Erstellt am 24.10.2007 um 16:33 Uhr von Sternburg
"Die Personalsachbearbeiterin hat davon noch NIE was gehört." - Ich auch nicht.
Aber ich weiss aber auch nicht, ob es bei euch eine diesbezügliche Regelung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben könnte...
Aus dem Gesetz leitet sich ein solcher Anspruch jedenfalls nicht ab.
Erstellt am 24.10.2007 um 18:18 Uhr von ego112
team7,
auch für Dich noch einmal folgenden Hinweis.
siehe "http://home.nikocity.de/schmengler/service/nd000412.htm" zum Verständnis.
Aber grundsätzlich gilt: Ein AN kann nicht aus dem Urlaub zurückbeordert werden.
Festgestellt und geurteilt BAG 9 AZR 404/99
Erstellt am 24.10.2007 um 19:00 Uhr von DonJohnson
Jepp, da kann ich meinen vorrednern nur uneingeschränkt recht geben. Die eventuellen Unkosten die du hättest (Rückflug oder gebuchter Urlaub usw.) muß aber der AG bezahlen!
Erstellt am 25.10.2007 um 09:07 Uhr von wölfchen
. . . ganz so abwegig ist das mit dem zusätzlichen Urlaub dann nicht, wenn ich z.B. 12 Stunden für die Anreise aus dem Urlaubsort und genau so viel für die Rückreise nötig sind (z.B. mit Auto aus der Toscana). Da wären mir dann für einen Anwesenheitstag 3 Urlaubstage versaut - das möchte ich dann schon ebenso ersetzt haben, wie die Fahrtkosten. Aber so wichtig bin ich nicht, dass mich jemand aus der Toscana holen würde, die würden mich nicht mal aus dem Nachbarort holen ;-))
Erstellt am 26.10.2007 um 13:33 Uhr von team7
Ich danke ganz herzlich für eure Auskünfte.
bis die Tage...