Erstellt am 21.11.2007 um 20:59 Uhr von norby
hallo und guten Abend,
ich denke es gilt immer noch folgendes
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen AN und AG unter Rücksicht auf die jeweiligen Interessen (Betrieb/Erholung) zu vereinbaren (§ 4/1 UrlG). Ein einseitiges „auf Urlaub schicken“ oder „Urlaub nehmen“ ist grundsätzlich nicht zulässig.
Durch BV können nur Grundsätze über den Verbrauch des Erholungsurlaubes festgesetzt werden, nicht jedoch die Lage des Urlaubs der einzelnen AN.
Die Vereinbarung eines Betriebsurlaubes durch ArbV ist mit folgenden Einschränkungen möglich:
1. Die Vereinbarung darf nur einen Teil des Urlaubs betreffen
2. Es kann mehr Urlaubszeit im vorhinein fixiert werden, wenn der Betriebsurlaub in der typischen Urlaubszeit liegt. Je Atypischer Urlaubszeiten sind, desto weniger kann man im vorhinein verfügen.
3. Auch die Betriebsinteressen sind maßgeblich.
Die Einführung eines Werksurlaubs, bei dem alle AN gleichzeitig auf Urlaub gehen und der Betrieb für diese Zeit geschlossen bleibt, kann nicht über BV erfolgen. Sie würde den Urlaub für einzelne AN fixieren. Einem Werksurlaub müssen alle AN zustimmen, wobei eine Zustimmung im vorhinein nur für einen Teil des Urlaubsanspruches möglich ist.
also Mitbestimmung nach BetrVG § 87 Ziffer 5. Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 BetrVG 87 nicht zustande, so entscheidet die Einigungstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen AN und BR
Erstellt am 22.11.2007 um 07:47 Uhr von Benno_BRB
Da gibts doch bestimmt Firmen, die das schon Jahrzehnte lang praktizieren. Einfach im Telefonbuch Punkt de mal raussuchen und den BR da anrufen. Die können da sicherlich kompetent Auskunft geben. Hier im Forum scheinen sie ja nicht vertreten!?
;-)
Erstellt am 22.11.2007 um 08:28 Uhr von pit47
Hallo timolein,
es ist sehrwohl möglich eine Vereinbarung über Betriebsferien abzuschliessen, siehe Kommentar von Däubler zum § 87 Abs. 1 Nr. 5 Rn 112 und folgende.
Erstellt am 22.11.2007 um 08:53 Uhr von peanuts
"Kann die GL trotzdem den Betriebsurlaub bestimmen ??"
Nein, nicht ohne Eure Zustimmung!