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ArbZG - Verstoß mehrmals

J
JohnD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zu dem ArbZG. Aktuell haben wir ein 2 Schicht System, da wir immer viele Überstunden hatten, 60 Std pro Person und Monat. Arbeitszeiten sind nun von 6 Uhr bis 14 Uhr und von 14 Uhr bis 22 Uhr. Jetzt zu den Grund Fragen: Wir haben in der Abteilung einen neuen Chef und einen neuen Mitarbeiter die sich beide nicht an die BV halten. Dem Chef (kein L-AG) der Abteilung hat man einfach mehr Geld gegeben, damit er über die Beitragsbemessungsgrenze kommt, im Gehalt sind dann quasi 20 Std Automatisch vergütet. Ok soweit so gut, aber das dieser dann zwischen 10 Std – 12 Std netto pro Tag Arbeitet, ist nicht Richtig. Wir haben Ihn drauf angesprochen und auch die Personalabteilung, die Antwort war „Wir achten drauf das in 6 Monaten der Schnitt bei 8 Std liegt, das bekommen wir schon hin“. Hier liegt aber doch eine ganz klare Missachtung der BV und des ArbZG vor, wie können wir hier am besten Agieren? Angesprochen haben wir das Problem, jedoch wird einfach so weiter gefahren. Was tun? Zu unserem neuen Mitarbeiter: Dieser sollte 6 Wochen eine normale Schicht machen, jetzt ist wegen Fehlplanung diese Einarbeitung über den Haufen geschmissen worden. Das heißt der MA war Montag von 8 – 17 Uhr da, am Dienstag von 12 – 22 Uhr, Mittwoch von 6 – 16 Uhr, Donnerstag 6 -15 Uhr sowie 18 – 22 Uhr, Freitag 6 – 11:30 Uhr und am Abend hat man Ihn Angerufen wegen Angeblichen Maschinen Notfall und da war er noch mal da von 18 Uhr bis 22 Uhr sowie das ganze Wochenende Notbereitschaft. Angesprochen haben wir die Ruhepause von min 11 Stunden zwischen den Zeiten, auch hier die gleiche Antwort „Der Mitarbeiter hat ja an dem Tag die soll Arbeit von 8 Std nicht erreicht, somit kein Problem das er abends noch rein kommt“. Im Grunde fühlen wir uns der kompletten Mitbestimmung entzogen, was können wir in diesen Fällen machen?

Gruß JohnD

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Community-Antworten (3)

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gironimo

19.12.2015 um 18:56 Uhr

im Gehalt sind dann quasi 20 Std Automatisch vergütet< aber dennoch nicht vom BR zugestimmt - oder?

Wenn Ihr ein Schichtmodell habt, zu dem dieser AN auch gehört, ist der Arbeitgeber nicht frei darin, den AN nach seinem Gutdünken zu beschäftigen, nur weil dieser AN vielleicht außertariflicher Mitarbeiter ist. Auch Mehrarbeit muss der BR zuvor zustimmen - selbst wenn die dann bereits bezahlt ist.

Was tun?< Einhaltung der BV's verlangen, Mitbestimmung bei Mehrarbeit geltend machen, Nicht so vielen Überstunden zustimmen. Notfalls Rechtsmittel einlegen (§ 23.3 BetrVG)

Im Grunde fühlen wir uns der kompletten Mitbestimmung entzogen, was können wir in diesen Fällen machen?< scheint so zu sein. Verschafft Euch den nötigen Respekt. Wenn der AG die Mitbestimmung auf breiter Front missachtet, hilft nur der § 23.3 BetrVG (natürlich nachdem Ihr den AG letztmalig aufgefordert habt, sich an Eure Rechte zu halten); nicht schleifen lassen; ggf. Fachanwalt hinzuziehen.

J
JohnD

19.12.2015 um 19:23 Uhr

@gironimo Wir haben bis Dato nie was zu gestimmt, wir wurden aber auch noch nie vorher gefragt!

wenn wir unser Veto Einleggen wird das immer runter Geredet, bis der BRV dann nachgibt.

Was machen wir dann mit unserem neuen Mitarbeiter? Ist es wirklich so dass die 11 Stunden Ruhepause in seinem Fall nicht greifen, kann doch nicht sein.

Werde das kommendes Jahr ansprechen, das Jahr ist ja Quasi gelaufen

L
logik

31.05.2017 um 02:33 Uhr

Bei euren neuen Mitarbeiter wurde gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen,

"Montag von 8 – 17 Uhr da, am Dienstag von 12 – 22 Uhr,--> geht in Ordnung, 11 Std eingehealten Dienstag von 12 – 22 Uhr, Mittwoch von 6 – 16 Uhr, Ruhezeit nicht eingehalten, frühestmöglicher Beginn 9:00 (8:00 bei Sonderregelungen) Mittwoch von 6 – 16 Uhr, Donnerstag 6 -15 Uhr soweit ok sowie 18 – 22 Uhr, geht nicht, da Gesamtzeit von 10 h überschritten , Freitag 6 – 11:30 Uhr wieder zu früh begonnen und am Abend hat man Ihn Angerufen wegen Angeblichen Maschinen Notfall und da war er noch mal da von 18 Uhr bis 22 Uhr sowie das ganze Wochenende Notbereitschaft." das wäre wieder ok. Rufbereitschaft geht auch über das gesamte WE - solltet ihr in einer BV regeln (genaue Modalitäten)

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