Erstellt am 26.11.2014 um 06:13 Uhr von Moreno
Habt Ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 26.11.2014 um 06:50 Uhr von bluesytem
hallo moreno,
ja haben wir. die meinen dass der arbeitgeber 2/3 an urlaubstage von uns einbehalten darf und 1/3 dürfen wir selbst verplanen. stimmt das?
Erstellt am 26.11.2014 um 07:05 Uhr von Hoppel
@ bluesystem
Stellen wir zunächst einmal fest, dass der AG Deinen Urlaub nicht einbehält!!
Der AG wird aufgrund des Prokuktionsstillstandes ziemlich problemlos berechtigte & dringende betriebliche Belange geltend machen können, hinter denen die Urlaubswünsche seiner AN zurückstecken müssen.
In der Rechtsprechung ist als grundsätzliche Faustregel anerkannt, dass ca. 3/5 des Jahresurlaubs vom AG einseitig bestimmt werden dürfen.
Falls es einen BR gibt, sind Betriebsferien mitbestimmungspflichtig. Gibt es keinen BR, kann der AG die Betriebsferien kraft Direktionsrecht bestimmen.
Mehr dazu, inkl. Verweise auf entsprechende Urteile, findest Du hier: http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/betriebsferien-und-urlaubsgewaehrung-praxisprobleme-und-sonderfae_218_78318.html
Erstellt am 26.11.2014 um 08:45 Uhr von moreno
Ja die 2/3 oder auch die 3/5 Regelung ist auch in einigen Gerichtsurteilen zu finden. Wenn der BR dem Urlaubsplan zustimmt dann musst Du wohl damit leben.
Erstellt am 26.11.2014 um 09:25 Uhr von Lexipedia
Zittat von Hoppel:
"In der Rechtsprechung ist als grundsätzliche Faustregel anerkannt, dass ca. 3/5 des Jahresurlaubs vom AG einseitig bestimmt werden dürfen."
Diese Aussage ist so nicht richtig! Es ist keine Faustregel sondern im Langtext des Urteils steht, dass nichts dagegen spricht, wenn der AG soviel Urlaub verplant. Es kann sogar bei betrieblichen Gründen mehr sein!!!
Erstellt am 26.11.2014 um 19:35 Uhr von Hoppel
@ Lexipedia
Selbstverständlich stimmt meine Aussage. :-)
"Grundsätzlich" bedeutet IMMER, dass andere Regelungen möglich sind.
"Faustregel" zeigt lediglich einen Anhaltswert auf.
Eine "ca." Angabe lässt IMMER Abweichen nach oben oder unten zu.
Nichts desto trotz ist es schön, dass Du völlig korrekt darauf hingewiesen hast, dass der AG auch noch mehr Urlaubstage einseitig festlegen kann.