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Urlaubsunterbrechung

K
Kiebitzmaik
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben 2 Leute im Urlaub die jedoch aus ihrem Urlaub gerissen werden sollen um nach Aserbaidjan zu fliegen (wir sind im Maschinenbau/Offshore tätig). Unsere Urlaubs BV sagt das im Notfall der BR zu fragen ist. Ein Kollege würde fahren aber der 2te Kollege nicht. Er sitzt nun zu Hause und hat ein schlechtes Gewissen jedoch hat er aber ja seine Familie und bestätigten Urlaub. Ein anderes BR Mitglied hat dem Kunden versprochen das jemand über Silvester kommt und schon "zugestimmt" das der BR einverstanden ist, das wir die Leute aus dem Urlaub reissen. Ich bin damit nicht einverstanden.Weiß jedoch nicht wie ich argumentieren soll. Der BR darf laut BV nur im dringenden betrieblichen Notfall eine Urlaubsunterbrechung erlauben. Notfall ist aber sicherlich nicht, wenn man nicht genügend personal als Stand By eingeplant hat.

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Community-Antworten (7)

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gironimo

21.12.2015 um 10:43 Uhr

Aus dem Urlaub reißen, geht gar nicht. Ich kenne Eure BV nicht, sie erscheint mir aber rechtlich nicht haltbar.

Wenn Urlaubsunterbrechung überhaupt, dann nur freiwillig und mit entsprechender Gegenleistung.

Der BR sollte daran denken, dass er Interessenvertreter der AN ist. Da haben wohl einige Kollegen von Dir Probleme.

H
Hoppel

21.12.2015 um 11:04 Uhr

@ Kiebitzmaik

" Ein anderes BR Mitglied hat dem Kunden versprochen das jemand über Silvester kommt ..."

Euer BR scheint ja sehr weitreichende Entscheidungen treffen zu dürfen ...

"Ein Kollege würde fahren aber der 2te Kollege nicht."

Dann ist das Problem doch schon gelöst und man darf hoffen, dass sich diese Einsatzbereitschaft für den Kollegen auch finanziell lohnt!!!

K
Kiebitzmaik

21.12.2015 um 11:13 Uhr

leider ist das so, das bei einigen die persönlichen Interessen im Vordergrund stehen, er ist jedoch so beratungsressistent, das er überhaupt nicht hört.

P
Pjöööng

21.12.2015 um 12:03 Uhr

Aber hallo!

Die Kollegen haben vom Arbeitgeber Urlaub erteilt bekommen. Die Urlaubserteilung ist verbindlich, der Arbeitnehmer ist von der Arbeitspflicht freigestellt.

Dann ist da ein Betriebsrat, der meint, zusammen mit dem Arbeitgeber in die Rechte der Arbeitnehmer zu deren Ungunsten eingreifen zu dürfen. Manfestiert hat dieser fehlgeleitete BR dies auch noch in einer (aller Voraussicht nach unwirksamen) Betriebsvereinbarung.

Dieses Gremium sollte mal in sich gehen!

K
Kiebitzmaik

21.12.2015 um 12:20 Uhr

@Pjöööng,

Wir machen eine Sondersitzung aufgrund unserer BV, in der steht.." ein genehmigter Urlaub kann NICHT einseitig vom Vorgesetzten geändert werden. Die Änderung des genehmigten Urlaubes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des BR. Diese Zustimmung kann nur im Ausnahmefall bei Vorliegen von dringenden betrieblichen Notwendigkeiten erfolgen.

Berufen wird sich zb auf ein Urteil Arbeitsgericht Frankfurt, AZ. 22 Ca 4283/05). In dem steht das bloße organisatorische Probleme NICHT ausreichen einen MA aus dem Urlaub zu holen.

Mit dem speziellen BR Mitglied müssen wir uns austauschen, ich werde das mit dem BRV besprechen.

Ich denke das ist die beste Lösung, danke für die Kommentare.

P
Pjöööng

21.12.2015 um 13:01 Uhr

Kiebitzmaik,

woher nimmt sich Euer BR das Recht, zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuwider zu handeln?

Ihr nehmt Euch das Recht, bei Vorliegen "dringender betrieblicher Notwendigkeiten" dem Arbeitnehmer den bereits erteilten Urlaub zu wiederrufen? Nur weil ein Arbeitsgericht mal geurteilt hat, dass "bloße organisatorische Probleme NICHT ausreichen", beschließt Ihr, dass "dringende betriebliche Notwendigkeiten" ausreichen?

Dringende betrieblcihe Gründe sind ja nach dem Willen des Gesetzgebers Gründe den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt gar nicht erst zu erteilen. Mit Eurer Regelung versucht Ihr gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Urlaubserteilung bis in den bereits angetretenen Urlaub hinein unverbindlich zu machen. Da schwillt mir der Kamm.

K
Kiebitzmaik

21.12.2015 um 13:25 Uhr

@Pjöööng, natürlich sind wir uns dessen bewusst, vielleicht hab ich mich da falsch ausgedrückt. Wir haben auch unsere Zustimmung verweigert (gerade eben).

Die BV wurde im Gremium beschlossen, also muss ich sie wohl doch akzeptieren oder nicht?

Wir hatten NIE vor dem Arbeitgeber zuzuarbeiten, es ist nur EIN Mitglied, das manchmal sehr eigenwillige Entscheidungen trifft. Und wir hatten doch gar nicht zugestimmt. Darum verstehe ich nicht warum ihnen der "Kamm schwillt". Es kann doch nur gut sein, wenn der BR immer involviert ist, sobald es Probleme gibt.

Ich gebe Ihnen jedoch recht, das man mit einzelnen reden muss, das werden wir auch tun.

Das Ergebnis ist nun, das freiwillige gesucht werden, die entsprechend entlohnt werden.

Danke nochmal für die ehrlichen Meinungen.

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