Erstellt am 24.11.2020 um 10:47 Uhr von seehas
Wenn der Azubi keine Urlaubstage mehr hat, kann er auch nicht frei nehmen. Betriebsurlaub bedeutet ja nicht, dass alle einfach mal so frei bekommen, in dieser Zeit wird Urlaub genommen. Wenn die Tätigkeit dem Ausbildungszweck entspricht, dann kann er sehr wohl eingesetzt werden.
Erstellt am 24.11.2020 um 12:26 Uhr von Azubi9912
Es hat gar nichts mit dem Ausbildungszweck zu tun wirklich gar nichts
Erstellt am 24.11.2020 um 13:37 Uhr von UdoWoe
Wenn Betriebsurlaub angesagt ist, dann ist dies mit dem BR besprochen und die MA müssen auf einen Teil ihres regulären Urlaubes verzichten. So kenne ich das. Wenn nun der Azubi seinen Urlaub komplett genommen hat, so hat er zu arbeiten. Ich bin der Ansicht auch dann, wenn die Arbeit nicht unbedingt zu seinem Ausbildungsbereich gehört. Weiterhin, dies ist auch meine Meinung, schadet es nicht, wenn ein MA, hierzu zählen auch Azubis für mich, in einer anderen Abteilung aushelfen. Es ist ja nur befristet.
Da Azubis auch keine Überstunden machen dürfen um die Fehlzeit auszugleichen (hier Betriebsurlaub), wird Arbeiten gehen wohl die einzigste Lösung sein. Sprich mal mit deinem Ausbildungsleiter was der dazu sagt.
Erstellt am 24.11.2020 um 14:10 Uhr von moreno
Wenn nun der Azubi seinen Urlaub komplett genommen hat, so hat er zu arbeiten....hmmmm das finde ich ein wenig zu kurz gedacht! wenn die Arbeit den Ausbildungszweck wirklich absolut nicht entspricht kann der AG dies auch nicht anordnen. Z.B ich lerne Kaufmann und muss jetzt bei den Maurern helfen weil der AG mir zuviel Urlaub genehmigt hat.
Was sagt denn Dein Ausbilder dazu?
Erstellt am 24.11.2020 um 14:36 Uhr von UdoWoe
Aber einfach nach Hause schicken, dass geht in meinen Augen auch nicht.
Erstellt am 24.11.2020 um 15:23 Uhr von moreno
Na Udo entweder ich beschäftige meine AN vertragsgemäß oder ich muss sie bezahlt freistellen. Der Azubi kann doch nichts für die Fehlplanung vom AG!
Erstellt am 24.11.2020 um 15:29 Uhr von celestro
"Muss ich als Azubi helfen auch wenn ich keine Urlaubstage für dieses Jahr habe und dennoch Betriebsurlaub ist."
Geht es um einen realen Fall, in dem alles genau so ist? Wieso sollte es denn keine Urlaubstage geben? Weil die schon aufgebraucht sind? Wenn man die Ausbildung gerade erst begonnen hat und man noch in der Probezeit ist, kann man ggf. trotzdem Urlaub nehmen.
Wenn jetzt einer der Azubis für diese Aufgabe genommen werden soll, müsste man sich die ganze Sache im Detail angucken und das kann ein Forum wie dieses hier mMn nicht leisten.
Erstellt am 24.11.2020 um 15:31 Uhr von UdoWoe
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/themen/beitrag/ansicht/ueberstunden/auszubildende-und-coronavirus/details/anzeige/
Zitat aus dem Link:
Kann für den Auszubildenden Urlaub angeordnet werden?
"In den „Zwangsurlaub” können Auszubildende nicht geschickt werden. Urlaub ist vom Auszubildenden zu beantragen. Gegen dessen Willen kann er nicht einfach angeordnet werden. Gleiches gilt für den Abbau von Überstunden. Eine Freistellung des Auszubildenden ohne Vergütung ist nicht möglich. "
Ich denke dieser Fall ist eher umgekehrt, der Azubi möchte in Urlaub geschickt werden, hat aber keinen Urlaub mehr. Und nun?
Erstellt am 24.11.2020 um 15:50 Uhr von moreno
Ja das nun muss sich der AG überlegen! Vielleicht ist der ja auch der Ansicht, dass die Abteilung wo der Azubi einspringen soll durchaus dem Ausbildungszweck dienen ;-)
Erstellt am 24.11.2020 um 16:14 Uhr von celestro
Vielleicht hat der Azubi aber auch erst im August / September angefangen und ist daher noch in der Probezeit? Vieles kann, nichts muss ... also erst einmal abwarten ...
Erstellt am 24.11.2020 um 17:37 Uhr von Azubi9912
Nein im 3. Lehrjahr und ich lerne Schlosser muss aber Verpacken und das 2 Wochen.
Im Normalfall wird uns der Urlaub dann vom nächsten Jahr abgezogen .
Erstellt am 24.11.2020 um 19:27 Uhr von Dummerhund
"Im Normalfall wird uns der Urlaub dann vom nächsten Jahr abgezogen ."
Auch das ist nicht erlaubt. Ich denke du bist am besten beraten wenn du dich an deiner für dich zutreffenden IHK wendest.
Erstellt am 24.11.2020 um 21:34 Uhr von celestro
"Im Normalfall wird uns der Urlaub dann vom nächsten Jahr abgezogen ."
Das kommt also öfter vor?