Urlaubsunterbrechung - Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angzuzeigen?
Urlaubsunterbrechung aus dringenden betrieblichen Gründen
Muss eine Rückholung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat vorher angezeigt werden und ist diese mitbestimmungspflichtig? Wie wird bei Meinungsverschiedenheiten in zeitlichen dringenden Fällen vorgegangen?
Community-Antworten (1)
22.11.2006 um 11:00 Uhr
Hallo mwnutri
hatte neulich das gleiche Problem und hatte mir den folgenden Link ausgedruckt bin zum Chef der machte große Augen. Nachdem der Chef das gelesen hatte, einigte er sich mit dem beroffenen MA und dieser kann seinen Urlaub nun bis März nehmen. Üblich ist bei uns Urlaubsjahr ist Kalenderjahr.
Ich hoffe dir geholfen zu haben. Schönen Tag noch
Gruß Wolfgang
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/topnews07297.html#
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