Erstellt am 16.12.2015 um 12:37 Uhr von gironimo
Gibt es denn eine BV zum Thema Krankenrückkehrgespräch?
Würde die Vereinbarung zur Widereingliederung den "Leistungstest" möglich machen? Endet die Widereingliederung am Wochenende?
Aber so oder so hätte der Kollege doch dann seine "freie" Zeit - entweder Urlaub oder weiterhin AU.
Außerdem: Die "Spielregeln" für ein Krankenrückkehrgespräch sind mitbestimmungspflichtig. Die Lage des Urlaub im strittigen Einzelfall ist auch mitbestimmungspflichtig. Ich sehe eigentlich kaum einen Spielraum, dass der AG selbst entscheidet. Mischt Euch ein (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 BetrVG).
Bei der Ausübung seiner Mitbestimmung ist der BR frei darin, Argumente vorzutragen, die ihm richtig erscheinen (als Interessenvertreter des AN). Der BR muss nicht auf §§ und Urteile zurückgreifen.
Erstellt am 16.12.2015 um 12:37 Uhr von Pjöööng
Die "Maßnahme der medizinischen Vorso0rge oder Rehabilitation" ist nach meinem Dafürhalten der Reha-Aufenthalt und nicht die Wiedereingliederung. Insofern hätte der AN den Urlaub wohl im Anschluss an die Reha erzwingen können, aber nicht an die Wiedereingliederung.
Ob ein Leistungstest verlangt werden kann, kann ich nicht beurteilen, da man sich dafür mit den speziellen Regelungen in Eurer Branche auskennen müsste.
Eine Urlaubserteilung unter Bedingungen dürfte nicht rechtmäßig sein. Entweder wird Urlaub erteilt, oder nicht.
Ehrlich gesagt halte ich von Urlaub im Anschluss an eine Wiedereingleiderung auch nichts. Bei der Wiedereingliederung wird der AN langsam an sein Arbeitssoll herangeführt. Danach erst einmal wieder auf Null und dann gleich auf 100% kann eigentlich nicht gut sein.
Erstellt am 16.12.2015 um 12:40 Uhr von fkusi
@Schwimmsusi
Die einzigen der eine Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit feststellen kann und der entscheidet ob eine Verlängerung der Wiedereingliederung noch notwendig ist sind euer Mitarbeiter und sein behandelnder Arzt.
Das es eventuell in diesem speziellen Fall noch ein wenig dauert bis euer Kollege seinen vollen Fitnesszustand erhält ist, glaub ich, eine reine Trainingssache.
Zudem sollte doch euer GF froh sein dass euer MA seinen Resturlaub so schnell wie möglich wegnimmt.
Ich denke mal das euer GF die Wiedereingliederung hinauszögern will weil euer Kollege während dieser Zeit Geld von seiner Krankenkasse bekommt und er keine Lohnzahlung tätigen muss.
Erstellt am 16.12.2015 um 20:50 Uhr von schwimmsusi
Ich danke Euch für die Antworten. Ich werde morgen ein Gespräch mit der GF führen.
Erstellt am 17.12.2015 um 12:34 Uhr von hampes
Hallo KollegInnen,
nach §7(1) S.2 BUrlG ist nach Maßnahmen der medizinischen Vorsorge u. Rehabilitation der Urlaub zu gewähren. Die stufenweise Wiedereingliederung (sog. "Hamburger Modell", § 74 SGB V, § 28 SGB IX) ist eine solche Maßnahme der Rehabilitation. Dies ist daraus ersichtlich, daß der AG hier keine Weisungsbefugnisse gegenüber dem AN in Bezug auf dessen tägliche Arbeitszeit und Arbeitsleistung hat. Der Rehabilitand ist nur sich selbst und Wiederherstellung seiner Gesundheit verpflichtet, und darf seine Leistungsfähigkeit erproben. Um diesen Umstand für begriffsstutzige und von Allmachtsphantasien geplagte AG zu verdeutlichen, ist in der Zeit der Wiedereingliederung durch den weiteren Krankengeldbezug die Krankenkasse maßgeblich, und nicht mehr der AG.
Flapsig ausgedrückt: "Wer nicht bezahlen darf/muß, hat auch nichts anzuweisen"
Ciao,
h.
Erstellt am 19.12.2015 um 16:49 Uhr von JohnD
@gironimo
was sollte den in einem Krankengespräch alles geregelt werden?
Ich Lese das gerade so, als wäre solch ein Gespräch ein größerer Akt.
Erstellt am 20.12.2015 um 10:17 Uhr von Dezibel
@JohnD:
Du meinst sicherlich die BV zum Krankengespräch.
Da stellen wir uns mal einige Szenarien vor:
- Herr Meier, kommen sie bitte morgen 8:00 Uhr in mein Büro. Es geht um ihre Krankheit ...
- Schulterklopfen, Na, wieder da? Das ist gut, jetzt in der Urlaubszeit ...
Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten, die Sache anzupacken. Im ersten Fall hat der arme Kerl eine schlaflose Nacht, im Zweiten baut es ihn auf, dass man sich freut, ihn wiederzusehen.
Dann gibt es noch diverse Listen, die man gerne abarbeiten möchte, mit Unterschrift des Genesenden, dass er das nie wieder macht (Ja, habe ich vorliegen gehabt!) ...
Man sollte schon dem AG ein wenig auf die Finger klopfen, wenn er denkt, diese Gespräche zum disziplinieren nutzen zu können.