Arbeiten am Urlaubstag
Mir wurde mal von meinem Abteilungsleiter gesagt, dass wenn ich Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr habe, aber in dieser Zeit an einem Tag davon auch nur für eine Stunde arbeiten würde, es eine Urlaubsunterbrechung wäre und ich dadurch einen weiteren Tag Urlaub bekommen würde. Dieses geschah auch, aber ein Jahr später wollte er diese Aussage nicht gemacht haben.
Meine Frage: Bekommt man einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn man zwischen Weihnachten und Silvester Urlaub hat und diesen unterbricht, indem man auch nur eine Stunde zur Arbeit geht? Liebe Grüße, Angela
Community-Antworten (6)
20.10.2006 um 18:10 Uhr
meiner Einschätzung nach" Nein". Warum sollten ausgerechnt diese Tage um Weihnachten anders behandelt werden als andere Zeiten? Möglichkeit wäre eine Betriebliche Vereinbarung, die dieses regelt. Also den Betriebsrat ansprechen, sofern du nicht selber Mitglied bist.
20.10.2006 um 18:24 Uhr
Als Abteilungsleiter würde ich eine solche Aussage auch nicht gemacht haben wollen...
Es sei denn, Deine tägliche Arbeitszeit beträgt nur 1 Stunde!
20.10.2006 um 22:48 Uhr
dazu kann ich mal etwas erzählen
als ich in meinem Urlaub einen tag unterbrochen habe um der Firma aus der Patsche zu helfen bekam ich selbstverständlich eine zusätzlichen Tag dafür gutgeschrieben , besser gesagt ich hängte ihn hintendran denn meinen urlaub musste ich ja unterbrechen auf wunsch der GL ich habe an dem tag auch nicht 7,8 stunden arbeiten müssen sondern nur 3 Stunden .
und unser Lohnbuchhalter sagte sogar noch zu mir das das ok ist weil entweder Urlaub oder Arbeit beides geht nicht
liebe Grüsse Binchen
20.10.2006 um 23:12 Uhr
Der Tag an dem gearbeitet wurde ist selbstverständlich kein Urlaubstag und wird deshalb nicht von den zustehenden Urlaubstagen abgezogen.
Einen ZUSÄTZLICHEN Urlaubstag gibt es aber üblicherweise nicht, zumindest gibt es keinen gesetzlichen Anspruch und auch eine solche tarifvertragliche Regelung dürfte in keinem Tarifvertrag existieren.
Ob die an diesem Arbeitstag aufgelaufenen Minusstunden nachgearbeitet werden müssen dürfte von den arbeitsvertraglichen Regelungen abhängen.
Fraglich ist allerdings auch, ob ein Urlaub bei dem sich der AG anscheinend vorbehält den AN aus dem Urlaub zurückzubeordern überhaupt wirksam erteilt wurde.
20.10.2006 um 23:12 Uhr
Vermutungsmodus an!
angie möchte aber anscheinend auch in diesem Jahr den Urlaub für 1 Stunde arbeiten unterbrechen und dafür wieder einen ganzen Urlaubstag gutgeschrieben bekommen... Sonst macht die Frage im Vorfeld für mich keinen Sinn!
Vermutungsmoduns aus!
21.10.2006 um 00:55 Uhr
grins klar, das würde ich schon gerne! grinsgrins danke für all euro bisherigen antworten!
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