Aus dem Urlaub geholt - 1-2Tage Sonderurlaub wegen der Urlaubsunterbrechung?
Hallo... eine kleine Frage... Mein Chef hat mich aus meinem 14tägigem Urlaub nach 7 Tagen gehaolt weil ein Kollege krank geworden ist. ein Ersatzmitglied des BR hat mir zugetragen das mir 1-2Tage Sonderurlaub wegen der Urlaubsunterbrechung zustehen. Die Personalsachbearbeiterin hat davon noch NIE was gehört. Leider erreiche ich kein ordentliches BR-Mitglied in den nächsten Tagen (Urlaub/ Krankheit/ Seminar). Wer kann mir dazu eine Auskunft geben? Danke schon mal...
Community-Antworten (5)
24.10.2007 um 18:33 Uhr
"Die Personalsachbearbeiterin hat davon noch NIE was gehört." - Ich auch nicht.
Aber ich weiss aber auch nicht, ob es bei euch eine diesbezügliche Regelung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben könnte... Aus dem Gesetz leitet sich ein solcher Anspruch jedenfalls nicht ab.
24.10.2007 um 20:18 Uhr
team7, auch für Dich noch einmal folgenden Hinweis. siehe "http://home.nikocity.de/schmengler/service/nd000412.htm" zum Verständnis. Aber grundsätzlich gilt: Ein AN kann nicht aus dem Urlaub zurückbeordert werden. Festgestellt und geurteilt BAG 9 AZR 404/99
24.10.2007 um 21:00 Uhr
Jepp, da kann ich meinen vorrednern nur uneingeschränkt recht geben. Die eventuellen Unkosten die du hättest (Rückflug oder gebuchter Urlaub usw.) muß aber der AG bezahlen!
25.10.2007 um 11:07 Uhr
. . . ganz so abwegig ist das mit dem zusätzlichen Urlaub dann nicht, wenn ich z.B. 12 Stunden für die Anreise aus dem Urlaubsort und genau so viel für die Rückreise nötig sind (z.B. mit Auto aus der Toscana). Da wären mir dann für einen Anwesenheitstag 3 Urlaubstage versaut - das möchte ich dann schon ebenso ersetzt haben, wie die Fahrtkosten. Aber so wichtig bin ich nicht, dass mich jemand aus der Toscana holen würde, die würden mich nicht mal aus dem Nachbarort holen ;-))
26.10.2007 um 15:33 Uhr
Ich danke ganz herzlich für eure Auskünfte. bis die Tage...
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