Ein MA (ordentliches BR-Mitglied) war ein halbes Jahr im Krankenstand und befindet sich momentan in der Wiedereingliederung nach einem Reha-Aufenthalt. Nach der Wiedereingliederung möchte er seinen Resturlaub anhängen, dies wollte der GF, er MA solle erst wieder voll im Arbeitsleben stehen, nicht. Laut BUurlg §7 ist dies unserer Meinung jedoch möglich. Dies teilte der MA der GF auch mit. Heute beim Krankenrückkehrgespräch sagte der GF, der MA solle kommende Woche seinen Leistungstest über seine Rettungsfähigkeit absolvieren (Schwimmmeister in einem Hallenbad) wenn er es schafft kann er Urlaub nehmen, wenn nicht soll er zu seinem Arzt gehen und dort seine Wiedereingliederungsmaßnahme verlängern lassen.
Kann ein AG derartiges verlangen?
Über schnelle Antworten würde ich mich echt freuen, denn wir sind ein junges Team und noch nicht ganz so firm was die Rechtssprechung betrifft.

Danke schonmal!