Einbehaltung der Urlaubstage vom Arbeitgeber
hallo, wir sind ein jit werk das heisst wir produzieren zeitgleich mit dem kunden. nächstes jahr gibt es beim kunden eine shout down phase wo das werk 3 wochen geschlossen bleibt. bedeutet für uns 15 tage von meinem urlaub muss ich dafür verplanen. zwischen weihnachten und neujahr müssen wir zusätzlich 4-5 tage übrig lassen weil die produktion auch still steht. bedeutet für mich dass ich von meinem 30 tage urlaub nur 10 tage selber verplanen kann. tut mit einen gefallen schreibt mir bitte keine blöden kommentare von wegen sei doch froh im sommer urlaub zu haben bzw zwischen neujahr und weihnachten. ich habe 30 tage urlaub im jahr und ich möchte gerne entscheiden wann und wieviel tage ich für das jahr verplanen möchte. ist sowas in BVG geregelt? wieviel tage urlaub darf der arbeitgeber einbehalten?
Community-Antworten (6)
26.11.2014 um 07:13 Uhr
Habt Ihr einen Betriebsrat?
26.11.2014 um 07:50 Uhr
hallo moreno,
ja haben wir. die meinen dass der arbeitgeber 2/3 an urlaubstage von uns einbehalten darf und 1/3 dürfen wir selbst verplanen. stimmt das?
26.11.2014 um 08:05 Uhr
@ bluesystem
Stellen wir zunächst einmal fest, dass der AG Deinen Urlaub nicht einbehält!!
Der AG wird aufgrund des Prokuktionsstillstandes ziemlich problemlos berechtigte & dringende betriebliche Belange geltend machen können, hinter denen die Urlaubswünsche seiner AN zurückstecken müssen.
In der Rechtsprechung ist als grundsätzliche Faustregel anerkannt, dass ca. 3/5 des Jahresurlaubs vom AG einseitig bestimmt werden dürfen.
Falls es einen BR gibt, sind Betriebsferien mitbestimmungspflichtig. Gibt es keinen BR, kann der AG die Betriebsferien kraft Direktionsrecht bestimmen.
Mehr dazu, inkl. Verweise auf entsprechende Urteile, findest Du hier: http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-und-urlaubsgewaehrung-praxisprobleme-und-sonderfae_218_78318.html
26.11.2014 um 09:45 Uhr
Ja die 2/3 oder auch die 3/5 Regelung ist auch in einigen Gerichtsurteilen zu finden. Wenn der BR dem Urlaubsplan zustimmt dann musst Du wohl damit leben.
26.11.2014 um 10:25 Uhr
Zittat von Hoppel: "In der Rechtsprechung ist als grundsätzliche Faustregel anerkannt, dass ca. 3/5 des Jahresurlaubs vom AG einseitig bestimmt werden dürfen."
Diese Aussage ist so nicht richtig! Es ist keine Faustregel sondern im Langtext des Urteils steht, dass nichts dagegen spricht, wenn der AG soviel Urlaub verplant. Es kann sogar bei betrieblichen Gründen mehr sein!!!
26.11.2014 um 20:35 Uhr
@ Lexipedia
Selbstverständlich stimmt meine Aussage. :-)
"Grundsätzlich" bedeutet IMMER, dass andere Regelungen möglich sind. "Faustregel" zeigt lediglich einen Anhaltswert auf. Eine "ca." Angabe lässt IMMER Abweichen nach oben oder unten zu.
Nichts desto trotz ist es schön, dass Du völlig korrekt darauf hingewiesen hast, dass der AG auch noch mehr Urlaubstage einseitig festlegen kann.
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