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Nach anpassung Mindestlohn fällt verhandelte Lohnerhöhung weg

T
Taratavontara
Mai 2019 bearbeitet

Ich bin Teilzeit und arbeite als Nachtschicht, vorher hatten wir den Mindestlohn von 8,84 € und ich habe unter einer Zeugin mit meiner Chefin um eine Lohnerhöhung verhandelt, diese bekam ich auch ohne weiteres, sichtbar und dokumentiert auf Lohnabrechnungen. Nun wurde der Mindestlohn wieder angepasst auf 9,50 € für alle Mitarbeiter somit ein paar Cent über meine verhandelte Lohnerhöhung, meine Frage hier ich habe ja nicht ohne Grund um eine Lohnerhöhung verhandelt ( da ich mehr Aufgaben erledige als zu meinem Bereich gehören ) um nun wieder auf dem selben Niveua wie alle anderen Mitarbeiter zu sein, warum hat sie mein Lohn nicht entsprechend angehoben und wie muss ich nun rechtl. richtig reagieren und was tun ?

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

24.05.2019 um 08:39 Uhr

Gab es dazu was schriftliches (oder wurde irgendwas mündliches abgemacht)? Wenn ja, was stand darin?

Gilt ein Tarifvertrag oder ähnliches?

Hast du mit deiner Chefin darüber gesprochen? Vielleicht war es ein Fehler der Lohnabrechnung?

Wenn Sie sich weigert musst du schriftlich die Differenz einfordern. Denke bitte an evtl. Ausschlussfrist.

Gibt es einen Betriebsrat der dir helfen kann?

Wenn Sie sich weigert musst du vor Gericht gehen und klagen.

E
ExBoMa

24.05.2019 um 08:58 Uhr

Ich sehe das so: Neuverhandeln! Ein Anrecht auf Erhöhung aufgrund der Anhebung des Mindestlohnes hast Du nur dann, solang Du unterhalb selbigen liegst.

Nach Deiner Argumentation müssten ja mit Erhöhung des Mindestlohnes sämtliche Gehälter in Deutschland um die Mindestlohnerhöhung angehoben werden, bis hin zu den obersten Managergehältern.

P
Pickel

24.05.2019 um 11:03 Uhr

Sofern du nicht ausgehandelt hast, immer X % über dem Gehalt deiner Kollegen zu liegen betrifft es dich schlichtweg nicht wenn andere Personen eine Erhöhung erhalten haben. Sofern deine alten Argumente noch gelten kannst du es ja erneut versuchen.

Wobei.. ganz ehrlich... unter 10 Euro für Nachtschicht sollte man generell hinterfragen!

P
Pjöööng

24.05.2019 um 12:27 Uhr

Da kommen doch hoffentlich noch mindestens 25% Nachtzuschlag dazu?

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