Erstellt am 17.05.2006 um 12:14 Uhr von Kölner
@Tammy
Die zweite Variante - sie wirkt langfristiger.
Dürft Ihr überhaupt verhandeln?
Erstellt am 17.05.2006 um 13:05 Uhr von micdan6@web.de
"Verhandeln" ist vielleicht falsch ausgedrückt. Wir können natürlich Gegenvorschläge bringen, ob die dann von der Geschäftsleitung angenommen werden ist die zweite Frage.
Erstellt am 17.05.2006 um 14:28 Uhr von Z.Ickig
Beabsichtigt euer Arbeitgeber, mit euch darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen?
Da könnte es nämlich gesetzliche Hinderungsgründe geben...
Erstellt am 17.05.2006 um 15:39 Uhr von Tammy
Eine Betriebsvereinbarung wird lediglich über die 40 Std/Woche abgechlossen, begrenzt für ein Jahr.
Erstellt am 17.05.2006 um 15:59 Uhr von Z.Ickig
Das könnte ein Problem sein. Lies dir mal den § 77 Absatz 3 BetrVG durch.