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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsunterbrechung - Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angzuzeigen?

M
mwnutri
Jan 2018 bearbeitet

Urlaubsunterbrechung aus dringenden betrieblichen Gründen

Muss eine Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angezeigt werden und ist diese mitbestimmungspflichtig? Wie wird bei Meinungsverschiedenheiten in zeitlichen dringenden Fällen vorgegangen?

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Community-Antworten (1)

W
Wolfgang

22.11.2006 um 11:00 Uhr

Hallo mwnutri

hatte neulich das gleiche Problem und hatte mir den folgenden Link ausgedruckt bin zum Chef der machte große Augen. Nachdem der Chef das gelesen hatte, einigte er sich mit dem beroffenen MA und dieser kann seinen Urlaub nun bis März nehmen. Üblich ist bei uns Urlaubsjahr ist Kalenderjahr.

Ich hoffe dir geholfen zu haben. Schönen Tag noch

Gruß Wolfgang

http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/topnews07297.html#

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