhr von Ulrik
Grundsätzlich: Ja, der AG kann Betriebsferien oder -Ruhen aussprechen und dafür Urlaub berechnen. Es sind hier sogar bis zu 50 % des Jahresurlaubs möglich (oder sogar 60%??).
Aber, wie petrus schon sagt, wenn ein BR da ist, unterliegt dies der Mitbestimmungnach § 87 BetrVG.
Erstellt am 10.11.2011 um 09:34 Uhr von Niemand
Urlaubs Anrechnung für Feiertage?
Da müsste aber schon etwas durch den Tarif geregelt sein, da das Arbeitszeitgesetz dies ansonsten nicht zulässt.
Erstellt am 10.11.2011 um 09:44 Uhr von Kölner
@Niemand
Es gibt auch noch die Vollkonti-Schichtplanung als AZ-Modell. Dann ist die Urlaubsnahme an Feiertagen durchaus üblich...
Erstellt am 10.11.2011 um 10:43 Uhr von gironimo
und was macht ihr, wenn einer keinen Urlaub mehr hat? Der Zugriff auf den Urlaub im Folgejahr ist nicht zulässig (nur für den 1.1.)
und wie Niemand schon schreibt: Was sagt der Tarif dazu?
Erstellt am 10.11.2011 um 10:53 Uhr von Niemand
@Kölner
hast du ja Recht aber nur im Rahmen eines TV oder einer BV.
$12/2 Arbeitszeitgesetz
deshalb auch mein Hinweis auf den Tarif. Ihre BV`s werden sie ja kennen.
Erstellt am 10.11.2011 um 10:56 Uhr von Kölner
@Niemand
Sorry. Überlesen...