Erstellt am 16.12.2015 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Wenn er einen sachlichen Grund hat ...
Erstellt am 16.12.2015 um 11:26 Uhr von paula
der BR ist ja in der Mitbestimmung. Wenn ihr gute Gründe habt dann tragt sie doch vor. Das Argument der Gleichberechtigung wird aber wohl nicht das entscheidende sein
Erstellt am 16.12.2015 um 11:34 Uhr von gironimo
Klar ist der BR in der Mitbestimmung - und der sollte den AG erst einmal fragen, ob er gute Gründe für Betriebsurlaub hat.
Ich denke die Frage der freien Entfaltung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Formulierung aus dem § 7 BUrlG : "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs SIND die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung DRINGENDE betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen" liefern Argumente genug, dass der BR eher zurückhaltend beim Thema Betriebsurlaub ist.
Erstellt am 16.12.2015 um 17:03 Uhr von Pickel
Man wird im Allgemeinen unterstellen können, dass der AG diese Sonderregelung für einen Teil des Betriebes nicht ohne triftigen Grund plant. Sofern ein solcher Grund existiert, ist das Argument "die Anderen haben aber auch..." eher einem Kindergarten als der Arbeitswelt zu verorten.