Betriebsurlaub nur für bestimmte Abteilungen
Hallo zusammen,
ich weiß ja, dass der Arbeitgeber bis zu 2/3 Urlaubstage verplanen kann. Aber darf er dies nur für einzelne Abteilungen machen? Was ist da mit Gleichberechtigung? Es ist nicht vorgesehen, dass im laufe des Jahres die anderen Abteilungen auch Betriebsurlaub haben.
Besten Dank schon mal für Eure Antworten.
Community-Antworten (4)
16.12.2015 um 12:14 Uhr
Wenn er einen sachlichen Grund hat ...
16.12.2015 um 12:26 Uhr
der BR ist ja in der Mitbestimmung. Wenn ihr gute Gründe habt dann tragt sie doch vor. Das Argument der Gleichberechtigung wird aber wohl nicht das entscheidende sein
16.12.2015 um 12:34 Uhr
Klar ist der BR in der Mitbestimmung - und der sollte den AG erst einmal fragen, ob er gute Gründe für Betriebsurlaub hat.
Ich denke die Frage der freien Entfaltung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Formulierung aus dem § 7 BUrlG : "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs SIND die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung DRINGENDE betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen" liefern Argumente genug, dass der BR eher zurückhaltend beim Thema Betriebsurlaub ist.
16.12.2015 um 18:03 Uhr
Man wird im Allgemeinen unterstellen können, dass der AG diese Sonderregelung für einen Teil des Betriebes nicht ohne triftigen Grund plant. Sofern ein solcher Grund existiert, ist das Argument "die Anderen haben aber auch..." eher einem Kindergarten als der Arbeitswelt zu verorten.
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