Erstellt am 21.09.2005 um 10:32 Uhr von viktor
Also Urlaubsunterbrechungen sind eigentlich überhaupt nicht vorgesehen (und auch in der Regel bei guter Betriebsorganisation nicht nötig).
Abgesehen davon, dass es selbstverständlich sein sollte, dass der AG die Kosten übernimmt, muss die Argumentaion auch in die Richtung gehen, das der Erholungszweck bei Urlaubsunterbrechung nicht gegeben war. Also muss dem Arbeitnehmer ein neuer Urlaub ermöglicht werden (und das kostet ja gewöhnlich etwas)
Ferner sollte der BR darauf drängen, das derartige Unterbrechungen zukünftig unterbleiben.