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Betriebsurlaub nur für bestimmte Abteilungen

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Fonsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich weiß ja, dass der Arbeitgeber bis zu 2/3 Urlaubstage verplanen kann. Aber darf er dies nur für einzelne Abteilungen machen? Was ist da mit Gleichberechtigung? Es ist nicht vorgesehen, dass im laufe des Jahres die anderen Abteilungen auch Betriebsurlaub haben.

Besten Dank schon mal für Eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

16.12.2015 um 12:14 Uhr

Wenn er einen sachlichen Grund hat ...

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paula

16.12.2015 um 12:26 Uhr

der BR ist ja in der Mitbestimmung. Wenn ihr gute Gründe habt dann tragt sie doch vor. Das Argument der Gleichberechtigung wird aber wohl nicht das entscheidende sein

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gironimo

16.12.2015 um 12:34 Uhr

Klar ist der BR in der Mitbestimmung - und der sollte den AG erst einmal fragen, ob er gute Gründe für Betriebsurlaub hat.

Ich denke die Frage der freien Entfaltung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Formulierung aus dem § 7 BUrlG : "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs SIND die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung DRINGENDE betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen" liefern Argumente genug, dass der BR eher zurückhaltend beim Thema Betriebsurlaub ist.

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Pickel

16.12.2015 um 18:03 Uhr

Man wird im Allgemeinen unterstellen können, dass der AG diese Sonderregelung für einen Teil des Betriebes nicht ohne triftigen Grund plant. Sofern ein solcher Grund existiert, ist das Argument "die Anderen haben aber auch..." eher einem Kindergarten als der Arbeitswelt zu verorten.

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